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Wie schon in dem Artikel Versicherungen / Kündigungsfristen für 2009 beachten! erwähnt, gilt jetzt Ende Oktober speziell die Kündigungsfrist für freiwillig gesetzliche Krankenkassenmitglieder.

Die Kündigungen müssen bis spätestens 31.10.2008 bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse schriftlich vorliegen. Er hat dann eine Kündigungsfrist von 2 Monaten und könnte zum 01.01.2009 bei einem neuen Unternehmen versichert sein.

Wer sich für den Wechsel in eine private Krankenversicherung entscheidet, beispielsweise, weil er die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat, muss seiner bisherigen gesetzlichen Kasse in dieser Zeit den neuen PKV-Vertrag nachweisen.

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Noch einmal zur Erinnerung: Bis zum 30.09.2008 haben wechselwillige PKV-Kunden die Möglichkeit, ihrem bisherigen Versicherungsunternehmen mit der ordentlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen und die Mitgliedschaft bei einem neuen Versicherer zu beantragen. Den Rest des Eintrages lesen »

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