Posts Tagged “Umlageverfahren”

Aufgrund der vielen Medienberichte und teilweise immer verwirrenderen Informationslage am Versicherungsmarkt vorwiegend zu dem Thema Krankenversicherung wollen wir hier noch einmal einen kurzen, allgemeinen Grundlagen-Artikel zu den grundsätzlichen Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung veröffentlichen. Im Laufe der Zeit werden wir einzelne Themen noch ausführlicher behandeln.

Beitragsberechnung:

Bei der GKV zahlt man im Umlageverfahren, d.h., dass der Monatsbeitrag als Prozentsatz vom Einkommen (nicht das Netto!) bis zur Beitragsbemessungsgrenze errechnet wird.
Es gibt keine Alterungsrückstellung zum Ausgleich möglicher steigender Krankheitskosten in späteren Jahren.
Grundlage des Umlageverfahrens ist der Generationenvertrag (die jüngeren Berufstätigen übernehmen Teile der entstehenden Kosten für ältere Mitglieder)

In der PKV kommt das Kapitaldeckungsverfahren zur Anwendung.

Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach dem Alter (Je älter, desto teurer), dem Geschlecht (gleichaltrige Frauen sind in der Regel teurer), den Vorerkrankungen (bspw. Gibt es bei einer Allergie einen Risikozuschlag) und dem gewählten Versicherungsschutz (die „Luxus-Version“ ist teurer als die einfachere Variante).
Für jeden Versicherungsnehmer wird eine Alterungsrückstellung gebildet. (Teil des Monatsbeitrages (10%), der verzinslich angesammelt und für das Alter zurückgestellt wird.)

Versicherungsleistungen:

In der GKV sind nur Vertragsärzte zulässig. Die PKV bietet hier stattdessen die sogenannte „freie Arztwahl“.

In der PKV hat man je nach Tarif die Möglichkeit Heilpraktikerleistungen erstattet zu bekommen wohingegen diese im Leistungskatalog der GKV nicht vorhanden sind.

Die Leistungen sind bei der GKV gesetzlich vorgeschrieben und nicht garantiert. Bei der PKV werden die Leistungen je nach Tarif individuell vereinbart und sind für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert.

In der PKV hat der Versicherungsnehmer als freier Vertragspartner die Möglichkeit sein Versicherungskonzept mitzugestalten, diese Möglichkeit hat er in der GKV nicht.

Aufgrund möglicher gesetzlicher Änderungen in der GKV sind die Leistungen nicht dauerhaft garantiert. Dagegen hat ein privat Versicherter vertraglich garantierte Leistungen, die nicht vom Versicherer einseitig verändert werden können.

Weitere Details zu den jeweiligen Leistungskatalogen findet man auf den Internetseiten der PKV- und GKV-Unternehmen.

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