Posts Tagged “Sozialversicherung”

Wie bereits vor kurzem berichtet, steigt die Versicherungspflichtgrenze auch in 2010 weiter an. Dies hat das großkoalitionäre Bundeskabinett in seiner letzten Sitzung beschlossen. Nun steht nur noch die Zustimmung des Bundesrats aus. Die einzelnen Versicherungsgrößen, die u.a. auch bedeutsam für den Wechsel in die Private Krankenversicherung sind, werden also weiter ansteigen. Den Rest des Eintrages lesen »

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Nach ersten Zahlen sollen die Versicherungspflichtgrenze und andere Berechnungsgrößen der Sozialversicherung in 2010 weiter steigen. Dies berichtet der Branchendienst haufe.de unter Berufung auf den Verordnungsentwurf des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Damit wird der Grenzwert für potentielle Wechsler in die Private Krankenversicherung weiter ansteigen. Den Rest des Eintrages lesen »

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Nach dem Bundeskabinett hat nun auch der Bundesrat vergangene Woche die neuen Grenzen in der Sozialversicherung für 2009 verabschiedet. Dabei steigt der Grenzwert für potentielle Wechsler in die Private Krankenversicherung weiter an.

Wie bereits geschrieben erhöht sich die sogenannte Versicherungspflichtgrenze in 2009 auf 4.050 Euro pro Monat bzw. 48.600 Euro pro Jahr. Angestellte, die diesen Beitrag in den letzten drei Jahren verdient haben, können in die private Krankenversicherung wechseln. Für alle, die nächstes Jahr in die PKV wechseln wollen und dies auch nach den neuen Zahlen können, ist eventuell schon ein Vertragsschluss noch in diesem Jahr ratsam, da sich durch den Gesundheitsfonds ab 2009 veränderte Rahmenbedingungen ergeben!

Daneben wurde auch die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung neu festgelegt – sie erhöht sich auf 3.675 Euro pro Monat bzw. 44.100 Euro pro Jahr. Diese Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung anfallen.

Die Bezugsgröße der Sozialversicherung, die u.a. für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung, relevant ist, wird für das Jahr 2009 auf 2.520 Euro pro Monat bzw. 30.240 Euro pro Jahr im Westen festgesetzt. Die Bezugsgröße im Osten steigt im Jahr 2009 auf nun 2.135 Euro pro Monat bzw. 25.620 Euro pro Jahr.

Zudem wurde auch die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung neu festgelegt – sie erhöht sich im Westen auf 5.400 Euro pro Monat bzw. 64.800 Euro pro Jahr. Im Osten steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 4.550 Euro pro Monat bzw. 54.600 Euro pro Jahr.

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Das Bundeskabinett hat bereits die neuen Grenzen in der Sozialversicherung für 2009 festgelegt. Allerdings bedürfen die Zahlen noch der Zustimmung durch den Bundesrat. Dabei steigt der Grenzwert für potentielle PKV-Wechsler deutlich an.

Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze erhöht sich in 2009 auf 4.050 Euro pro Monat bzw. 48.600 Euro pro Jahr. Angestellte, die diesen Beitrag in den letzten drei Jahren verdient haben, können in die private Krankenversicherung wechseln. Für alle, die nächstes Jahr in die PKV wechseln wollen und dies auch nach den neuen Zahlen können, ist eventuell schon ein Vertragsschluss dieses Jahr ratsam, da sich durch den Gesundheitsfonds ab 2009 neue Bedingungen ergeben!

Daneben wurde auch die Beitragsbemessungsgrenze neu festgelegt – sie erhöht sich auf 3.675 Euro pro Monat bzw. 44.100 Euro pro Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung anfallen.

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