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Mit diesem Grundlagenartikel zum Drei-Schichten-Modell möchten wir eine Basis für die folgenden Artikel zur Altersvorsorge schaffen. Dabei werden wir einige Grundlagen darlegen und Begriffe erklären.

Schicht 1: Basisvorsorge

In dieser Schicht soll die Grundlage für eine finanzielle Alterssicherung gelegt werden. Elemente dieser Schicht alleine reichen für eine auskömmliche finanzielle Alterssicherung nicht aus! Zu bemerken ist, dass bei dieser Schicht bei gewissen Voraussetzungen die nachgelagerte Besteuerung gilt, d.h. die Einzahlung in solche Produkte wird weitgehend steuerbefreit und die Besteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung der Produkte.

Wichtige Merkmale dieser Schicht:
- nicht vererbbar oder übertragbar
- nicht beleihbar
- nicht veräußerbar
- nicht kapitalisierbar (keine Einmalauszahlung bzw. vorzeitige Kündigung)

Elemente dieser Schicht sind:
- die Gesetzliche Rente
- die berufsständische Versorgung
- die Rürup-Rente

Schicht 2: Kapitalgedeckte Zusatzvorsorge

In dieser Schicht sollen die nicht auskömmliche finanzielle Alterssicherung aus der ersten Schicht ergänzt werden. Auch hier gilt bei gewissen Voraussetzungen die nachgelagerte Besteuerung.

Elemente dieser Schicht sind:
- die Betriebliche Altersversorgung
- die Riester-Rente

Schicht 3: Kapitalanlageprodukte

In dieser Schicht werden nur zusätzliche finanzielle Polster für das Alter geschaffen. Sie sind flexibel verfügbar und sind künftig in weiten Teilen von der Abgeltungsteuer betroffen.

Elemente dieser Schicht sind:
-Sparpläne
-Kapitallebensversicherungen
-Rentenversicherungen (außerhalb der Basisversorgung)

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