Posts Tagged “Kündigungsfrist”

Wichtig für alle, die ihr Auto zum 1.1.2010 bei einer anderen (billigeren) Kfz-Versicherung Kasko-, Teilkasko- oder nur Haftpflichtversichern wollen: Kündigungsfristen beachten. Da in der Regel das Versicherungsjahr das Kalenderjahr ist, ergibt sich bei der standardmäßigen Kündigungsfrist von einem Monat der 30.11.2009 (letzter Werktag im November). Bis dahin muss die Kündigung beim Versicherer sein. Den Rest des Eintrages lesen »

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Wer zum 1.1.2010 sein Auto bei einer anderen (billigeren) Kfz-Versicherung Kasko-, Teilkasko- oder nur Haftpflichtversichern will, muss hierfür die geltenden Kündigungsfristen beachten. In der Regel ist das Versicherungsjahr das Kalenderjahr. Somit ergibt sich bei der standardmäßigen Kündigungsfrist von einem Monat der 30.11.2009 (letzter Werktag im November) als Stichtag. Bis dahin muss die Kündigung beim Versicherer sein. Den Rest des Eintrages lesen »

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Wie schon in unseren beiden Artikeln Versicherungen / Kündigungsfristen für KFZ-Policen beachten! und Versicherungen / Autoversicherer bieten mehr Leistungen an beschrieben, ist der Stichtag für die Wechselfrist in der KFZ-Versicherung der 30.11.2008.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte die schriftliche Kündigung beim jeweiligen Versicherungsunternehmen vorliegen.

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Eine wiederholte Erinnerung kann nicht schaden, deshalb möchten wir noch einmal auf unsere beiden Artikel

Versicherungen / Kündigungsfristen für 2009 beachten!

Erinnerung: Ende der Wechselfrist für freiwillig gesetzlich Versicherte

für alle freiwillig gesetzlich Versicherten verweisen.

Bis Freitag, den 31.Oktober 2008, sollte die schriftliche Kündigung bei dem bisherigen GKV-Unternehmen auf dem Tisch liegen.

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Wer zum 1.1.2009 sein Auto bei einer anderen KfZ-Versicherung Kasko-, Teilkasko- oder nur Haftpflicht-versichern will, muss die geltenden Kündigungsfristen hierfür beachten.

In der Regel ist das Versicherungsjahr das Kalenderjahr. Somit ergibt sich bei der standardmäßigen Kündigungsfrist von einem Monat der 30.11.2008 als Stichtag. Bis dahin muss die Kündigung beim Versicherer sein.

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