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Die weiteren Schritte bei der Gesundheitsreform sehen wie folgt aus:

01.11.2008

Festlegung eines allgemeinen, einheitlichen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung

01.01.2009

Bereiche, die den Versicherungsschutz betreffen:

- Pflicht zur Versicherung für alle

- Einführung eines Basistarifs in der privaten Krankenversicherung

- Wechselmöglichkeit in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens (bis 30.06.2009)

- Überführung des Standardtarifs in den neuen Basistarif

- Öffnung der Seekrankenkasse

- Start des Gesundheitsfonds und des neuen Risikostrukturausgleichs (RSA) für Krankenkassen

- Einführung des einheitlichen Beitragssatzes

- Einführung einer neuen vertragsärztlichen Euro-Gebührenordnung

Weiterhin gibt es Wahlmöglichkeiten für Versicherte bei Tarifen für den individuellen Krankengeldanspruch

01.01.2011

Bündelung des Beitragseinzugs für die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Ab 1. Januar 2011 können die Arbeitgeber ihre Beiträge, Beitragsnachweise und Meldungen gebündelt an eine einzelne Krankenkasse entrichten. Der neue Spitzenverband Bund der Krankenkassen sichert eine bundesweit einheitliche Einzugspraxis.)

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Aufgrund der aktuellen Gesetzesänderungen im Gesundheitswesen ergeben sich zum Jahreswechsel für freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige wichtige Änderungen bei der Absicherung von Krankengeld.

Besitzt ein Selbständiger gegenwärtig eine Krankengeld-Absicherung über eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse, endet dieser Versicherungsschutz zum 31. Dezember 2008.

Ab 2009 besteht dann nur noch die Möglichkeit, einen Wahltarif entweder bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen. Dabei ist aber bei der gesetzlichen Krankenkasse auf die Vertragslaufzeit zu achten. Denn gesetzliche Kassen müssen zwar den Kunden Wahltarife anbieten, diese besitzen aber eine Mindestbindungsfrist von 3 Jahren und das Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhung gilt hier nicht. Auch nicht bei Neueinstufung durch höheres Einkommen!

Daher bieten sich für flexibel bleibende Versicherte zwei Lösungsmöglichkeiten an.

1. Vollständiger Wechsel in eine Private Krankenvollversicherung
2. Bedarfsgerechte Absicherung des Krankentagegeld als privaten Zusatztarif

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