Wichtig für alle, die ihr Auto zum 1.1.2010 bei einer anderen (billigeren) Kfz-Versicherung Kasko-, Teilkasko- oder nur Haftpflichtversichern wollen: Kündigungsfristen beachten. Da in der Regel das Versicherungsjahr das Kalenderjahr ist, ergibt sich bei der standardmäßigen Kündigungsfrist von einem Monat der 30.11.2009 (letzter Werktag im November). Bis dahin muss die Kündigung beim Versicherer sein. Den Rest des Eintrages lesen »
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Wer zum 1.1.2010 sein Auto bei einer anderen (billigeren) Kfz-Versicherung Kasko-, Teilkasko- oder nur Haftpflichtversichern will, muss hierfür die geltenden Kündigungsfristen beachten. In der Regel ist das Versicherungsjahr das Kalenderjahr. Somit ergibt sich bei der standardmäßigen Kündigungsfrist von einem Monat der 30.11.2009 (letzter Werktag im November) als Stichtag. Bis dahin muss die Kündigung beim Versicherer sein. Den Rest des Eintrages lesen »
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Die Urlaubszeit naht und viele Leute fahren mit dem eigenen Auto zum gewünschten Reiseziel. Zwar behauptet jeder, dass er ein guter Autofahrer ist, dennoch passieren täglich Unfälle. Da dies auch im Ausland der Fall sein kann, ist es angeraten die Grüne Versicherungskarte auf jeden Fall mit zu nehmen. Denn sie soll im Falle eines Falles dem Unfallgegner gegeben werden können, damit dieser sich zur der Regulierung des Schadens an die richtige Adresse wenden kann. Den Rest des Eintrages lesen »
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Mehrfach haben wir ja unsere Leser auf den Stichtag 30.11. für einen möglichen Wechsel ihrer KFZ-Versicherung aufmerksam gemacht. Aus eigener Erfahrung wissen wir natürlich, dass man so einen Stichtag trotzdem einmal vergessen kann.
Dennoch ist es dann für einen Wechsel noch nicht zu spät. Unter bestimmten Umständen kann man auch nach diesem Stichtag noch den Versicherer wechseln.
Beispielsweise hat ein Kunde ein Sonderkündigungsrecht, wenn das Versicherungsunternehmen eine Beitragserhöhung angekündigt hat. Allerdings gilt es hier eine Monatsfrist einzuhalten. Nach Eingang des Schreibens hat man also 1 Monat Zeit zu reagieren. Diese außerordentliche Kündigung sollte ebenfalls schriftlich erfolgen.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit auf einen außerordentlichen Versicherungswechsel bei einem Wechsel des Autos oder im Falle eines Schadens.
Für Einzelheiten empfiehlt sich wie immer ein Blick in die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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Die Überschrift sagt schon alles aus. Diejenigen, die ihre KFZ-Versicherung kündigen und wechseln wollen, haben heute mit dem 30.11.2008 den Stichtag für den Wechsel in der KFZ-Versicherung zu beachten.
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Wie schon in unseren beiden Artikeln Versicherungen / Kündigungsfristen für KFZ-Policen beachten! und Versicherungen / Autoversicherer bieten mehr Leistungen an beschrieben, ist der Stichtag für die Wechselfrist in der KFZ-Versicherung der 30.11.2008.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte die schriftliche Kündigung beim jeweiligen Versicherungsunternehmen vorliegen.
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Am 30. November 2008 ist ja wieder der Wechselstichtag in der Autoversicherung.
Wie im Versicherungsjournal zu lesen war, könnten Versicherte mit weiter sinkenden Prämien rechnen. Dies gehe aus einer Untersuchung der Nafi Unternehmensberatung GmbH & Co. KG für die Zeitschrift Capital hervor.
Teurer würde es nur für bestimmte Zielgruppen werden: Männer unter 20 Jahren und die Gruppe ab 60 Jahren.
Weiterhin gäbe es bei den Versicherungsunternehmen nicht nur mehr eine Produktlinie, sondern mehrere. Es würden Tarife mit Basis- und Komfortschutz angeboten. Günstigeren Prämien stünden allerdings normalerweise auch weniger Leistungen gegenüber.
Den ausführlichen Bericht kann man im Versicherungsjournal hier nachlesen.
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Wer zum 1.1.2009 sein Auto bei einer anderen KfZ-Versicherung Kasko-, Teilkasko- oder nur Haftpflicht-versichern will, muss die geltenden Kündigungsfristen hierfür beachten.
In der Regel ist das Versicherungsjahr das Kalenderjahr. Somit ergibt sich bei der standardmäßigen Kündigungsfrist von einem Monat der 30.11.2008 als Stichtag. Bis dahin muss die Kündigung beim Versicherer sein.
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