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Die Gesundheitsreform mit samt Gesundheitsfonds wirft seine Schatten voraus. Nach einem Bericht von Welt Online wollen die Techniker Krankenkasse und IKK-Direkt zusammengehen und zu einem neuen Riesen unter den Krankenkassen aufsteigen.
Bei der dann größten gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland wären mehr als 7 Millionen Menschen versichert. Die neue Kasse würde damit sogar die bisherige Nummer 1 am Markt, die Barmer Ersatzkasse, vom Thron stoßen. Auslöser für die Fusion ist der Welt zufolge der nahende Gesundheitsfonds. Denn die bisher günstigste Krankenkasse müsste nach Einführung des Einheitsbeitragssatzes mit einem Mitgliederschwund rechnen, denn die Preisführerschaft hätte sich unter diesen Bedingungen nicht mehr halten lassen können.
In diesem Zusammenhang finde ich auch interessant, was es mittlerweile zur Höhe des Einheitsbeitragssatzes heißt: “Nach Einführung des Gesundheitsfonds wird Schätzungen zufolge ein Beitragssatz von rund 15,5 Prozent erwartet, Experten gehen aber davon aus, dass er auch bei bis zu 16 Prozent liegen könnte,” so die Welt. Damit scheinen auch bisherige Berichte, wonach ein Satz von 15,8 Prozent völlig unrealistisch sei, ad absurdum geführt. Was bis zur Einführung des Gesundheitsreform noch alles ansteht, haben wir hier zusammengestellt.
Ob die Versicherten etwas von der neuen Großkasse haben werden? Wohl eher nicht. Zudem dürfte nun allen klar sein, dass der Gesundheitsfonds aller Wahrscheinlichkeit nach weitere Fusionen auslösen wird, womit der Weg in die Einheitskasse geebnet sein dürfte. Kleine und derzeit billige Kassen werden so vom Markt verschwinden und damit auch der einzige Anreiz für die großen Anbieter mit dem Geld der Beitragszahler effizient umzugehen. Wozu das führen kann hatte ich ja bspw. hier geschrieben.
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Bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen, legt die Jahresarbeitsentgelt- bzw. Versicherungspflichtgrenze fest.
Dafür ist vorwiegend das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt (es zählen auch Sonderzahlungen wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld dazu), ebenso pauschale Überstundenvergütungen und Zulagen.
Das Kindergeld wird mit Berücksichtigung auf den Familienstand nicht angerechnet.
Arbeitnehmer werden laut der Gesundheitsreform von 2007 erst dann versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze (48.150 Euro in 2008) übersteigt und diese in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat. Diese Frist gilt für alle Arbeitnehmer.
Es gibt ein Stichtag für alle diejenigen, die noch nicht die 3-Jahres-Wechselfrist erfüllen: Sie bleiben dann versicherungsfrei, wenn sie am 2. Februar 2007 privat versichert waren oder vor diesem Tag ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gekündigt hatten, um in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Wer nicht mehr der Versicherungspflicht in der GKV unterliegt, hat nun die Wahlmöglichkeit, entweder in der GKV zu verbleiben oder eine private Krankenversicherung abzuschließen.
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Geschrieben von Torsten Heinrich in Allgemeines, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Singles, Studenten, Versicherungen, tags: Auszubildende, GKV, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, PKV, Schüler, Studenten, Unfallversicherung, Versicherungsbedarf
In einer mehrteiligen Serie möchte ich darstellen, wie wichtig eigentlich der Versicherungsschutz in einer bestimmten Lebenslage ist. Den Rest des Eintrages lesen »
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Geschrieben von Torsten Heinrich in Allgemeines, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rente, Private Krankenversicherung, Riester-Rente, Studenten, Versicherungen, tags: GKV, Kassenwechsel, PKV, Wahltarife
Die Krankenkassen können seit dem 01. April 2007 ihren Mitgliedern sogenannte Wahltarife beispielsweise mit der Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung, einer Eigenbeiteiligung oder einer Kostenerstattung anbieten.
Bei diesen Wahltarifen bindet man sich allerdings für 3 Jahre an die jeweilige Krankenkasse und hat nicht einmal bei einer Beitragssatzerhöhung die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Auch dann nicht, wenn man von der GKV in die PKV wechseln will.
Viele Kunden stellen daher die Frage, ob es sich nicht doch lohnen könnte in der GKV mit den Wahltarifen zu verbleiben anstatt in eine PKV zu wechseln.
Sicher ist das wie immer Ansichtssache, man kann sich u.a. lediglich einmal folgende Punkte überlegen, die man bei einem Verbleib in der bisherigen gesetzlichen Kasse bedenken sollte:
- Wenn man als Versicherter einen GKV-Wahltarif wählt, dann bindet man sich für 3 Jahre an die jeweilige Kasse. Das mögen aufgrund der anstehenden vielfältigen Veränderungen im Gesundheitswesen verständlicherweise nicht alle Kunden. Sie möchten zumindest theoretisch eine Wechselmöglichkeit bei Beitragserhöhungen haben, ob sie sie wahrnehmen oder nicht.
- Die Leistungen in der GKV werden ja alleine aufgrund der Möglichkeit von Wahltarifen nicht besser als bisher. Kürzungen der vergangenen Jahre zeigen hier eine weitere mögliche Richtung an.
- Bei den Wahltarifen kann man sich nur für eine Variante entscheiden, also beispielsweise entweder Variante Beitragsrückerstattung oder Variante Eigenbeteiligung. Bei einer PKV lässt sich so etwas kombinieren.
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Wer zum 01.01.2009 seine gesetzliche oder private Krankenversicherung wechseln möchte, hat folgende reguläre Kündigungsfristen zu beachten:
Für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung: die Kündigung muss bis spätestens 31.10.2008 dem bisherigen Versicherer schriftlich vorliegen.
Für Verträge in der privaten Krankenversicherung mit Laufzeit Kalenderjahr: die Kündigung muss bis spätestens 30.09.2008 dem bisherigen Versicherer schriftlich vorliegen.
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Geschrieben von Torsten Heinrich in Allgemeines, Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Versicherungen, tags: Gesundheitsfonds, Gesundheitsreform, GKV, Krankengeld, PKV, Risikostrukturausgleich, Wahltarif
Die weiteren Schritte bei der Gesundheitsreform sehen wie folgt aus:
01.11.2008
Festlegung eines allgemeinen, einheitlichen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung
01.01.2009
Bereiche, die den Versicherungsschutz betreffen:
- Pflicht zur Versicherung für alle
- Einführung eines Basistarifs in der privaten Krankenversicherung
- Wechselmöglichkeit in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens (bis 30.06.2009)
- Überführung des Standardtarifs in den neuen Basistarif
- Öffnung der Seekrankenkasse
- Start des Gesundheitsfonds und des neuen Risikostrukturausgleichs (RSA) für Krankenkassen
- Einführung des einheitlichen Beitragssatzes
- Einführung einer neuen vertragsärztlichen Euro-Gebührenordnung
Weiterhin gibt es Wahlmöglichkeiten für Versicherte bei Tarifen für den individuellen Krankengeldanspruch
01.01.2011
Bündelung des Beitragseinzugs für die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Ab 1. Januar 2011 können die Arbeitgeber ihre Beiträge, Beitragsnachweise und Meldungen gebündelt an eine einzelne Krankenkasse entrichten. Der neue Spitzenverband Bund der Krankenkassen sichert eine bundesweit einheitliche Einzugspraxis.)
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Die Krankenkassen der GKV haben im ersten Halbjahr einen Verlust von einer knappen Milliarde Euro erzielt. Dies teilte das Bundesgesundheitsministerium heute mit.
In der Pressemitteilung wird das ganze dann aber doch etwas harmloser dargestellt:
Die gesetzliche Krankenversicherung steuert nach den jetzt vorliegenden vorläufigen Finanzergebnissen des 1. Halbjahres auf ein annähernd ausgeglichenes Finanzergebnis im Gesamtjahr 2008 zu. In den Monaten Januar bis Juni 2008 erzielten die Krankenkassen bei Einnahmen von rd. 78,30 Mrd. Euro und Ausgaben von 79,24 Mrd. Euro ein Defizit von rd. 940 Mio. Euro. Durch die Berücksichtigung der Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld) erhalten die Krankenkassen jedoch in der 2. Jahreshälfte deutlich höhere Beitragseinnahmen, mit denen der Ausgabenüberhang des 1. Halbjahres ausgeglichen werden kann.
Ob denn das Weihnachtsgeld dieses Jahr wirklich so hoch überall ausfällt, sei mal dahin gestellt. Daneben wird aber noch garnicht der vorige Woche beschlossene Kompromiß im Tarifstreit mit den Ärzten berücksichtig. Lediglich der GKV-Spitzenverband äußert sich dahingehend etwas wage. Dr. Doris Pfeiffer, die Vorsitzende des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes, wird mit den Worten zitiert:
“In diesem Jahr erwarten wir insgesamt ein ausgeglichenes Finanzergebnis. Weil aber die Ärzte Hand in Hand mit der Politik die Arzthonorare hochgetrieben haben, die Arzneimittelausgaben steigen und die Krankenhäuser im kommenden Jahr mehr Geld bekommen, müssen wir für 2009 mit einem Einheitsbeitrag rechnen, der höher als der heutige Durchschnittsbeitrag sein wird. Ich sehe eine deutliche “15″ vor dem Komma.”
Damit scheinen die 15,8 Prozent, von denen in diesem Beitrag die Rede waren, nicht mehr so unrealistisch. Unklar dabei bleibt, welchen Anteil die Ärzte daran haben werden und welcher Teil auf die allgemeinen Kostensteigerungen zurückzuführen ist. Denn über die Auswirkungen der Honorarvereinbarung kursieren sehr unterschiedliche Zahlen – mal ist von 2,5 Milliarden Euro die Rede, mal von deutlich mehr. Sicher ist, es wird mal wieder teurer.
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Gestern wurde nun also der Honorarstreit bei den Kassenärzten beigelegt. Das stand in vielen Medien. Aber worum ging es überhaupt und was hat es für Auswirkungen für die Versicherten und potentiellen Patienten?
Dazu aus der Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV:
Das erzielte Verhandlungsergebnis sieht vor, dass die Krankenkassen für die ambulante Versorgung bundesweit zusätzlich mindestens 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Das entspricht einem Zuwachs von mehr als zehn Prozent.
Neben dem Mehr an Geld, wird auch die Art der Vergütung hin zu einem leistungsgerechten System eingeführt. Die neue morbiditätsbedingte – also am tatsächlichen Krankheitszustand der Versicherten orientierte – Gesamtvergütung wird dabei als gerechter und transparenter angesehen.
Wird dadurch jetzt alles besser? Nein nicht unbedingt, aber zumindest teurer… SPON schreibt, dass man mit einem Anstieg der Krankenkassenbeiträge um 0,25 Prozentpunkte zu rechnen habe. Dass uns die Gesundheit immer teurer kommt, habe ich ja in schöner Regelmäßigkeit geschrieben. Etwa hier oder hier oder hier. Die 0,25 Prozentpunkte kommen übrigens noch zu den höheren Beiträgen durch den Gesundheitsfonds dazu.
KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Köhler feierte die Einigung übrigens mit den Worten: “Das ist die höchste Steigerung der Gesamtvergütung seit Bestehen der ärztlichen Selbstverwaltung.” Dabei war Köhler wohl besonders über das Übernehmen der Kernforderungen zufrieden: „Die Trennung der Honoraranteile für Haus- und Fachärzte kann beibehalten werden. Zugleich werden die Ärzte und Psychotherapeuten in den alten Bundesländern keine Honorarverluste erleiden. Für die neuen Bundesländer ergibt sich eine Angleichung der gezahlten Vergütung je Versicherten auf durchschnittlich 94 Prozent des Westniveaus. Dies ist ein erster richtiger Schritt, kann aber nicht der letzte sein.“
Interessant ist übrigens die Tatsache, dass die Krankenkassen gegen die Honorarerhöhung gestimmt haben. So schreibt zumindest der GKV-Spitzenverband auf seiner Website. “Weil in dem entscheidenden Beschlussgremium mit einfacher Mehrheit entschieden werden kann, konnten die Kassen diese neuen Belastungen der Beitragszahler nicht verhindern”, so Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes und Verhandlungsführer der Krankenkassen.
Wie teuer es die Versicherten am Ende kommen wird, wissen wir in wenigen Monaten, dann nämlich startet der Gesundsfonds. Wenn er nicht doch noch gestoppt wird.
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Beim Gang durch die Stadt fiel mir am Wochenende ein Riesenplakat eines Sport- und Fitness-Studios auf. Dort wird mit einer Mitgliedschaft geworben, die komplett von der Krankenkasse (=also der Gesetzlichen Krankenversicherung) bezahlt wird. Das wollte ich so nicht glauben…
Bei meiner Recherche heute stellte ich dann fest, dass es das Ganze wirklich gibt. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Die Mitgliedschaft im Fitness-Studio, die von den meisten eh nur in den ersten Wochen und Monaten wirklich ausgenutzt wird, zahlt komplett die Gemeinschaft der gesetzlich Versicherten? Ohne Arztbesuch oder sonstige fachliche Begleitung? Da wird ständig über Kostenexplosion im Gesundheitswesen debattiert und für sowas ist Geld da??? Den Rest des Eintrages lesen »
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Geschrieben von Torsten Heinrich in Allgemeines, Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Versicherungen, tags: Alterungsrückstellung, freie Arztwahl, Gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Kapitaldeckungsverfahren, Leistungen, PKV, Private Krankenversicherung, Systemvergleich, Umlageverfahren, Unterschiede, Vertragsarzt
Aufgrund der vielen Medienberichte und teilweise immer verwirrenderen Informationslage am Versicherungsmarkt vorwiegend zu dem Thema Krankenversicherung wollen wir hier noch einmal einen kurzen, allgemeinen Grundlagen-Artikel zu den grundsätzlichen Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung veröffentlichen. Im Laufe der Zeit werden wir einzelne Themen noch ausführlicher behandeln.
Beitragsberechnung:
Bei der GKV zahlt man im Umlageverfahren, d.h., dass der Monatsbeitrag als Prozentsatz vom Einkommen (nicht das Netto!) bis zur Beitragsbemessungsgrenze errechnet wird.
Es gibt keine Alterungsrückstellung zum Ausgleich möglicher steigender Krankheitskosten in späteren Jahren.
Grundlage des Umlageverfahrens ist der Generationenvertrag (die jüngeren Berufstätigen übernehmen Teile der entstehenden Kosten für ältere Mitglieder)
In der PKV kommt das Kapitaldeckungsverfahren zur Anwendung.
Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach dem Alter (Je älter, desto teurer), dem Geschlecht (gleichaltrige Frauen sind in der Regel teurer), den Vorerkrankungen (bspw. Gibt es bei einer Allergie einen Risikozuschlag) und dem gewählten Versicherungsschutz (die „Luxus-Version“ ist teurer als die einfachere Variante).
Für jeden Versicherungsnehmer wird eine Alterungsrückstellung gebildet. (Teil des Monatsbeitrages (10%), der verzinslich angesammelt und für das Alter zurückgestellt wird.)
Versicherungsleistungen:
In der GKV sind nur Vertragsärzte zulässig. Die PKV bietet hier stattdessen die sogenannte „freie Arztwahl“.
In der PKV hat man je nach Tarif die Möglichkeit Heilpraktikerleistungen erstattet zu bekommen wohingegen diese im Leistungskatalog der GKV nicht vorhanden sind.
Die Leistungen sind bei der GKV gesetzlich vorgeschrieben und nicht garantiert. Bei der PKV werden die Leistungen je nach Tarif individuell vereinbart und sind für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert.
In der PKV hat der Versicherungsnehmer als freier Vertragspartner die Möglichkeit sein Versicherungskonzept mitzugestalten, diese Möglichkeit hat er in der GKV nicht.
Aufgrund möglicher gesetzlicher Änderungen in der GKV sind die Leistungen nicht dauerhaft garantiert. Dagegen hat ein privat Versicherter vertraglich garantierte Leistungen, die nicht vom Versicherer einseitig verändert werden können.
Weitere Details zu den jeweiligen Leistungskatalogen findet man auf den Internetseiten der PKV- und GKV-Unternehmen.
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Der Gesundheitsfonds naht und noch ist offen was den Beitragszahler das ganze Experiment kostet. Wir wir bereits hier und hier geschrieben haben, brodelt die Gerüchteküche um immer neue Rekordbeitragssätze.
Die bayerische Sozialministerin Christa Stewens hat nun in einem Interview mit der Zeitung “Die Welt” den Beitragssatz von 15,8 Prozent als völlig unrealistisch bezeichnet. Genauere Angaben über die Höhe machte sie jedoch nicht. Eins scheint aber klar zu sein: Es wird teurer werden!
Dass es teurer wird sollte aber eigentlich jedem klar sein. Das liegt zwar sicher auch an der Konstruktion des deutschen Gesundheitswesens, aber darüber will ich jetzt garnicht schreiben, denn das ist zu komplex und zu undurchsichtig. Ich will eher den Blick auf drei wichtige Punkte lenken:
1. Wir werden immer älter und brauchen daher auch immer mehr und teurere medizinische Versorgung
2. Die Medizin wird immer besser (daher auch teurer), weshalb wir auch immer mehr Krankheiten überleben, was mit auch zu 1. führt.
3. Wir leben “zu gut” und schädigen unseren Körper, was 1. wieder etwas weniger problematisch werden lässt. Dennoch führt es auch zu einer vermehrten Gesundheitsgefährdung, was bei einigen auch in eine Art Inspektionsroutine umschlägt. Vergleichbar zum Auto werden “Ersatzteile” eingebaut und das Älter werden nicht mehr hingenommen. Das kostet aber richtig Geld!
Letztlich bleibt nur zu sagen: Man sollte auf sich und seinen Körper achten. Wer immer mit Vollgas unterwegs ist, wird das irgendwann bereuen. Ein langes Leben wird teuer, die Gesundheit wird ab einem gewissen Alter zum Luxusgut.
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Die Kosten für den Gesundheitsfonds könnten ab 1. Januar 2009 auf einen neuen Rekordprozentsatz von bis zu 15,8% steigen. Diesen Prozentsatz nennt Welt-Online unter Berufung auf den Verband der Angestellten-Krankenkassen.
Besonders hart trifft es durch die kräftige Beitragserhöhung auf einen Einheitssatz die Versicherten in billigen und wirtschaftlich gut arbeitenden Krankenkassen, wie etwa der IKK direkt, die einen Beitragssatz von 12,4 Prozent hat. Mitglieder von Krankenkassen wie etwa der City BKK, die einen Beitragssatz von 16,5 Prozent hat, werden dagegen in Zukunft weniger bezahlen.
Da die meisten Beitragssätze aber unterhalb der nun kursierenden 15,6 bzw. 15,8 Prozent liegen, erscheint es sehr offensichtlich, dass es für die meisten gesetzlich krankenversicherten deutlich teurer werden wird.
Inwiefern sich trotz der gestiegenen Beiträge auch Verbesserungen bei der Leistung ergeben, ist dagegen noch nicht bekannt. Nur eins ist sicher, die privaten Ausgaben werden in den kommenden Jahren mehr und mehr auch für Ausgaben rund um die Gesundheit draufgehen. Da hilft nur sparen und gesund leben.
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Der Beitrag für den Gesundheitsfonds könnte ab 1. Januar 2009 auf einen Rekordprozentsatz von 15,6% steigen. Diesen Prozentsatz nennt Spiegel-Online unter Berufung auf die die Allgemeinen Ortskrankenkassen. Daraus ergeben sich Mehrbelastungen von bis zu 300 Euro je Beitragszahler.
Das Gesundheitsministerium lapidar:
Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird mit der Einführung des Gesundheitsfonds neu gestaltet. Ab dem 1. Januar 2009 zahlen alle Beitragszahler den gleichen Beitragssatz. Damit gelten – wie in der gesetzlichen Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bereits heute – einheitliche Beitragssätze auch in der GKV.
Wie immer gibt es hier viele Spekulationen und einzelne Kassen brüsten sich damit, dass sie den Beitragssatz bis zum Ende des Jahres nicht mehr anheben werden. Ob es dabei bleibt, werden wir sehen. Laut SPON haben aber rund die Hälfte der Krankenkassen bereits in 2008 ihre Beiträge erhöht. Ob dann wirklich der Einheitssatz von 15,6 Prozent kommt, ist auch nach Ansicht vieler Krankenkassen noch offen. Eine endgültige Entscheidung dazu soll im November fallen.
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Aufgrund der aktuellen Gesetzesänderungen im Gesundheitswesen ergeben sich zum Jahreswechsel für freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige wichtige Änderungen bei der Absicherung von Krankengeld.
Besitzt ein Selbständiger gegenwärtig eine Krankengeld-Absicherung über eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse, endet dieser Versicherungsschutz zum 31. Dezember 2008.
Ab 2009 besteht dann nur noch die Möglichkeit, einen Wahltarif entweder bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen. Dabei ist aber bei der gesetzlichen Krankenkasse auf die Vertragslaufzeit zu achten. Denn gesetzliche Kassen müssen zwar den Kunden Wahltarife anbieten, diese besitzen aber eine Mindestbindungsfrist von 3 Jahren und das Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhung gilt hier nicht. Auch nicht bei Neueinstufung durch höheres Einkommen!
Daher bieten sich für flexibel bleibende Versicherte zwei Lösungsmöglichkeiten an.
1. Vollständiger Wechsel in eine Private Krankenvollversicherung
2. Bedarfsgerechte Absicherung des Krankentagegeld als privaten Zusatztarif
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