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Die EU-Kommission hat dieser Tage mal wieder mit einem neuen Verbraucherfreundlichen Vorstoß von sich Reden gemacht. So man die Regeln zur Aufsicht von Finanzkonglomeraten überarbeiten. Die EU versteht darunter Unternehmensgruppen, die üblicherweise in mehreren Ländern aktiv sind und sowohl im Versicherungs- als auch im Bankensektor arbeiten. Man könnte auch einfach Allfinanzkonzern sagen, aber Finanzkonglomerate klingt bedrohlicher. Den Rest des Eintrages lesen »

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Man kann darüber viel nachdenken, es als gut befinden oder es vielleicht nur als Politik-PR abtun. Fakt ist: In den letzten Tagen hat man sich seitens der EU nun mal durchgerungen, dem kleinen Anleger zu helfen. Zum besseren Schutz von Sparern, Anlegern und Versicherten hat nun die Europäische Kommission ein umfassendes Paket vorgeschlagen. “Die europäischen Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Ersparnisse, Anlagen oder Versicherungen überall in Europa geschützt sind”, sagte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier. Den Rest des Eintrages lesen »

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Das Europäische Parlament und die EU-Ratspräsidentschaft haben sich am Donnerstag laut dem VersicherungsJournal grundsätzlich auf eine neue Versicherungsaufsicht in Europa verständigt. Dabei geht es um ein Programm, das unter dem Namen Solvency II bereits seit 2007 ausgearbeitet. Konkret geht es bei der Solvabilitätsspanne darum, dass ein Versicherungsunternehmen verpflichtet ist, gegen unvorhergesehene Ereignisse einen gewissen Eigenkapitalbetrag vorzuhalten. Bei der ersten Fassung, Solvency I, wurden schnell Verbesserungen sichtbar, die nun europaweit und innerhalb der EU-Gremien diskutiert werden. Den Rest des Eintrages lesen »

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Zu dieser wenig überraschenden Erkenntnis kommt die EU in diesen Tagen und bezieht sich dabei auf eine neue Studie, die diese Woche von der Europäischen Kommission vorgestellt wurde. Darin wird der Trend zu immer mehr privater Altersversorgung in der EU bestätigt, aber auch die Notwendigkeit umfassender Systemzugehörigkeit und angemessener Rentenniveaus betont. Die Studie zeigt laut der Pressemitteilung “starke Abweichungen bei Zugehörigkeit und Beitragsniveau zwischen den EU-Mitgliedstaaten, was die Vielfalt der derzeitigen Systeme widerspiegelt. Durch diese Analyse sollen die EU-Mitgliedstaaten aus den unterschiedlichen Erfahrungen der einzelnen Länder lernen.”

Als Schlüsselerkenntnisse benennt die Studie folgendes:

- Durch die zunehmende Verlagerung der Risiken (Beschäftigung, Lebenserwartung und finanzielle Risiken) vom Rententräger (Arbeitgeber oder Staat) auf den einzelnen Bürger wird eine Verbesserung des Finanzwissens erforderlich.
- Die stärkere Verbindung zwischen den tatsächlichen Rentenbeiträgen einer Person und späteren Rentenleistungen bedeutet, dass die Auswirkungen von Laufbahnunterbrechungen auf das Rentenniveau sorgfältig untersucht werden müssen.
- Von entscheidender Bedeutung ist die Vermeidung von Bestimmungen, die einen zu frühen Zugriff auf die angesparten Rentengelder oder einen zu raschen Verbrauch dieser Mittel ermöglichen, wenn ein adäquates Rentenniveau für die gesamte Ruhestandsdauer gesichert werden soll.
- Verwaltungsgebühren für die private Altersversorgung wirken sich deutlich auf spätere Rentenleistungen aus (eine Jahresgebühr von 1 % über 40 Beitragsjahre würde bis zum Renteneintritt 18 % der Gesamtbeiträge ausmachen). Daher müssen die Gebühren niedrig gehalten werden, damit die Renten angemessen sind und Nutzungsanreize entstehen.

Interessant an dieser Stelle auch die Hinweise auf die unterschiedliche Handhabung in den einzelnen EU-Staaten:

In der Frage, wie viele Personen den unterschiedlichen Systemen angehören, kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass es zwischen den Mitgliedstaaten je nach Art der Rentensysteme große Unterschiede gibt: gesetzliche Renten, Betriebsrenten oder freiwillige Zusatzrenten. Die Zugehörigkeit zu gesetzlichen Rentensystemen variiert zwischen 25 % (IT) und 100 % (SE) bei Durchschnittswerten von 50-70 %. Die Zugehörigkeit sollte sich der 100 %-Marke nähern, wenn die Systeme ausgereift sind.

Bei den betrieblichen Rentensystemen verzeichnen DK, NL und SE eine Zugehörigkeit von 75 % oder mehr, in einigen Mitgliedstaaten liegt der Prozentsatz zwischen 40 und 75 % (BE, DE, IE, CY, UK), bei den meisten jedoch (IT, AT, FR, ES, FI, LU, PT, PL) unter 20 %.

Freiwillige Rentensysteme verzeichnen in diesem Zusammenhang generell nur sehr niedrige Werte, spielen aber in bestimmten Mitgliedstaaten eine wesentlich größere Rolle (45 % in CZ, niedrigere Werte in DE, UK, IE).

Im Großen und Ganzen bringt die Studie nicht unbedingt neue Erkenntnisse. Dennoch ist es informativ einmal die unterschiedliche Handhabung in den jeweiligen Ländern zu sehen. Alles in allem bleibt zu sagen, dass die private Altersvorsorge sehr wichtig ist. Besonders elementar halte ich auch den Punkt mit der zwingend erforderlichen Verbesserung des Finanzwissens der einzelnen Bürger.

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