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In dem Artikel Altersvorsorge / Sparkassen profitieren von der Finanzmarktkrise haben wir das Thema Einlagensicherung schon einmal angesprochen.

Hinweise zum Thema Einlagensicherung findet man auf der Internetseite des Bundesverbandes deutscher Banken.

Die Sparer in Deutschland müssen sich keine Sorgen um ihre Einlagen machen. Im Notfall sind die Einlagen von Kunden bei Banken in Deutschland durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken geschützt. Der Fonds wird von 181 Banken getragen. Die Liste der Mitglieder ist im Internet unter www.bankenverband.de/einlagensicherung abrufbar. Seit mehr als 30 Jahren wurden alle betroffenen Privatkunden voll umfänglich entschädigt.

1. Wie arbeitet der Einlagensicherungsfonds?

Der Einlagensicherungsfonds erhebt bei seinen Mitgliedern eine regelmäßige jährliche Umlage, durch die er sich finanziert. Kommt es zu einem Entschädigungsfall, werden die Einlagen, also die Kundengelder, durch den Fonds zurückbezahlt. Der Fonds tritt dafür anstelle der Kunden im Insolvenzverfahren der Bank auf. Da die Insolvenzquoten bei Banken in der Regel relativ hoch sind, bekommt der Fonds einen Teil seiner Entschädigungsleistungen zurück.

2. Wie hoch sind die Sicherungsgrenzen?
90 % der Einlagen von Privatpersonen, Personengesellschaften und kleinen Kapitalgesell-schaften bis zu einem Gegenwert von maximal 20.000 € deckt die Entschädigungsein-richtung deutscher Banken (EdB) ab. Gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) gehören deutsche Banken, welche das Einlagengeschäft in privater Rechtsform betreiben, der Entschädigungseinrichtung qua Gesetz an.

Darüber hinaus können die privaten Banken freiwillig im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. mitwirken. Der Schutz des Einlagensicherungsfonds beginnt dort, wo die Sicherung der EdB aufhört. Er übernimmt im Falle der Insolvenz eines mitwirkenden Institutes den 10-prozentigen Selbstbehalt und die Einlagenteile, welche die 20.000 Euro-Grenze übersteigen, bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze. Der Einlagensicherungsfonds schützt alle „Nichtbankeneinlagen“, also auch die Guthaben von Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen.

Die Sicherungsgrenze entspricht 30 % des haftenden Eigenkapitals. Das Mindesteigenkapital einer Bank liegt in Deutschland bei 5 Mio €. In diesem Fall wären also bereits pro Anleger 1,5 Mio € geschützt. Die Sicherungsgrenzen der einzelnen Banken können im Internet abgerufen werden.

3. Was schützt der Fonds?
Der Fonds schützt die Einlagen der Kunden. Also das Geld, das sie auf dem Girokonto, dem Sparbuch oder als Termingeld angelegt haben. Zudem sind Sparbriefe geschützt, die auf den Namen des Kunden lauten. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.

4. Werden Aktien und Investmentfonds auch geschützt?
Das ist nicht notwendig. Aktien und Fonds werden von der Bank nur im Depot verwahrt, bleiben aber im Eigentum des Kunden. Die Wertpapiere können also jederzeit auf eine andere Bank übertragen werden. Auch während des Moratoriums, sofern der Bank keine Sicherungsrechte daran zustehen.

5. Was ist ein Moratorium?
Das Moratorium kann man sich wie eine Käseglocke vorstellen, die die Aufsicht über die Bank stülpt. Nichts geht mehr raus und nichts geht mehr rein. Die Bank darf lediglich Zahlungen entgegennehmen, die zur Tilgung von Schulden bestimmt sind. Das Moratorium wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verhängt, um zu prüfen, ob nicht doch eine Möglichkeit besteht, die Bank am Leben zu erhalten. Das Moratorium dauert längstens sechs Wochen.

6. Wann tritt der Entschädigungsfall ein?
Kommt die BaFin zu dem Ergebnis, dass für die Bank keine Chance besteht, die Geschäfte fortzuführen, oder dauert das Moratorium bereits sechs Wochen an, stellt sie den sogenannten Entschädigungsfall fest. Erst dann kann der Einlagensicherungsfonds seine Tätigkeit aufnehmen und damit beginnen, die Anleger zu entschädigen. Dazu wird er jeden Kunden anschreiben und ihn entschädigen. Seit 1976 wurden 32 Einlagensicherungsfälle gelöst.

7. Wie belastbar ist der Fonds?
Der Fonds besteht seit über 30 Jahren (1976) und wird durch regelmäßige Zahlungen der teilnehmenden Banken gespeist. Hinter ihm steht mit 181 Banken nahezu die gesamte private Kreditwirtschaft in Deutschland. Bisher wurden in allen Fällen die Kunden zu 100 % entschädigt. Der Fonds hat seine Belastbarkeit also unter Beweis gestellt.

8. Besteht für die Banken eine Nachschusspflicht?
Es besteht eine Nachschusspflicht. So könnte die Umlage erhöht werden, um so das Fondsvermögen aufzustocken.

9. Warum besteht kein Rechtsanspruch auf Entschädigung?
Dies hat praktische Gründe. Gäbe es einen Rechtsanspruch, wäre der Fonds eine Versicherung. Es fiele unter anderem Versicherungssteuer an und das Verfahren würde nicht nur komplizierter, sondern auch teurer. Deshalb hat der Bankenverband bei Gründung des Fonds – in enger Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium und der zuständigen Aufsicht – darauf verzichtet, einen Rechtsanspruch festzuschreiben.

Weiterführende Informationen zu den Themen “Einlagensicherung”, “Sicherungsgrenze” oder auch “Kaupthing-Bank” findet man ebenfalls auf einer Unterseite beim Bankenverband.

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Der Bundesverband deutscher Banken hat eine kleine Broschüre mit vielen Fragen und Antworten zum Thema private Altersvorsorge (“Riester-Rente”) als pdf-Download auf seiner Homepage.

Der Verband

Der Bundesverband deutscher Banken, der die Interessen der privaten Banken vertritt, wurde im Jahre 1951 in Köln gegründet. Er blickt auf die Tradition des von 1901 bis 1945 bestehenden Centralverbandes des deutschen Bank- und Bankiergewerbes zurück. Im März 1999 hat er seinen Sitz von Köln nach Berlin verlegt.

Der Bankenverband repräsentiert mehr als 220 private Banken und zwölf Mitgliedsverbände. Die dem Verband angeschlossenen Institute stehen miteinander in intensivem Wettbewerb. Die Bandbreite reicht von großen bis kleinen, von weltweit operierenden bis regionalen, von universell tätigen bis auf einzelne Geschäftsbereiche spezialisierte Banken.

Der Marktanteil aller privaten Banken in Deutschland beträgt, gemessen am Geschäftsvolumen der gesamten Kreditwirtschaft, rund 42 Prozent. Sie beschäftigen über 160.000 (1) Mitarbeiter.

Aufgaben

Information der Mitglieder
Der Bankenverband unterrichtet seine Mitglieder über aktuelle politische und wirtschaftliche Entwicklungen, von denen die Kreditwirtschaft betroffen ist. Diese Aufgabe gewinnt aufgrund der wachsenden Zahl von europäischen Richtlinien, nationalen Gesetzen und Gesetzesänderungen sowie Verordnungen ständig an Bedeutung.

Ansprechpartner der Politik
Ansprechpartner für Parlament, Ministerien und Behörden in allen kreditwirtschaftlichen Fragestellungen zu sein ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Verbandsarbeit. Politiker und Beamte greifen für die sachgerechte Beurteilung kreditwirtschaftlicher Fragen regelmäßig auf das Expertenwissen des Bankenverbandes zurück.

Zusammenarbeit mit Verbänden
Die Zusammenarbeit mit anderen in- und ausländischen Verbänden spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Hier werden Fragen von gemeinsamem Interesse erörtert, Lösungen erarbeitet und in den politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsprozess eingebracht.
So behandelt der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) , in dem die fünf führenden Verbände der deutschen Kreditwirtschaft vertreten sind, wichtige verbandsübergreifende Themen.
Zur Unterstützung des europäischen Einigungsprozesses und zur Wahrung ihrer Interessen in Brüssel haben sich 28 nationale Bankenverbände in der European Banking Federation zusammengeschlossen.
Anstehende Entscheidungen der Europäischen Kommission werden hier bereits im Vorfeld auf Verbandsebene erörtert, um die Auffassung der Banken dann den zuständigen europäischen Institutionen zur Kenntnis zu bringen.

Brüsseler Büro
Seit 2004 ist der Bankenverband durch eine Repräsentanz in Brüssel vertreten. Damit trägt er der hohen Intensität und Geschwindigkeit Rechnung, mit der bank- und finanzmarktbezogene Regulierungsvorhaben der Europäischen Union zur Integration der europäischen Finanzdienstleistungsmärkte behandelt werden. Das Brüsseler Büro dient dem Bankenverband zur schnellen und effizienten Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen.

Information der Öffentlichkeit
Die Information der Öffentlichkeit über die Aufgaben und Tätigkeiten der privaten Banken bildet einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit des Bankenverbandes. Es gilt, Informationslücken zu schließen, Missverständnisse auszuräumen und den vertrauensvollen Umgang miteinander zu fördern. Gerade die Banken mit ihren hochspezialisierten Finanzdienstleistungen sind von Fehleinschätzungen besonders betroffen.
Der Bankenverband ist Ansprechpartner in allen bankspezifischen Fragen. Dafür veröffentlicht er Presse- und Informationsdienste sowie Publikationen , in denen er aktuelle Nachrichten aus der Finanzwelt liefert und zu bank- und wirtschaftspolitischen Themen Stellung bezieht. Hinzu kommen Leserfragestunden in vielen Zeitungen und Zeitschriften sowie regelmäßige Verbrauchertipps . Speziell für Schüler und Lehrer gibt es zudem umfangreiches Material , mit dem ein Beitrag zur Intensivierung des Wirtschaftskundeunterrichts und zur Unterstützung der Lehrer geleistet wird. Um die Verantwortung der privaten Banken in der Gesellschaft zu verdeutlichen, stellt der Bankenverband schließlich in regelmäßigen Foren auch gesellschaftspolitische Themen zur Diskussion.

Ombudsmann
Als erster Verband der Kreditwirtschaft hat der Bankenverband einen unabhängigen Ombudsmann berufen. Er geht den Beschwerden von Privatkunden nach und versucht, schnelle und unbürokratische Lösungen zu finden.Vorteil für den Kunden: Das Verfahren ist für ihn kostenlos. Jeder Privatkunde einer privaten Bank kann sich mit einem formlosen Schreiben an die Kundenbeschwerdestelle richten:

Anschrift der Beschwerdestelle

Kundenbeschwerdestelle beim
Bundesverband deutscher Banken
Postfach 04 03 07
10062 Berlin

Einlagensicherung
Der Bundesverband deutscher Banken ist Träger des Einlagensicherungsfonds , der den Kunden der angeschlossenen privaten Banken einen praktisch vollen Einlagenschutz bietet. Der Einlagensicherungsfonds trägt – als freiwillige Sicherungseinrichtung – wesentlich zur Stabilität des deutschen Finanzsektors bei und ist, was den Sicherungsumfang angeht, im Vergleich mit dem Ausland ohne Beispiel.
Darüber hinaus nimmt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, eine Tochter des Bankenverbandes, die Aufgaben einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung wahr.

Die Broschüre behandelt Fragen rund um das Thema staatlich geförderte Altersvorsorge (“Riester-Rente”), so dass man einen guten Überblick erhält.

Anmerkung:

Durch amtliche Bestimmungen zur Konkretisierung des Gesetzes, durch Rechtsverordnungen oder nachfolgende Gesetzgebungsverfahren können Änderungen bei der Förderung der privaten Altersvorsorge eintreten.

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