Kündigung der KFZ-Versicherung verpasst? Wechsel ist trotzdem möglich!
Geschrieben von Torsten Heinrich in Aktuelles, Autoversicherung, tags: außerordentliche Kündigung, KfZ, Monatsfrist, VersicherungMehrfach haben wir ja unsere Leser auf den Stichtag 30.11. für einen möglichen Wechsel ihrer KFZ-Versicherung aufmerksam gemacht. Aus eigener Erfahrung wissen wir natürlich, dass man so einen Stichtag trotzdem einmal vergessen kann.
Dennoch ist es dann für einen Wechsel noch nicht zu spät. Unter bestimmten Umständen kann man auch nach diesem Stichtag noch den Versicherer wechseln.
Beispielsweise hat ein Kunde ein Sonderkündigungsrecht, wenn das Versicherungsunternehmen eine Beitragserhöhung angekündigt hat. Allerdings gilt es hier eine Monatsfrist einzuhalten. Nach Eingang des Schreibens hat man also 1 Monat Zeit zu reagieren. Diese außerordentliche Kündigung sollte ebenfalls schriftlich erfolgen.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit auf einen außerordentlichen Versicherungswechsel bei einem Wechsel des Autos oder im Falle eines Schadens.
Für Einzelheiten empfiehlt sich wie immer ein Blick in die jeweiligen Versicherungsbedingungen.





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