Archiv für die Kategorie: “Versicherungen”
Noch einmal zur Erinnerung: Bis zum 30.09.2008 haben wechselwillige PKV-Kunden die Möglichkeit, ihrem bisherigen Versicherungsunternehmen mit der ordentlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen und die Mitgliedschaft bei einem neuen Versicherer zu beantragen. Den Rest des Eintrages lesen »
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Wer zum 1.1.2009 sein Auto bei einer anderen KfZ-Versicherung Kasko-, Teilkasko- oder nur Haftpflicht-versichern will, muss die geltenden Kündigungsfristen hierfür beachten.
In der Regel ist das Versicherungsjahr das Kalenderjahr. Somit ergibt sich bei der standardmäßigen Kündigungsfrist von einem Monat der 30.11.2008 als Stichtag. Bis dahin muss die Kündigung beim Versicherer sein.
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Geschrieben von Marc Schmidt in Allgemeines, Altersvorsorge, Betriebliche Rente, Private Krankenversicherung, Private Rente, Rürup-Rente, Versicherungen, tags: Altersvorsorge, Bankenpleite, Finanzmarktkrise, Inflation
Die Finanzmarktkrise erlebt dieser Tage mal wieder einen Höhepunkt und so mancher Anleger fragt sich, was das für Auswirkungen auf seine Altersvorsorge hat. Nun zunächst einmal sinken bekanntermaßen die Aktienkurse und die Anleihen verteuern sich. Aber was hat das letztlich mit der Rente oder Altersvorsorge zu tun? Den Rest des Eintrages lesen »
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Bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen, legt die Jahresarbeitsentgelt- bzw. Versicherungspflichtgrenze fest.
Dafür ist vorwiegend das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt (es zählen auch Sonderzahlungen wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld dazu), ebenso pauschale Überstundenvergütungen und Zulagen.
Das Kindergeld wird mit Berücksichtigung auf den Familienstand nicht angerechnet.
Arbeitnehmer werden laut der Gesundheitsreform von 2007 erst dann versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze (48.150 Euro in 2008) übersteigt und diese in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat. Diese Frist gilt für alle Arbeitnehmer.
Es gibt ein Stichtag für alle diejenigen, die noch nicht die 3-Jahres-Wechselfrist erfüllen: Sie bleiben dann versicherungsfrei, wenn sie am 2. Februar 2007 privat versichert waren oder vor diesem Tag ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gekündigt hatten, um in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Wer nicht mehr der Versicherungspflicht in der GKV unterliegt, hat nun die Wahlmöglichkeit, entweder in der GKV zu verbleiben oder eine private Krankenversicherung abzuschließen.
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Geschrieben von Torsten Heinrich in Allgemeines, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Singles, Studenten, Versicherungen, tags: Auszubildende, GKV, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, PKV, Schüler, Studenten, Unfallversicherung, Versicherungsbedarf
In einer mehrteiligen Serie möchte ich darstellen, wie wichtig eigentlich der Versicherungsschutz in einer bestimmten Lebenslage ist. Den Rest des Eintrages lesen »
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Eine Gruppenversicherung bietet gegenüber einer Einzelversicherung diverse Vorteile.
Versicherte Personen, die zum Versicherungsnehmer (Firma, Institution, Verband) in einem bestimmten Verhältnis stehen, haben die Möglichkeit eine sogenannte Gruppenversicherung abzuschliessen.
Diese Art von Verträgen haben besondere Vorteile. In der Regel sind das Vorteile wie beispielsweise Beitragsnachlass, Annahmegarantie für versicherungsfähige Personen oder Entfall der Wartezeiten.
Einzelne Unternehmen, Verbände oder Standesorganisationen können mit einem Versicherungsunternehmen Gruppenversicherungsverträge abschließen. Spezielle Tarife gibt es bei Versicherungsunternehmen somit auch für bestimmte Berufsgruppen, beispielsweise Anwälte und Ärzte.
Die Voraussetzung, dass man einem solchen Vertrag beitreten kann, ist, dass z.B. mit dem Arbeitgeber oder dem Verband ein Gruppenversicherungsvertrag besteht. Dann können Beitragsnachlässe bis zu zehn Prozent, eine Annahmegarantie für versicherungsfähige Personen und sofortiger Versicherungsschutz (Keine Wartezeiten!) die Vorteile sein. Nicht zu vergessen, dass Familienangehörige zu den gleichen Konditionen mitversichert werden können.
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Geschrieben von Torsten Heinrich in Allgemeines, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rente, Private Krankenversicherung, Riester-Rente, Studenten, Versicherungen, tags: GKV, Kassenwechsel, PKV, Wahltarife
Die Krankenkassen können seit dem 01. April 2007 ihren Mitgliedern sogenannte Wahltarife beispielsweise mit der Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung, einer Eigenbeiteiligung oder einer Kostenerstattung anbieten.
Bei diesen Wahltarifen bindet man sich allerdings für 3 Jahre an die jeweilige Krankenkasse und hat nicht einmal bei einer Beitragssatzerhöhung die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Auch dann nicht, wenn man von der GKV in die PKV wechseln will.
Viele Kunden stellen daher die Frage, ob es sich nicht doch lohnen könnte in der GKV mit den Wahltarifen zu verbleiben anstatt in eine PKV zu wechseln.
Sicher ist das wie immer Ansichtssache, man kann sich u.a. lediglich einmal folgende Punkte überlegen, die man bei einem Verbleib in der bisherigen gesetzlichen Kasse bedenken sollte:
- Wenn man als Versicherter einen GKV-Wahltarif wählt, dann bindet man sich für 3 Jahre an die jeweilige Kasse. Das mögen aufgrund der anstehenden vielfältigen Veränderungen im Gesundheitswesen verständlicherweise nicht alle Kunden. Sie möchten zumindest theoretisch eine Wechselmöglichkeit bei Beitragserhöhungen haben, ob sie sie wahrnehmen oder nicht.
- Die Leistungen in der GKV werden ja alleine aufgrund der Möglichkeit von Wahltarifen nicht besser als bisher. Kürzungen der vergangenen Jahre zeigen hier eine weitere mögliche Richtung an.
- Bei den Wahltarifen kann man sich nur für eine Variante entscheiden, also beispielsweise entweder Variante Beitragsrückerstattung oder Variante Eigenbeteiligung. Bei einer PKV lässt sich so etwas kombinieren.
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Geschrieben von Torsten Heinrich in Allgemeines, Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Versicherungen, tags: Gesundheitsfonds, Gesundheitsreform, GKV, Krankengeld, PKV, Risikostrukturausgleich, Wahltarif
Die weiteren Schritte bei der Gesundheitsreform sehen wie folgt aus:
01.11.2008
Festlegung eines allgemeinen, einheitlichen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung
01.01.2009
Bereiche, die den Versicherungsschutz betreffen:
- Pflicht zur Versicherung für alle
- Einführung eines Basistarifs in der privaten Krankenversicherung
- Wechselmöglichkeit in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens (bis 30.06.2009)
- Überführung des Standardtarifs in den neuen Basistarif
- Öffnung der Seekrankenkasse
- Start des Gesundheitsfonds und des neuen Risikostrukturausgleichs (RSA) für Krankenkassen
- Einführung des einheitlichen Beitragssatzes
- Einführung einer neuen vertragsärztlichen Euro-Gebührenordnung
Weiterhin gibt es Wahlmöglichkeiten für Versicherte bei Tarifen für den individuellen Krankengeldanspruch
01.01.2011
Bündelung des Beitragseinzugs für die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Ab 1. Januar 2011 können die Arbeitgeber ihre Beiträge, Beitragsnachweise und Meldungen gebündelt an eine einzelne Krankenkasse entrichten. Der neue Spitzenverband Bund der Krankenkassen sichert eine bundesweit einheitliche Einzugspraxis.)
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Geschrieben von Marc Schmidt in Allgemeines, Altersvorsorge, Betriebliche Rente, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Private Krankenversicherung, Private Rente, Rürup-Rente, Studenten, Versicherungen, tags: AG, Öffentliche Versicherer, Rechtsformwahl, Versicherer, Versicherungsgesellschaft, VVaG
Am Wochenende erreichte uns eine interessante Frage unserer Leserin Nadine R. Sie fragt sich, welche Rolle die Rechtsform eines Versicherers bei der Auswahl des passenden Versicherers spielt. Da diese Frage eigentlich immer bei der Suche des passenden Anbieters mit berücksichtigt werden sollte, gehen wir gerne auf die Frage ein.
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Geschrieben von Torsten Heinrich in Allgemeines, Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Versicherungen, tags: Alterungsrückstellung, freie Arztwahl, Gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Kapitaldeckungsverfahren, Leistungen, PKV, Private Krankenversicherung, Systemvergleich, Umlageverfahren, Unterschiede, Vertragsarzt
Aufgrund der vielen Medienberichte und teilweise immer verwirrenderen Informationslage am Versicherungsmarkt vorwiegend zu dem Thema Krankenversicherung wollen wir hier noch einmal einen kurzen, allgemeinen Grundlagen-Artikel zu den grundsätzlichen Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung veröffentlichen. Im Laufe der Zeit werden wir einzelne Themen noch ausführlicher behandeln.
Beitragsberechnung:
Bei der GKV zahlt man im Umlageverfahren, d.h., dass der Monatsbeitrag als Prozentsatz vom Einkommen (nicht das Netto!) bis zur Beitragsbemessungsgrenze errechnet wird.
Es gibt keine Alterungsrückstellung zum Ausgleich möglicher steigender Krankheitskosten in späteren Jahren.
Grundlage des Umlageverfahrens ist der Generationenvertrag (die jüngeren Berufstätigen übernehmen Teile der entstehenden Kosten für ältere Mitglieder)
In der PKV kommt das Kapitaldeckungsverfahren zur Anwendung.
Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach dem Alter (Je älter, desto teurer), dem Geschlecht (gleichaltrige Frauen sind in der Regel teurer), den Vorerkrankungen (bspw. Gibt es bei einer Allergie einen Risikozuschlag) und dem gewählten Versicherungsschutz (die „Luxus-Version“ ist teurer als die einfachere Variante).
Für jeden Versicherungsnehmer wird eine Alterungsrückstellung gebildet. (Teil des Monatsbeitrages (10%), der verzinslich angesammelt und für das Alter zurückgestellt wird.)
Versicherungsleistungen:
In der GKV sind nur Vertragsärzte zulässig. Die PKV bietet hier stattdessen die sogenannte „freie Arztwahl“.
In der PKV hat man je nach Tarif die Möglichkeit Heilpraktikerleistungen erstattet zu bekommen wohingegen diese im Leistungskatalog der GKV nicht vorhanden sind.
Die Leistungen sind bei der GKV gesetzlich vorgeschrieben und nicht garantiert. Bei der PKV werden die Leistungen je nach Tarif individuell vereinbart und sind für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert.
In der PKV hat der Versicherungsnehmer als freier Vertragspartner die Möglichkeit sein Versicherungskonzept mitzugestalten, diese Möglichkeit hat er in der GKV nicht.
Aufgrund möglicher gesetzlicher Änderungen in der GKV sind die Leistungen nicht dauerhaft garantiert. Dagegen hat ein privat Versicherter vertraglich garantierte Leistungen, die nicht vom Versicherer einseitig verändert werden können.
Weitere Details zu den jeweiligen Leistungskatalogen findet man auf den Internetseiten der PKV- und GKV-Unternehmen.
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Glaubt man bei der Frage nach den wichtigen Versicherungen einem x-beliebigen Versicherungsvertreter, dann ist man schnell einen dreistelligen Betrag im Monat los. Doch viele der angebotenen Versicherungen sind eigentlich unnötig. Da mag so mancher vielleicht stutzig werden, es ist aber so! An dieser Stelle sollen einmal alle für einen Single wichtigen Versicherungen abseits der Krankenversicherung sowie der Altersvorsorge (inkl. Berufsunfähigkeit) betrachtet werden. Den Rest des Eintrages lesen »
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Von der Gesetzlichen Unfallversicherung hat sicher der ein oder andere schon mal was gehört, aber mehr auch nicht. Es handelt sich um einen weiteren Teil unseres Sozialversicherungssystems und soll die Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen finanziell unterstützen.
Während die meisten Branchen lange Zeit eigenständige Unfallversicherungen bzw. Berufsgenossenschaften haben, werden die 23 gewerblichen Berufsgenossenschaften und die 27 Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände seit dem 1. Juni 2007 von dem gemeinsamen Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) vertreten.
Was die Gesetzliche Unfallversicherung genau macht erfährt man im schönsten Beamtendeutsch:
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeits- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt eines Versicherungsfalles den Verletzten, seine Angehörigen oder Hinterbliebenen zu entschädigen.
Soll heißen: die Gesetzliche Unfallversicherung soll Arbeitsunfälle durch Aufklärung vermeiden und wenn doch mal etwas passiert finanziell einspringen. Dabei können die Leistungen bis hin zu einer lebenslangen Rente gehen. Neben den Arbeitsnehmern sind aber auch Schüler von der Gesetzlichen Unfallversicherung behütet. Die Beiträge gehen dabei zu lasten der Arbeitgeber, bzw. des Staates.
Eine organisatorische Änderung der Gesetzliche Unfallversicherung wurde immer mal wieder angedacht, bis hin zu einer vollständigen Privatisierung. Mit dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz wurde u.a. die Zahl der Berufsgenossenschaften deutlich reduziert, um so Kosten zu sparen.
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