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	<title>Informationen zu Versicherungen und Altersvorsorge &#187; Versicherungen</title>
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	<description>Praxistipps, Basiswissen und andere nützliche Fakten</description>
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		<title>Berufsunfähigkeit: Deutsche laut neuer Studie kaum versichert</title>
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		<pubDate>Tue, 30 Aug 2011 09:02:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Scherbaum</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsunfähig]]></category>
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		<description><![CDATA[Ups – das hört sich gar nicht gut an. Wenn man dieser Studie Glauben schenken will. Deutsche Arbeitnehmer wiegen sich beim Thema Berufsunfähigkeit in falscher Sicherheit. Laut einer aktuellen Umfrage des Dortmunder Versicherers glauben rund 65 Prozent der Berufstätigen, mit einer Unfallversicherung auch gegen ein Berufs-Aus genügend abgesichert zu sein. Doch nur rund fünf bis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ups – das hört sich gar nicht gut an. Wenn man dieser Studie Glauben schenken will. Deutsche Arbeitnehmer wiegen sich beim Thema Berufsunfähigkeit in falscher Sicherheit. Laut einer aktuellen Umfrage des Dortmunder Versicherers glauben rund 65 Prozent der Berufstätigen, mit einer Unfallversicherung auch gegen ein Berufs-Aus genügend abgesichert zu sein. Doch nur rund fünf bis zehn Prozent der Fälle von Berufsunfähigkeit werden durch Unfälle verursacht. Sehr viel häufiger sind psychische Probleme, Herz-Kreis-Lauf-Erkrankungen oder Krebs die Ursache.<span id="more-805"></span></p>
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<p>Dabei kann es wirklich jeden treffen, selbst mich als doofen Journalist hinter seinem PC. Die Studie bringt interessante Zahlen auf: Ein Grund für das Desinteresse an einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist laut der Studie, dass nur 13 Prozent der 936 Befragten für sich das Risiko sehen, berufsunfähig zu werden. Laut einer Statistik der <a href="http://deutsche-rentenversicherung-bund.de" target="_blank">Deutschen Rentenversicherung Bund</a> wird aber jeder fünfte Angestellte und jeder dritte Arbeiter im Laufe seines Berufslebens arbeitsunfähig.</p>
<p>Ein weiterer Grund für die Versicherungs-Müdigkeit sind die zu zahlenden Beiträge. Jeder Fünfte gab an, dass er &#8220;nichts&#8221; für eine entsprechende Police zahlen möchte. Ein weiteres Fünftel gab an, wenigstens zehn Euro im Monat für vernünftig zu halten, 26 Prozent könnten sich bis zu 25 Euro im Monat vorstellen.</p>
<p>Viele sind auch laut der Studie überzeugt, dass sie im Falle eines Falles eine staatliche Rente absichert. Laut dem Informationsportal Berufsunfaehigkeit.com ist dies jedoch nicht der Fall. Der Grund: Der Staat hat seine Unterstützung erheblich reduziert und bietet Berufs- und Erwerbsunfähigen nur sehr geringe Hilfe.</p>
<p>Fazit: Mal darüber nachdenken, so eine „BU“ abzuschließen. Denn je früher man eine Versicherung abschließt, umso günstiger ist der monatliche Beitrag. Ab 50 Euro pro Monat wäre man dabei…</p>
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		<title>Studie: Mehrheit der europäischen Versicherer sieht deutlich höhere Kosten durch Solvency II</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Dec 2010 12:07:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Scherbaum</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Risikomanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Solvency II]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherer]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsaufsicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Mehr als die Hälfte der europäischen Versicherer (57 Prozent) geht von deutlich höheren Kosten bei der Einführung des neuen Regelwerks Solvency II aus als ursprünglich erwartet. Dies geht aus einer aktuellen Studie des Managementberatungs-Dienstleisters Accenture hervor. Demnach erwarten 29 Prozent der untersuchten Unternehmen Gesamtkosten durch die Umsetzung von mehr als 26 Millionen Euro &#8211; sieben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mehr als die Hälfte der europäischen Versicherer (57 Prozent) geht von deutlich höheren Kosten bei der Einführung des neuen Regelwerks  Solvency II aus als ursprünglich erwartet. Dies geht aus einer aktuellen Studie des Managementberatungs-Dienstleisters Accenture hervor.<br />
Demnach erwarten 29 Prozent der untersuchten Unternehmen Gesamtkosten durch die Umsetzung von mehr als 26 Millionen Euro &#8211; sieben Prozent rechnen gar mit Kosten in Höhe von mehr als 100 Millionen Euro. In einer ähnlichen Befragung im Jahr 2007 erwarteten nur vier Prozent der Branchenvertreter Ausgaben jenseits der 26 Millionen Euro-Marke… <span id="more-511"></span></p>
<p>&#8220;Vor dem Hintergrund der näher rückenden Deadline 2012 und des zunehmenden Reifegrads der Risikomanagement-Konzepte entdecken die Versicherer zunehmend die Herausforderungen der Umsetzung&#8221;, sagt Eva Dewor, Geschäftsführerin im Bereich Risikomanagement bei Accenture.<br />
Neben den höheren Einführungskosten wird die Branche zudem auch von einem bereits absehbaren Mangel an Fachkräften betroffen sein. &#8220;Je näher die Einführung von Solvency II rückt, desto härter wird der Wettbewerb um diese Talente&#8221;, sagt Eva Dewor. &#8220;Schon jetzt ist ein Mangel an Aktuaren und IT-Experten für das Risikomanagement zu verzeichnen, der sich im kommenden Jahr weiter verschärfen wird.&#8221;</p>
<p>In der zeitlichen Umsetzung von Solvency II gibt sich der überwiegende Teil der Versicherer jedoch optimistisch: So gehen 53 Prozent der Unternehmen fest davon aus, die Anforderungen bis zum Stichtag zu erfüllen, knapp ein Drittel (29 Prozent) sieht noch internen Verbesserungsbedarf zur Einhaltung der Fristen und 14 Prozent erwarten über 2012 hinaus noch zu erfüllende Anforderungen und Aufgaben bei der Einführung von Solvency II. Vier Prozent der Branchenvertreter warnen allerdings schon jetzt, den gegebenen Zeitrahmen nicht einhalten zu können.</p>
<p>Man darf gespannt sein, in wie weit sich die besagten Kosten auf Prämien der Versicherer „unauffällig“ zu bewegen…</p>
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		<title>Erster Lebenversicherer senkt Überschussbeteiligung wegen Niedrigzinsen</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Dec 2010 14:48:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc Schmidt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Private Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Überschussbeteiligung]]></category>
		<category><![CDATA[Direktversicherer]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die lange Zeit der Niedrigzinsen hat nun auch Auswirkungen auf die Überschussbeteiligung von Lebensversicherungen. Laut Börse-Online wird der Direktversicherer Europa für das kommende Jahr nur noch eine Überschussbeteiligung von 4,5 Prozent bezahlen. Dies habe eine Unternehmenssprecher gegenüber dem Anlegermagazin erklärt. Im Vorjahr hatte der zur Continentale-Gruppe gehörende Direktversicherer noch eine Überschussbeteiligung von 4,8 Prozent ausgewiesen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die lange Zeit der Niedrigzinsen hat nun auch Auswirkungen auf die Überschussbeteiligung von Lebensversicherungen. Laut <a href="http://www.presseportal.de/pm/67525/1728322/boerse_online_g_j_wirtschaftsmedien" target="_blank">Börse-Online</a> wird der Direktversicherer Europa für das kommende Jahr nur noch eine Überschussbeteiligung von 4,5 Prozent bezahlen. Dies habe eine Unternehmenssprecher gegenüber dem Anlegermagazin erklärt.<span id="more-483"></span></p>
<p>Im Vorjahr hatte der zur Continentale-Gruppe gehörende Direktversicherer noch eine Überschussbeteiligung von 4,8 Prozent ausgewiesen. Hinzu kämen 2011 &#8211; wie 2010 auch &#8211; Schlussüberschuss-Anteile und Beteiligungen an den stillen Reserven, so der Europa-Sprecher weiter. Der Direktversicherer begründete die Absenkung der Überschussbeteiligung mit dem niedrigeren Zinsniveau auf den weltweiten Kapitalmärkten. Der Kursaufschwung dieses Jahres habe demnach nicht geholfen, da Europa nur einen &#8220;niedrigen einstelligen Prozentsatz&#8221; ihrer Kapitalanlagen in Aktien halte. Allerdings werde Europa auch nach der Senkung der Überschussbeteiligung aller Wahrscheinlichkeit nach zur Spitzengruppe der Anbieter in Deutschland gehören, gab sich der Unternehmenssprecher zuversichtlich.</p>
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		<title>Aus aktuellem Anlass: Das ändert sich 2011 in der gesetzlichen Unfallversicherung</title>
		<link>http://informationen-zu-versicherungen-und-altersvorsorge.de/450/2010/11/aus-aktuellem-anlass-das-aendert-sich-2011-in-der-gesetzlichen-unfallversicherung/</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Nov 2010 07:20:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Scherbaum</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitssicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsarzt]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat jüngst eine interessante Veröffentlichung verbreitet. Thema: Was sich bei der Umfallversicherung ab dem 1. Januar ändert. Arbeitgeber mit mehr als zehn Beschäftigten müssen sich demnach im kommenden Jahr auf veränderte Vorgaben zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung einstellen. Darauf weisen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften hin. Am 1. Januar 2011 tritt die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat jüngst eine interessante Veröffentlichung verbreitet. Thema: Was sich bei der Umfallversicherung ab dem 1. Januar ändert.</p>
<p>Arbeitgeber mit mehr als zehn Beschäftigten müssen sich demnach im kommenden Jahr auf veränderte Vorgaben zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung einstellen. Darauf weisen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften hin. Am 1. Januar 2011 tritt die DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Sie löst die bisherigen Vorschriften ab, mit denen die gesetzliche Unfallversicherung die Betreuung der Unternehmen durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit regelt.<span id="more-450"></span></p>
<p></p>
<p>Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit sind zwei wichtige Ratgeber im betrieblichen Alltag. Als Experten für Prävention unterstützen sie den Arbeitgeber dabei, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Laut Arbeitssicherheitsgesetz ist der Arbeitgeber daher verpflichtet, sich entsprechend beraten zu lassen. Das Gesetz überträgt den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung die Aufgabe, Art und Umfang dieser Pflicht in eigenen Vorschriften auszugestalten.</p>
<p>&#8220;Bisher geschah das in Form fester Einsatzzeiten, die sich nach Art und Größe des Unternehmens richteten&#8221;, sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). &#8220;Die Unternehmen hatten damit zwar klare Vorgaben, die Regelung hatte aber den Nachteil, dass die Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit häufig erheblich über oder unter dem tatsächlichen Beratungsbedarf eines Betriebes lagen.&#8221;</p>
<p>Im Mittelpunkt der Neuregelung stehen daher nicht ausschließlich feste Einsatzzeiten, sondern Leistungskataloge, aus denen sich die notwendigen personellen Ressourcen ableiten lassen. &#8220;Der Unternehmer kann nun wesentlich flexibler entscheiden, welche Betreuung er braucht. Er trägt damit aber auch mehr Eigenverantwortung&#8221;, so Eichendorf. &#8220;Für den Arbeitsschutz ist das eine große Chance, denn wirklich gut ist Arbeitsschutz dann, wenn er auf die Bedürfnisse des jeweiligen Betriebes abgestimmt ist.&#8221;<br />
 Die Vorschrift sieht keine Übergangsfristen vor. &#8220;Sorgen muss sich deswegen allerdings niemand machen&#8221;, sagt Eichendorf. &#8220;Unsere Präventionsdienste stehen als Berater und Unterstützer bei der Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 zur Verfügung. Wenn Schwierigkeiten auftreten, muss ein Unternehmen deswegen nicht mit Sanktionen rechnen.&#8221; </p>
<p></p>
<p><em>Folgende Regelungen sind in der Vorschrift vorgesehen</em><br />
   &#8211; In Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten hat der Unternehmer die Wahl: Er kann entweder sich selbst in Fragen des Arbeitsschutzes schulen und sensibilisieren lassen (sog. alternative Betreuung). Oder er entscheidet sich für die  Regelbetreuung. In Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten besteht diese aus einer Grundbetreuung und aus der anlassbezogenen  Betreuung. Die Grundbetreuung ist je nach Gefährdungslage im Betrieb im Abstand von ein bis fünf Jahren zu wiederholen. Die anlassbezogene Betreuung legt für bestimmte Ereignisse die Pflicht zur Beratung fest.</p>
<p>   &#8211; Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten müssen sich dagegen auf Änderungen bei der Regelbetreuung einstellen. Diese besteht ebenfalls aus einer Grundbetreuung und einer betriebsspezifischen Betreuung. Für die Grundbetreuung gelten feste Einsatzzeiten je Beschäftigten, die der Unternehmer auf  Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit verteilt. Hier geht es im Wesentlichen um die grundlegenden Aufgaben im Arbeitsschutz, zum Beispiel die Gefährdungsbeurteilung und die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Auf der Grundbetreuung setzt die betriebsspezifische Betreuung auf. Sie betrifft besondere Risiken und Verhältnisse des Unternehmens und umfasst Aufgabenfelder, die von Sicherheitsfragen bei der  Beschaffung neuer Maschinen bis zur Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements reichen.</p>
<p>   &#8211; Unternehmen mit 11 bis 50 Beschäftigten können sich zwischen alternativer Betreuung und Regelbetreuung entscheiden, wenn ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse keine niedrigere Beschäftigtenzahl als Grenze für die Wahlmöglichkeit bestimmt hat.</p>
<p>Originaltext: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Die Pfändung einer Berufsunfähigkeitsrente verhindern</title>
		<link>http://informationen-zu-versicherungen-und-altersvorsorge.de/420/2010/11/die-pfaendung-einer-berufsunfaehigkeitsrente-verhindern/</link>
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		<pubDate>Tue, 16 Nov 2010 15:12:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc Schmidt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Familien]]></category>
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		<category><![CDATA[Berufsunfähigkeitsversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Gastbeitrag von Daniel Schmitt-Haverkamp Die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsrente ist nicht immer sicher Wer einer Pfändung, beispielsweise im Insolvenzverfahren von Selbständigen, untersteht, hat für seine private Rente auch im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht immer die Sicherheit, dass diese unantastbar ist. Wer hier nicht vorsorgt, kann im Falle der Berufsunfähigkeit aufgrund der Insolvenz als Selbständiger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Gastbeitrag von Daniel Schmitt-Haverkamp</p>
<h3>Die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsrente ist nicht immer sicher</h3>
<p>Wer einer Pfändung, beispielsweise im Insolvenzverfahren von Selbständigen, untersteht, hat für seine private Rente auch im Bereich der <a href="http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung.com/" target="_blank">Berufsunfähigkeitsversicherung</a> nicht immer die Sicherheit, dass diese unantastbar ist. Wer hier nicht vorsorgt, kann im Falle der Berufsunfähigkeit aufgrund der Insolvenz als Selbständiger auch noch ohne eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung dastehen. Hier gilt es schon im Vorfeld Vorsorge zu treffen &#8211; denn das geht.<span id="more-420"></span></p>
<h3>Selbständige sollten sich schützen</h3>
<p>Wer als Unternehmer die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte diese so gestalten, dass sie in den rechtlichen Anforderungen der Unpfändbarkeit entspricht. Nur so kann im Falle des Falles die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bezogen werden. Hierfür ist der Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich notwendig, damit der Versicherungsnehmer die Gesellschaft findet, die einen Versicherung ohne Laufzeitbegrenzung anbietet. Alternativ zum Schutz vor Pfändung kann auch im <a href="http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung.com/" target="_blank">Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich</a> abgeschlossen werden, die im Rahmen der kapitalgedeckten Lebensversicherung enthalten ist. </p>
<h3>Die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung ist Risiken der Pfändung unterstellt</h3>
<p>Wer sich als Selbständiger für den Klassiker, die Berufsunfähigkeitsversicherung mit begrenzter Laufzeit entscheidet, die dann bis zum Rentenbeginn abgeschlossen wird, hat gerade als Selbständiger Risiken. Beim Bezug der Berufsunfähigkeitsrente ist diese dann nämlich im Falle der Insolvenz durchaus pfändbar. Der Hintergrund liegt darin, dass sich die Regelungen hinsichtlich der pfändungsgeschützten Altersversorgung ausschließlich auf regelmäßige und in etwa gleichbleibende, sowie darüber hinaus auch noch lebenslange Leistungen beziehen. Und genau die Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllt diese Voraussetzungen nur dann, wenn sie als Absicherung auf Lebenszeit abgeschlossen ist. Die erforderliche Kontinuität ist auch durch die sogenannte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz: BUZ, gewährleistet, die als Zusatzleistung in der kapitalbildenden Lebensversicherung enthalten ist, denn hier sind direkt aufeinander folgende Leistungen vertraglich fixiert.</p>
<h3>Rechtliche Anforderungen an die Unpfändbarkeit der Berufsunfähigkeitsrente</h3>
<p>Der Versicherungsnehmer muss beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung auf ein Kapitalwahlrecht sofort bei Abschluss der Versicherung verzichten. Damit sind die gesetzlichen Anforderungen der Nichtpfändbarkeit der Berufsunfähigkeitsrente erfüllt. Genau hier kann der Berufsunfähigkeitsversicherung Wechsel, also die Veränderung der Vertragsbedingungen bei bestehenden Verträgen noch nachträglich Absicherung vor Pfändung schaffen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Die Autoversicherung zeitsparend im Internet vergleichen</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 09:31:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc Schmidt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autoversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Familien]]></category>
		<category><![CDATA[Singles]]></category>
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		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Gastbeitrag von Daniel Schmitt-Haverkamp Jahr für Jahr verschenken unzählige Menschen sehr viel Geld, weil sie keinen Vergleich der unterschiedlichen Autoversicherer durchführen. Dabei ist es heute gar nicht mehr so schwierig einen Autoversicherung Vergleich durchzuführen. Anders als noch vor wenigen Jahren ist es heute nicht mehr notwendig, jede Autoversicherung selbstständig anzurufen, um den für den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Gastbeitrag von Daniel Schmitt-Haverkamp</p>
<p>Jahr für Jahr verschenken unzählige Menschen sehr viel Geld, weil sie keinen Vergleich der unterschiedlichen Autoversicherer durchführen. Dabei ist es heute gar nicht mehr so schwierig einen <a href="http://www.autoversicherung.net/" target="_blank">Autoversicherung Vergleich</a> durchzuführen. Anders als noch vor wenigen Jahren ist es heute nicht mehr notwendig, jede Autoversicherung selbstständig anzurufen, um den für den PKW günstigsten Tarif abzufragen.<span id="more-320"></span> Bei den heute am Markt vorhandenen Versicherungen und den unterschiedlichen Tarifen, die schon eine der Versicherungen anbietet, würde ein solches Vorgehen durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen. Doch es ist heute natürlich auf sehr viel einfachere Art und Weise möglich Autoversicherungen zu vergleichen, denn es gibt das Internet. Auch hier ist es nicht mehr notwendig jedes Angebot einzeln auf der Homepage der anbietenden Versicherung zu vergleichen, diese Arbeit haben schon andere für Sie erledigt.</p>
<p></p>
<h3>Autoversicherung im Internet vergleichen</h3>
<p>Im Internet finden Sie, wenn Sie eine <a href="http://www.autoversicherung.net/" target="_blank">günstige Autoversicherung</a> suchen, zahlreiche Vergleichsseiten auf denen Sie mit nur wenigen Angaben einen Vergleich durchführen können. Diese Seiten erreichen Sie ohne lange zu suchen über Google unter dem Suchstichwort „ Autoversicherung vergleichen“. Benötigt werden für einen solchen Vergleich im Allgemeinen lediglich wenige Angaben zum Fahrer und des zu versichernden Fahrzeuges. Diese Internet-Vergleichsportale bieten Ihnen jedoch noch einen weiteren Service, indem es möglich ist über einen Link direkt zur Homepage der günstigsten Versicherung zu gelangen, um dort sofort benötigte Vertragsunterlagen anfordern zu können. Natürlich können Sie diese Unterlagen auch direkt vom Versicherungsmakler Ihres Vertrauens anfordern.</p>
<h3>Die Testsieger im Vergleich</h3>
<p>Wenn Sie sich nicht allein auf die Internet-Portale verlassen oder mehr über den Umfang des Versicherungsschutzes erfahren möchten, können Sie in Finanzmagazinen wie zum Beispiel Finanztest nachlesen. Ob die Ihnen von der Versicherungs-Vergleichsseite als günstigste Versicherung angezeigte Autoversicherung zu den besonders empfohlenen Versicherungen gehört, können Sie hier ebenfalls nachlesen. </p>
<h3>Über den Versicherungsmakler</h3>
<p>Wenn Sie nicht den Weg über das Internet gehen möchten, um die Autoversicherungen zu vergleichen, können Sie sich ebenfalls an einen Versicherungsmakler wenden. Dabei sollten Sie allerdings sicher stellen, dass der von Ihnen gewählte Versicherungsmakler unabhängig und nicht an eine oder mehrere Versicherung/en gebunden ist. Lassen Sie die zahlreichen Autoversicherungen bzw. deren Tarife durch einen unabhängigen Versicherungsmakler vergleichen, benötigen Sie natürlich etwas mehr Zeit um zu einem Ergebnis zu gelangen. Übrigens seriöse Makler vermitteln Tests zufolge ihren Auftraggebern tatsächlich immer die günstigste Versicherung. </p>
<p></p>
<h3>Fazit zum Vergleich</h3>
<p>Sowohl bei einem Versicherungs-Vergleichsportal im Internet als auch bei einem Versicherungsmakler gehen Sie keine Verpflichtung ein, das heißt Sie müssen keinen Vertag bei der günstigsten Versicherung zu unterschreiben, wenn diese Ihnen aus irgendeinem Grund nicht zusagt.</p>
<p>Testen Sie doch selbst einmal wie einfach es ist im Internet die unterschiedlichen Autoversicherungen zu vergleichen und wie viel Sie im Jahr sparen könnten, wenn Sie zu einer günstigeren Versicherung wechseln würden.</p>
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		<title>Vorsicht vor falschen Versicherungen &#8211; braucht man eine Rechtschutzversicherungen?</title>
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		<pubDate>Mon, 19 Jul 2010 07:30:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc Schmidt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein Gastbeitrag von Daniel Schmitt-Haverkamp Spätestens, wenn man das Elternhaus verlässt, muss und sollte man sich um ein paar grundlegende Versicherungen selbst kümmern. Aber dem steht fast nichts im Weg, denn sobald die Versicherungsagenturen Wind davon bekommen haben, lernt man einen Vertreter nach dem anderen kennen. Sobald die Eltern bei ihrer Versicherung gemeldet haben, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Gastbeitrag von Daniel Schmitt-Haverkamp</p>
<p>Spätestens, wenn man das Elternhaus verlässt, muss und sollte man sich um ein paar grundlegende Versicherungen selbst kümmern. Aber dem steht fast nichts im Weg, denn sobald die Versicherungsagenturen Wind davon bekommen haben, lernt man einen Vertreter nach dem anderen kennen. Sobald die Eltern bei ihrer Versicherung gemeldet haben, dass der Nachwuchs das Haus verlässt, versucht jede Versicherungsagentur über die bereits bestehende Verbindung zu den Eltern, den Fuß in die Tür des potenziellen neuen Kunden zu bekommen.<span id="more-303"></span></p>
<p></p>
<p>Und wenn man als junger Erwachsener nicht aufpasst, dann ist man plötzlich gegen die unmöglichsten Dinge versichert. Je nachdem, wie fair der Versicherungsberater ist, rät er den Kunden entweder zu den wirklich wichtigen Versicherungen, oder er versucht möglichst viele Provisionen für jeden Neuabschluss zu kassieren.</p>
<p>Es gibt jedoch ein paar grundlegende Versicherungen, die jedem zu empfehlen sind. Dazu gehört unter anderem auch die <a href="http://www.rechtsschutzversicherung.net/" target="_blank">Rechtschutzversicherung</a>. Sie kommt für die Kosten auf, die im Laufe einer Streitigkeit oder eines Gerichtsverfahrens entstehen. Die Rechtschutzversicherung deckt verschiedene Bereiche ab. So zum Beispiel den Bereich der Verkehrsstreitigkeiten, Verfahren im privaten Bereich, die Kosten für Verfahren gegen den Arbeitgeber oder auch gegen den Vermieter. Der Zuständigkeitsbereich der Rechtschutzversicherung ist breit gefächert. Es gibt jedoch eine Ausnahme: die Kosten für Verfahren bei Erbrechtstreitigkeiten.</p>
<p></p>
<p>Doch egal, ob man eine bereits bestehende Versicherung verlängert, oder einen Neuabschluss anstrebt, man sollte die verschiedenen Angebote auf jeden Fall vergleichen. Gerade bei der Rechtschutzversicherung lohnt sich ein Vergleich oft, denn die Leistungen unterscheiden sich häufig stark. Erst recht im Schadensfall wird deutlich, ob man sich für eine &#8220;gute&#8221; Versicherung entschieden hat. Denn bis der <a href="http://www.rechtsschutzversicherung.net/"  target="_blank">Rechtschutz</a> eintritt, zahlt man lediglich die Beiträge, ohne auch nur ein bisschen von der Versicherung mitzubekommen. Und da sich die Beiträge über die Laufzeit summieren, zählt im Schadensfall vor allem eins: die volle Kostenübernahme. Da wäre es besonders ärgerlich, wenn man im Ernstfall feststellen muss, dass die Versicherung den Schaden gar nicht übernimmt, weil das Risiko nicht mitversichert war.</p>
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		<title>Finanzbranche: BaFin erlässt Werbeleitlinie</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Feb 2010 09:42:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc Schmidt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nun ein Rundschreiben zur Werbung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen veröffentlicht. Damit werden die durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz neu gefassten Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes konkretisiert. In der Folge muss Werbung künftig klar gekennzeichnet werden. Als Beispiele für kennzeichnungspflichtige Informationen bzw. bislang Werbung nennt die BaFin: - Ihrem Anschein nach objektive Beiträge in Kundenzeitschriften eines [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nun ein Rundschreiben zur Werbung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen veröffentlicht. Damit werden die durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz neu gefassten Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes konkretisiert. In der Folge muss Werbung künftig klar gekennzeichnet werden.<span id="more-212"></span></p>
<p></p>
<p>Als Beispiele für kennzeichnungspflichtige Informationen bzw. bislang Werbung nennt die BaFin:</p>
<p>- Ihrem Anschein nach objektive Beiträge in Kundenzeitschriften eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens, die primär jedoch eine absatzfördernde Zielrichtung verfolgen.</p>
<p>- Schreiben an Kunden (insbesondere persönlich adressierte), die den Erwerb bestimmter Wertpapiere nahelegen, sofern es sich nicht um Anlageberatung oder Finanzanalysen, handelt</p>
<p>Den gesamten Wortlaut der Werberichtlinie finden Sie bei der <a href="http://www.bafin.de/cln_161/nn_722758/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Service/Rundschreiben/2010/rs__1001__wa__Werbung.html" target="_blank">BaFin</a>. Ob sich dadurch der Verbraucherschutz wirklich verbessert bleibt abzuwarten. Aber immerhin wird die Kommunikation zwischen Unternehmen und Kunden auf eine klare Grundlage gestellt. Schließlich kann man nur gegen den Verstoß von Regeln vorgehen.</p>
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		<title>Die Banken und das Beratungsprotokoll</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Jan 2010 18:29:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc Schmidt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Thema Beratungsprotokoll spielt ja seit einiger Zeit eine Rolle beim Verkauf von Versicherungs- und Bankprodukten. Während im Bereich Versicherungen schon seit Mai 2007 das Beratungsprotokoll Pflicht ist, muss es im Bankenbereich erst seit Jahresbeginn erstellt werden. Vielfach herrscht aber noch immer Unsicherheit und Unklarheit über dieses wichtige Beweisstück in Sachen guter oder eben schlechter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Thema <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungsprotokoll">Beratungsprotokoll</a> spielt ja seit einiger Zeit eine Rolle beim Verkauf von Versicherungs- und Bankprodukten. Während im Bereich Versicherungen schon seit Mai 2007 das Beratungsprotokoll Pflicht ist, muss es im Bankenbereich erst seit Jahresbeginn erstellt werden. Vielfach herrscht aber noch immer Unsicherheit und Unklarheit über dieses wichtige Beweisstück in Sachen guter oder eben schlechter Beratung.<span id="more-207"></span></p>
<p></p>
<p>In der Welt war dazu nun ein ausführlicher Test zu lesen: <a href="http://www.welt.de/finanzen/article5803702/So-schlampen-die-Banken-beim-Beratungsprotokoll.html">Praxistest &#8211; So schlampen die Banken beim Beratungsprotokoll</a>. Dabei konnte keine der getesteten Banken überzeugen. Es bleibt also noch viel zu tun.</p>
<p>Beim zuständigen <a href="http://www.bmelv.de/cln_182/DE/Verbraucherschutz/Finanzen-Versicherung/finanzen-versicherung_node.html">Verbraucherschutzministerium</a> findet man übrigens eine sehr nützliche <a href="http://www.bmelv.de/cae/servlet/contentblob/407516/publicationFile/25974/Checkliste-Finanzberatung.pdf">Checkliste zum Beratungsprotokoll</a>. Anhand dieser Checkliste kann sich jeder bereits vor einer Beratung auf die notwendigen Elemente einer guten Beratung vorbereiten und so sich korrekt absichern.</p>
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		<title>Die Versicherer und ihre schwarzen Listen</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Mar 2009 12:57:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc Schmidt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Versicherer und ihre so genannten schwarzen Listen waren lange Zeit ja ein gefürchtetes Instrument bei der Kundenauswahl. Ab dem 1. April 2009 können Versicherte und Nicht-Versicherte Auskunft über ihre &#8220;Einträge&#8221; erlangen. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vor kurzem mitteilte können Betroffene Auskunft darüber erhalten Betroffene, ob sie an das neue Hinweis- [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p></p>
<p>Die Versicherer und ihre so genannten schwarzen Listen waren lange Zeit ja ein gefürchtetes Instrument bei der Kundenauswahl. Ab dem 1. April 2009 können Versicherte und Nicht-Versicherte Auskunft über ihre &#8220;Einträge&#8221; erlangen. Wie der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtverband_der_Deutschen_Versicherungswirtschaft"><strong>Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)</strong></a> vor kurzem <strong><a href="http://www.gdv.de/Themen/Querschnittsthemen/RechtsundVerbraucherfragen/inhaltsseite21956.html">mitteilte</a></strong> können Betroffene Auskunft darüber erhalten Betroffene, ob sie an das neue Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (kurz HIS) gemeldet sind.<span id="more-187"></span></p>
<p>Die <strong>schriftliche Anfrage</strong> muss dabei gehen an:</p>
<p>Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft<br />
- Hinweis- und Informationssystem -<br />
Wilhelmstraße 43/43 G<br />
10117 Berlin</p>
<p>Wie der GDV erklärt, können nur Anfragen beantwortet werden, wenn eine Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) beigefügt ist.</p>
<p>Telefonische Anfragen können seitens des GDV nicht beantwortet werden. Für generelle Fragen wird aber auf die kostenlose Servicenummer 0800 &#8211; 33 99 399 verwiesen.</p>
<p></p>
<p>Wichtig zu wissen, ist dabei auch der Hinweis aus der <strong><a href="http://www.welt.de/finanzen/article3470707/Versicherer-muessen-schwarze-Liste-offenlegen.html">Welt</a></strong>: </p>
<blockquote><p>Aber auch Versicherer müssen ihren Kunden künftig mitteilen, dass sie Informationen in die Datenbank eingeben. „Fehlerhaften Eintragungen können die Kunden dann widersprechen und fordern, diese zu löschen“, sagt Michael Wortberg, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sollte sich der Versicherer weigern die Eingabe zu löschen, können sich die Kunden an den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft wenden. Die Daten werden nach fünf Jahren automatisch gelöscht. </p></blockquote>
<p>Näheres über den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft finden man hier:</p>
<p><strong><a href="http://informationen-zu-versicherungen-und-altersvorsorge.de/2008/07/der-versicherungsombudsmann-ist-fur-alle-da/">Versicherungen / Der Versicherungsombudsmann ist für alle da</a></strong></p>
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