Archiv für die Kategorie: “Studenten”

Ein Gastbeitrag von Daniel Schmitt-Haverkamp

Die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsrente ist nicht immer sicher

Wer einer Pfändung, beispielsweise im Insolvenzverfahren von Selbständigen, untersteht, hat für seine private Rente auch im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht immer die Sicherheit, dass diese unantastbar ist. Wer hier nicht vorsorgt, kann im Falle der Berufsunfähigkeit aufgrund der Insolvenz als Selbständiger auch noch ohne eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung dastehen. Hier gilt es schon im Vorfeld Vorsorge zu treffen – denn das geht. Den Rest des Eintrages lesen »

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Da bei vielen das Abitur sich dem Ende neigt und das Thema Studium ansteht, hier wieder einige Hinweise zum Thema “Studenten und die PKV”. Aber auch andere Versicherungen sind für Studenten wichtig. Daher verweisen wir auf ältere Artikel unseres Blogs.
An den Hochschulen nähert sich die Klausurenzeit, und spätestens dann werden sich einige wieder mit dem Thema Krankenversicherung befassen (müssen), etwa wenn bei Ihnen ein Wechsel in der Krankenversicherung aus Altersgründen ansteht. Beispielsweise deshalb, weil sie als Student nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein können oder weil sie in der privaten Krankenversicherung nicht mehr bei den Eltern mitversichert sein können, zum Beispiel diejenigen, die einen Beihilfeanspruch haben. Den Rest des Eintrages lesen »

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Da wir auch jede Menge Leser haben, die noch ihrem Studium nachgehen, wollen wir an dieser Stelle mal wieder auf das Thema “Studenten und die PKV” eingehen und auf vergangene Artikel auf unserem Blog verweisen. Den Rest des Eintrages lesen »

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Nachdem ich ja schon vor einiger Zeit im Beitrag Riester, Riester, Riester oder doch nicht? über allzu viel Euphorie in diesem Marktsegment geschrieben habe, kommen nun erneut schlechte Nachrichten aus dem Bereich Riester-Rente. Den Rest des Eintrages lesen »

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Dazu veranstaltet das Institut für Versicherungswesen der Fachhochschule Köln (IVW) am 14. November 2008, 14.00 Uhr bis ca. 17.30 Uhr, in der Aula der Fachhochschule, Mainzer Straße 5, das 13. Kölner Versicherungssymposium zum Thema: Risikomanagement in Versicherungsunternehmen: prime fine statt subprime?

Moderator der Veranstaltung wird Prof. Dr. Hans-Peter Mehring (Institut für Versicherungswesen der FH Köln) sein.

Im Versicherungsjournal ist zu lesen:

Dabei geht es vor allem um die Frage, ob Krisen wie derzeit in der Bankenwelt auch auf die Versicherungswirtschaft überschwappen können. Die Solvenzrichtlinien stehen dabei besonders im Fokus.

Anbei das Programm nochmal als Flyer und der Anmeldeschluss ist der 31.10.2008.

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Vor einiger Zeit hatten wir schon einmal beschrieben, wie man sich als Student am besten eine PKV auswählt und auf was man sinnvollerweise dabei achten sollte.

Aufgrund des Semesterbeginns an den Hochschulen möchten wir noch einmal darauf hinweisen, wie man so eine Versicherungssuche als Student gestalten und an wen man sich dabei wenden kann. Den Rest des Eintrages lesen »

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Der Koalitionsausschuss der Großen Koalition hat am Sonntag offenbar eine wichtige Entscheidung zum Gesundheitsfonds getroffen. So soll der einheitliche Beitragssatz 15,5 Prozent betragen.

Noch am Donnerstag hatte sich der beim Bundesversicherungsamt angesiedelte Schätzerkreis nicht auf einen Kompromiß einigen können. Während die Mitglieder von Gesundheitsministerium und Bundesversicherungsamt für 15,5 Prozent votiert hatten, wollten die Mitglieder der Krankenkassen einen Beitrag von 15,8 Prozent durchsetzen. Siehe dazu auch unser extra Beitrag.

Wie SPON schreibt, will die Bundesregierung im Gegenzug zu der deutlichen Beitragserhöhung bei der Krankenversicherung den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von derzeit 3,3 Prozent auf 3,0 Prozent (SPD) bzw. 2,8 Prozent (Union) senken. Eine Einigung ist aber noch ausstehend.

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Im Zusammenhang mit dem Gesundheitsfonds sollte der beim Bundesversicherungsamt angesiedelte Schätzerkreis einen Beitragssatzvorschlag für die Bundesregierung unterbreiten. Allerdings konnte er sich nicht auf einen einheitlichen Beitragssatz einigen. Dem Schätzerkreis gehören Fachleute des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamts sowie des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen an.

Dazu schreibt das Bundesversicherungsamt in seiner Pressemitteilung:

Nach der mehrheitlich vom Schätzerkreis vertretenen Prognose ist für das kommende Jahr ein paritätisch finanzierter Beitragssatz von 14,6 Prozent-Punkten zuzüglich der von den Mitgliedern allein zu tragenden 0,9 Beitragssatz-Punkte (= insgesamt 15,5 Prozent-Punkte) notwendig, um die gesetzlich vorgesehene vollständige Ausgabendeckung im Jahr 2009 zu gewährleisten. Der Anstieg des Beitragssatzes geht nicht auf den Gesundheitsfonds zurück. Vor allem höhere ärztliche Honorare im ambulanten Bereich, mehr Mittel für Krankenhäuser und zu erwartende höhere Arzneimittelausgaben lassen den Beitragssatz ansteigen.

Somit scheint die Erhöhung des Einheitsbeitragssatzes auf 15,5 Prozent so gut wie sicher. Wenn es nach dem Willen des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen geht, wird es noch teurer:

Entgegen der Mehrheitsprognose im Schätzerkreis hält der Spitzenverband Bund der Krankenkassen dagegen einen um 0,3 Prozent-Punkte höheren allgemeinen Beitragssatz für notwendig. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen geht insbesondere von höheren Ausgaben im Krankenhausbereich aus als die Mehrheit der Schätzer.

Damit würde der Einheitsbeitragssatzes sogar bis auf 15,8 Prozent steigen. Nachdem der Schätzerkreis keine Empfehlung herausgegeben hat, muss sich die Bundesregierung nun mit den Argumenten auseinandersetzen und das Einheitsbeitragssatz allein festlegen. Was dabei heraus kommt, ist allerdings fraglich.

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Eine interessante Seite im Internet über die deutschen Versicherungs- unternehmen findet man auf www.gdv.de.

Beschreibung:

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Seine 459 Mitgliedsunternehmen mit rund 226.000 Beschäftigten und Auszubildenden bieten durch über 400 Millionen Versicherungsverträge umfassenden Risikoschutz und Vorsorge sowohl für die privaten Haushalte wie für Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen. Als Risikoträger und bedeutender Kapitalgeber (Kapitalanlagebestand mehr als 1100 Milliarden Euro) haben die privaten Versicherungsunternehmen auch eine herausragende Bedeutung für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in der deutschen Volkswirtschaft.

Unter Daten und Fakten findet man hier viel Informatives über einzelne Versicherungssparten und Kennzahlen zur Geschäftsentwicklung.

Für die Statistikfreunde gibt es auch das Statistische Taschenbuch der Versicherungswirtschaft 2008 mit jeder Menge Datenmaterial.

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Der Belegarzt ist nicht im Krankenhaus angestellt, sondern ein niedergelassener Arzt, der in dem jeweiligen Krankenhaus mit seinen Patienten Betten belegen kann. Den Rest des Eintrages lesen »

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Banal kann man sagen: wenn es eine Versicherungssparte ermöglicht, weitere Personen in ein und demselben Vertrag aufzunehmen, dann spricht man von einer Familienversicherung.

Das kann eine Hausratversicherung, aber auch eine Haftpflicht- oder Unfallversicherung sein. Man kann hier entweder Familienmitglieder oder gar Lebenspartner mitversichern.

Vorwiegend bekannt ist der Ausdruck Familienversicherung aber aus der gesetzlichen Krankenversicherung.
Hier kann die Ehefrau oder Kinder unter bestimmten Umständen beitragsfrei mit versichert werden. Das ist abhängig vom Einkommen und bei Kindern dürfen zusätzlich bestimmte Altersgrenzen nicht überschritten werden. Ausnahmen gibt es hier beispielsweise bei Kindern, die sich noch in der Ausbildung befinden. Hier kann das “starke” Geschlecht seinen Wehr- oder Zivildienst zeitlich anhängen und so länger die Familienmitversicherung in Anspruch nehmen.

In der privaten Krankenversicherung gibt es in dem Sinne keine Familienversicherung. Hier können zwar Angehörige im selben Vertrag mitversichert werden, aber dafür ist ein separater Beitrag zu bezahlen.

In der privaten Pflegeversicherung gibt es jedoch eine kleine Ausnahme. Kinder sind hier auch bei einem eigenen Vertrag bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert, wenn sich das Kind noch in der Ausbildung (z.B. Studium) befindet und ein Elternteil schon den Pflegebeitrag bezahlt.

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Am Donnerstag machten rund 130.000 Klinikmitarbeiter in einer noch nie dagewesenen Demonstration in Berlin ihrem Ärger Luft. Es ging mal wieder – wie so oft – ums liebe Geld. Konkret um die finanzielle Besserstellung der deutschen Krankenhäuser. Mit dabei waren Ärzteverbände, Kliniken, Gewerkschaften, kommunale aber auch kirchliche Arbeitgeber. Das Motto lautete “Rettet die Krankenhäuser”.

Ob es wirklich so schlimm um die Kliniken in Deutschland bestellt ist, mag ich nicht zu sagen. Aber die große Zahl an Demonstranten spricht dafür, dass in diesem Bereich einiges schief läuft. Ob der vielgepriesene Gesundheitsfonds hier Lösungsansätze bringt, darf bezweifelt werden. Denn mehr Wettbewerb wird es nicht geben.

Ungewöhnliche Worte kommen in diesem Zusammenhang vom AOK-Bundesverband:

“Die Politik hat es versäumt, die Weichen im Krankenhaus auf Wettbewerb zu stellen. Statt Wettbewerb für eine bessere und wirtschaftlichere Versorgung zu fördern, werden die Beitragszahler nun dafür zur Kasse gebeten. [...] Die Beitragszahler werden nach unseren Berechnungen mit mehr als vier Milliarden Euro zusätzlich für die Krankenhäuser belastet, während sich die Bundesländer bei der Reform der Investitionsfinanzierung angestrengte Tatenlosigkeit verordnet haben”, wird Dr. Herbert Reichelt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, in einer Pressemitteilung zitiert.

Weiter heißt es bei der AOK:

Die dringend notwendige Stärkung des Wettbewerbs – beispielsweise durch Einzelverträge von Krankenhäusern und Kassen bei gleichzeitiger Lockerung des Kontrahierungszwangs – bleibe beim Verteilen der Wahlgeschenke auf der Strecke. Die vielfach geäußerten Kritikpunkte seitens der Krankenkassen zu den einzelnen Regelungen des Gesetzentwurfs seien nicht berücksichtigt worden.

Es bleibt zu hoffen, dass die Diskussion um die aktuelle Gesundheitsreform nicht abreisst und endlich auch ein positiver Effekt für die Versicherten herauskommt. Bisher sind nur höhere Kosten bei niedrigeren Leistungen abzusehen. Wünschenswert wäre natürlich auch, wenn die Mitarbeiter im Gesundheitswesen besser gestellt würden. Aber ob die Beteiligten diese beiden Kernpunkte hinbekommen? Ich bezweifle es…

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In einer mehrteiligen Serie möchte ich darstellen, wie wichtig eigentlich der Versicherungsschutz in einer bestimmten Lebenslage ist. Den Rest des Eintrages lesen »

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Die Krankenkassen können seit dem 01. April 2007 ihren Mitgliedern sogenannte Wahltarife beispielsweise mit der Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung, einer Eigenbeiteiligung oder einer Kostenerstattung anbieten.

Bei diesen Wahltarifen bindet man sich allerdings für 3 Jahre an die jeweilige Krankenkasse und hat nicht einmal bei einer Beitragssatzerhöhung die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Auch dann nicht, wenn man von der GKV in die PKV wechseln will.

Viele Kunden stellen daher die Frage, ob es sich nicht doch lohnen könnte in der GKV mit den Wahltarifen zu verbleiben anstatt in eine PKV zu wechseln.

Sicher ist das wie immer Ansichtssache, man kann sich u.a. lediglich einmal folgende Punkte überlegen, die man bei einem Verbleib in der bisherigen gesetzlichen Kasse bedenken sollte:

- Wenn man als Versicherter einen GKV-Wahltarif wählt, dann bindet man sich für 3 Jahre an die jeweilige Kasse. Das mögen aufgrund der anstehenden vielfältigen Veränderungen im Gesundheitswesen verständlicherweise nicht alle Kunden. Sie möchten zumindest theoretisch eine Wechselmöglichkeit bei Beitragserhöhungen haben, ob sie sie wahrnehmen oder nicht.

- Die Leistungen in der GKV werden ja alleine aufgrund der Möglichkeit von Wahltarifen nicht besser als bisher. Kürzungen der vergangenen Jahre zeigen hier eine weitere mögliche Richtung an.

- Bei den Wahltarifen kann man sich nur für eine Variante entscheiden, also beispielsweise entweder Variante Beitragsrückerstattung oder Variante Eigenbeteiligung. Bei einer PKV lässt sich so etwas kombinieren.

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Am Wochenende erreichte uns eine interessante Frage unserer Leserin Nadine R. Sie fragt sich, welche Rolle die Rechtsform eines Versicherers bei der Auswahl des passenden Versicherers spielt. Da diese Frage eigentlich immer bei der Suche des passenden Anbieters mit berücksichtigt werden sollte, gehen wir gerne auf die Frage ein.
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