Archiv für die Kategorie: “Riester-Rente”

Die Krankenkassen können seit dem 01. April 2007 ihren Mitgliedern sogenannte Wahltarife beispielsweise mit der Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung, einer Eigenbeiteiligung oder einer Kostenerstattung anbieten.

Bei diesen Wahltarifen bindet man sich allerdings für 3 Jahre an die jeweilige Krankenkasse und hat nicht einmal bei einer Beitragssatzerhöhung die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Auch dann nicht, wenn man von der GKV in die PKV wechseln will.

Viele Kunden stellen daher die Frage, ob es sich nicht doch lohnen könnte in der GKV mit den Wahltarifen zu verbleiben anstatt in eine PKV zu wechseln.

Sicher ist das wie immer Ansichtssache, man kann sich u.a. lediglich einmal folgende Punkte überlegen, die man bei einem Verbleib in der bisherigen gesetzlichen Kasse bedenken sollte:

- Wenn man als Versicherter einen GKV-Wahltarif wählt, dann bindet man sich für 3 Jahre an die jeweilige Kasse. Das mögen aufgrund der anstehenden vielfältigen Veränderungen im Gesundheitswesen verständlicherweise nicht alle Kunden. Sie möchten zumindest theoretisch eine Wechselmöglichkeit bei Beitragserhöhungen haben, ob sie sie wahrnehmen oder nicht.

- Die Leistungen in der GKV werden ja alleine aufgrund der Möglichkeit von Wahltarifen nicht besser als bisher. Kürzungen der vergangenen Jahre zeigen hier eine weitere mögliche Richtung an.

- Bei den Wahltarifen kann man sich nur für eine Variante entscheiden, also beispielsweise entweder Variante Beitragsrückerstattung oder Variante Eigenbeteiligung. Bei einer PKV lässt sich so etwas kombinieren.

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Dies ist nicht nur eine Überschrift, sondern der ungefähre Text von Anschreiben, die man von Versicherungsgesellschaften bekommt, wenn Kunden in Zahlungsverzug sind und die monatlichen Beiträge nicht geleistet haben.

Darin weiterhin aufgelistet, wieviel Beitragsrückstand es gibt, verbunden mit der Bitte, sich doch dringend um die Bezahlung der Beiträge zu kümmern.

Das ist soweit ja auch in Ordnung, denn selbstverständlich hat nicht nur eine Versicherungsgesellschaft die Pflicht zur Leistungserbringung laut Vertrag, sondern auch der Kunde hat eine entsprechende Pflicht seine Beiträge dafür zu leisten.

Interessant ist dabei aber, dass die Vermittler hierbei nicht auf den möglichen Verlust des Versicherungsschutzes für den einzelnen Kunden hingewiesen werden, sondern nur, dass hier Geld flöten gehen könnte. Dem Vermittler in Form der Provision und logischerweise dem Versicherer in Form der monatlichen Beiträge.

Dass es ums Geschäft geht -wer hätte es gedacht- ist schon klar, aber meiner Meinung nach könnte man hier durchaus etwas “kundenorientierter” vorgehen, denn schließlich übernimmt man mit dem Verkauf des Versicherungsschutzes der jeweiligen Versicherung ja auch als Vermittler eine moralische Verpflichtung, dem Kunden etwas für ihn Sinnvolles anzubieten, damit er eine ordentliche, adäquate Absicherung für seinen Bedarf bekommt. Dabei dann nur auf das Geld hinzuweisen, halte ich persönlich für ungenügend.

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Mit diesem Grundlagenartikel zum Drei-Schichten-Modell möchten wir eine Basis für die folgenden Artikel zur Altersvorsorge schaffen. Dabei werden wir einige Grundlagen darlegen und Begriffe erklären. Den Rest des Eintrages lesen »

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Über den neu eingeführten Kostenausweis von Versicherungen (seit 1. Juli) wollte ich sowieso noch etwas schreiben, da nehme ich jetzt einfach mal diesen Artikel in der Süddeutschen Zeitung zum Anlass. Den Rest des Eintrages lesen »

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Die Stiftung Warentest hat mal wieder mit einer wenig ruhmreichen Untersuchung auf die Versicherer aufmerksam gemacht. Diesmal geht es um Riester-Verträge, genauer gesagt um die Jahresmitteilungen. Darin sollten eigentlich detailierte Informationen zum Stand des Vermögens, zu dessen Entwicklung und zu den Kosten enthalten sein. Den Rest des Eintrages lesen »

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Vom Versicherungsombudsmann haben sicher bisher nur wenige Verbraucher und Versucherungsnehmer gehört. Dabei gibt es die “Verbraucherschutzstelle” schon seit Oktober 2001. Der Versicherungsombudsmann bezeichnet sich dabei selbst als “eine unabhängige und für den Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.” Den Rest des Eintrages lesen »

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Welche Tarifleistungen brauche ich wirklich in meiner privaten studentischen PKV und was kostet mich das?

Ihr solltet Euch hier die Frage stellen, was notwendig ist und Sinn macht und nicht was man alles für Tarifleistungen brauchen könnte, denn „brauchen“ könnte man sicher irgendwann mal eine bestimmte Tarifleistung. Den Rest des Eintrages lesen »

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