Versicherungen / Wechsel in die PKV trotz Angebot von Wahltarifen in der GKV?
Geschrieben von Torsten Heinrich in Allgemeines, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rente, Private Krankenversicherung, Riester-Rente, Studenten, Versicherungen, tags: GKV, Kassenwechsel, PKV, WahltarifeDie Krankenkassen können seit dem 01. April 2007 ihren Mitgliedern sogenannte Wahltarife beispielsweise mit der Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung, einer Eigenbeiteiligung oder einer Kostenerstattung anbieten.
Bei diesen Wahltarifen bindet man sich allerdings für 3 Jahre an die jeweilige Krankenkasse und hat nicht einmal bei einer Beitragssatzerhöhung die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Auch dann nicht, wenn man von der GKV in die PKV wechseln will.
Viele Kunden stellen daher die Frage, ob es sich nicht doch lohnen könnte in der GKV mit den Wahltarifen zu verbleiben anstatt in eine PKV zu wechseln.
Sicher ist das wie immer Ansichtssache, man kann sich u.a. lediglich einmal folgende Punkte überlegen, die man bei einem Verbleib in der bisherigen gesetzlichen Kasse bedenken sollte:
- Wenn man als Versicherter einen GKV-Wahltarif wählt, dann bindet man sich für 3 Jahre an die jeweilige Kasse. Das mögen aufgrund der anstehenden vielfältigen Veränderungen im Gesundheitswesen verständlicherweise nicht alle Kunden. Sie möchten zumindest theoretisch eine Wechselmöglichkeit bei Beitragserhöhungen haben, ob sie sie wahrnehmen oder nicht.
- Die Leistungen in der GKV werden ja alleine aufgrund der Möglichkeit von Wahltarifen nicht besser als bisher. Kürzungen der vergangenen Jahre zeigen hier eine weitere mögliche Richtung an.
- Bei den Wahltarifen kann man sich nur für eine Variante entscheiden, also beispielsweise entweder Variante Beitragsrückerstattung oder Variante Eigenbeteiligung. Bei einer PKV lässt sich so etwas kombinieren.

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