Archiv für die Kategorie: “Riester-Rente”
Vor einigen Tagen habe ich die Artikel Geldanlage – Warum man dem Bankberater nicht alles glauben sollte und Geldanlage – Wohin mit meinem Geld? Wo finde ich Rat? Wer hilft mir? geschrieben und darauf hingewiesen, dass längerfristige Geldanlagen in einem Marktumfeld wie diesem zumindest bedenkenswert sind.
Aber nicht nur in besonderen Situationen wie der Finanzmarktkrise, sondern auch generell, sollte man bei seiner (längerfristigen) Geldanlage auf gewisse Dinge achten.
Wie ich ja in diesen Artikeln auch geschrieben habe, beschäftigen sich die meisten Leute nur ungern mit diesem Thema, weil der vorhandene Informationsüberfluss sie zur Entscheidungs- bzw. Handlungsunfähigkeit verleitet.
Viele überlassen deshalb die Planung Ihres “Geldhaushaltes” anderen (Finanzberatern, Bankern, was auch immer), in der Hoffnung, es würde Ihnen jemand die Entscheidung abnehmen. (Als könnten die es besser???). In dem Beitrag Die Wahrheit über die Finanzbranche erfährt man, warum das nicht zwangsläufig der Fall sein muss.
Wie auch mein Blogpartner Marc schon in seinem Artikel Altersvorsorge / Werden Fonds immer beliebter? erwähnt hat, ist ein beliebtes Anlageinstrument für den “Durchschnittsanleger” der sogenannte Investmentfonds. Kurz gesagt, beteiligt man sich mit einer Einmalzahlung oder in monatlichen Raten an verschiedenen Anlageklassen, das können beispielsweise Aktien, Immobilien oder auch festverzinsliche Wertpapiere sein.
Gemanagt werden diese Fonds, die von Kapitalanlagegesellschaften auferlegt werden, von den Fondsmanagern. Und diese werden in den Medien in der Regel immer so dargestellt, als hätten Sie richtig Ahnung. Mag der ein oder andere sogar haben, aber die Mehrheit wird es wohl kaum sein, denn wenn man der statistischen Auswertung von Standard&Poor’s Glauben schenken kann, dann schneidet die Mehrheit der Fondsmanager schlechter ab, als ein Vergleichsindex. Diese Studie bezieht sich jetzt zwar auf US-Fonds, aber im Finanzbereich bietet es sich an, zumindest den Gedankensprung auch in die deutschen Gefilden zu schaffen.
Investmentfonds sollte man alleine aus dem Grund schon recht genau auswählen, weil es nicht nur um die reine Performance, also um die Entwicklung des Anteilspreises, geht, sondern damit teilweise erhebliche Kosten verbunden sind, die diese Performance schmälern, und die bei einem negativen Verlauf der Anteilspreisentwicklung trotzdem vorhanden sind. Das können jährliche Verwaltungsgebühren, Vertriebsprovisionen, Managementgebühren und Ausgabeaufschläge sein.
In unseren Beiträgen geht es uns neben dem informativen Gehalt unter anderem darum, die Leute zu sensibilisieren, dass sie sich darüber Gedanken machen, was mit solchen Anlagen verbunden ist, und dass man nicht blind irgendwelchen Aussagen glauben soll.
Weitere Informationen dazu findet man in dem Artikel Yes, Fundmanagers Really Do Underperform auf Portfolio.com. Interessant sind auch die darin genannten Links.
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Nach Angaben des Bundesverbands Investment und Asset Management e.V. (BVI) gibt es trotz der Finanzmarktkrise eine starke Nachfrage nach Riester-Fondssparplänen. Den Rest des Eintrages lesen »
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Der Bundesverband deutscher Banken hat eine kleine Broschüre mit vielen Fragen und Antworten zum Thema private Altersvorsorge (“Riester-Rente”) als pdf-Download auf seiner Homepage.
Der Verband
Der Bundesverband deutscher Banken, der die Interessen der privaten Banken vertritt, wurde im Jahre 1951 in Köln gegründet. Er blickt auf die Tradition des von 1901 bis 1945 bestehenden Centralverbandes des deutschen Bank- und Bankiergewerbes zurück. Im März 1999 hat er seinen Sitz von Köln nach Berlin verlegt.
Der Bankenverband repräsentiert mehr als 220 private Banken und zwölf Mitgliedsverbände. Die dem Verband angeschlossenen Institute stehen miteinander in intensivem Wettbewerb. Die Bandbreite reicht von großen bis kleinen, von weltweit operierenden bis regionalen, von universell tätigen bis auf einzelne Geschäftsbereiche spezialisierte Banken.
Der Marktanteil aller privaten Banken in Deutschland beträgt, gemessen am Geschäftsvolumen der gesamten Kreditwirtschaft, rund 42 Prozent. Sie beschäftigen über 160.000 (1) Mitarbeiter.
Aufgaben
Information der Mitglieder
Der Bankenverband unterrichtet seine Mitglieder über aktuelle politische und wirtschaftliche Entwicklungen, von denen die Kreditwirtschaft betroffen ist. Diese Aufgabe gewinnt aufgrund der wachsenden Zahl von europäischen Richtlinien, nationalen Gesetzen und Gesetzesänderungen sowie Verordnungen ständig an Bedeutung.
Ansprechpartner der Politik
Ansprechpartner für Parlament, Ministerien und Behörden in allen kreditwirtschaftlichen Fragestellungen zu sein ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Verbandsarbeit. Politiker und Beamte greifen für die sachgerechte Beurteilung kreditwirtschaftlicher Fragen regelmäßig auf das Expertenwissen des Bankenverbandes zurück.
Zusammenarbeit mit Verbänden
Die Zusammenarbeit mit anderen in- und ausländischen Verbänden spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Hier werden Fragen von gemeinsamem Interesse erörtert, Lösungen erarbeitet und in den politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsprozess eingebracht.
So behandelt der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) , in dem die fünf führenden Verbände der deutschen Kreditwirtschaft vertreten sind, wichtige verbandsübergreifende Themen.
Zur Unterstützung des europäischen Einigungsprozesses und zur Wahrung ihrer Interessen in Brüssel haben sich 28 nationale Bankenverbände in der European Banking Federation zusammengeschlossen.
Anstehende Entscheidungen der Europäischen Kommission werden hier bereits im Vorfeld auf Verbandsebene erörtert, um die Auffassung der Banken dann den zuständigen europäischen Institutionen zur Kenntnis zu bringen.
Brüsseler Büro
Seit 2004 ist der Bankenverband durch eine Repräsentanz in Brüssel vertreten. Damit trägt er der hohen Intensität und Geschwindigkeit Rechnung, mit der bank- und finanzmarktbezogene Regulierungsvorhaben der Europäischen Union zur Integration der europäischen Finanzdienstleistungsmärkte behandelt werden. Das Brüsseler Büro dient dem Bankenverband zur schnellen und effizienten Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen.
Information der Öffentlichkeit
Die Information der Öffentlichkeit über die Aufgaben und Tätigkeiten der privaten Banken bildet einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit des Bankenverbandes. Es gilt, Informationslücken zu schließen, Missverständnisse auszuräumen und den vertrauensvollen Umgang miteinander zu fördern. Gerade die Banken mit ihren hochspezialisierten Finanzdienstleistungen sind von Fehleinschätzungen besonders betroffen.
Der Bankenverband ist Ansprechpartner in allen bankspezifischen Fragen. Dafür veröffentlicht er Presse- und Informationsdienste sowie Publikationen , in denen er aktuelle Nachrichten aus der Finanzwelt liefert und zu bank- und wirtschaftspolitischen Themen Stellung bezieht. Hinzu kommen Leserfragestunden in vielen Zeitungen und Zeitschriften sowie regelmäßige Verbrauchertipps . Speziell für Schüler und Lehrer gibt es zudem umfangreiches Material , mit dem ein Beitrag zur Intensivierung des Wirtschaftskundeunterrichts und zur Unterstützung der Lehrer geleistet wird. Um die Verantwortung der privaten Banken in der Gesellschaft zu verdeutlichen, stellt der Bankenverband schließlich in regelmäßigen Foren auch gesellschaftspolitische Themen zur Diskussion.
Ombudsmann
Als erster Verband der Kreditwirtschaft hat der Bankenverband einen unabhängigen Ombudsmann berufen. Er geht den Beschwerden von Privatkunden nach und versucht, schnelle und unbürokratische Lösungen zu finden.Vorteil für den Kunden: Das Verfahren ist für ihn kostenlos. Jeder Privatkunde einer privaten Bank kann sich mit einem formlosen Schreiben an die Kundenbeschwerdestelle richten:
Anschrift der Beschwerdestelle
Kundenbeschwerdestelle beim
Bundesverband deutscher Banken
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Einlagensicherung
Der Bundesverband deutscher Banken ist Träger des Einlagensicherungsfonds , der den Kunden der angeschlossenen privaten Banken einen praktisch vollen Einlagenschutz bietet. Der Einlagensicherungsfonds trägt – als freiwillige Sicherungseinrichtung – wesentlich zur Stabilität des deutschen Finanzsektors bei und ist, was den Sicherungsumfang angeht, im Vergleich mit dem Ausland ohne Beispiel.
Darüber hinaus nimmt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, eine Tochter des Bankenverbandes, die Aufgaben einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung wahr.
Die Broschüre behandelt Fragen rund um das Thema staatlich geförderte Altersvorsorge (“Riester-Rente”), so dass man einen guten Überblick erhält.
Anmerkung:
Durch amtliche Bestimmungen zur Konkretisierung des Gesetzes, durch Rechtsverordnungen oder nachfolgende Gesetzgebungsverfahren können Änderungen bei der Förderung der privaten Altersvorsorge eintreten.
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Passend zu Marc’s Artikel EU: Private Altersvorsorge wird immer wichtiger habe ich auf der Postbank-Homepage einen Beitrag (Pressemeldung) gefunden, der zwar schon einige Tage her ist, aber aufgrund seines Inhaltes sehr aktuell ist (und das sehr wahrscheinlich auch bleiben wird).
Es geht um das brisante Thema der privaten Altersvorsorge. Offenbar kam der Studie “Altersvorsorge in Deutschland 2008/2009″ das Ergebnis heraus, dass die monatlichen Aufwendungen der Berufstätigen in Deutschland für die private Altersvorsorge auf den niedrigsten Stand seit 2005 gefallen sind. In Anbetracht der Tatsache, wie stark der Markt von allen Anbietern, seien es Banken, Versicherungen oder Finanzdienstleister, umworben und beworben wird, ist das ein zumindest nachdenkenswertes Ergebnis.
Somit kommt natürlich die Frage auf, warum das so ist. Es wird hier zum einen auf mangelndes Wissen bei der Kundschaft zurückgeführt. Kunden würden anscheinend aktuell vermehrt denken, sie seien ausreichend fürs Alter versorgt. Bestimmte Faktoren, die wir ebenfalls schon erwähnt haben, es sei hier der Artikel Altersvorsorge / Inflationsrate als Renditekiller für private Altersvorsorge angemerkt, würden sie in ihre Überlegungen gar nicht mit einbeziehen.
Weiterhin sei manchen nicht klar, dass eine steigende Lebenserwartung auch länger Geld kostet. Die Altersvorsorge müsse also dementsprechend länger halten.
Außerdem fehle ein Wissen über die aktuelle Gesamtsituation, einige hätten noch nie von der Abgeltungsteuer oder der neuen Eigenheimförderung “Wohn-Riester” gehört.
Fast zwei Drittel der Deutschen sehen inzwischen anscheinend in einem Haus oder einer Wohnung die optimale Altersabsicherung.
Einig ist sich der Studie nach jedoch die Mehrheit, dass eine Kombination aus staatlich geförderter privater Altersvorsorge und gesetzlicher Rentenkasse auch weiterhin eine gute Lösung sei.
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Geschrieben von Torsten Heinrich in Altersvorsorge, Betriebliche Rente, Private Rente, Rürup-Rente, Riester-Rente, tags: Aktien, Altersvorsorge, Anlageentscheidung, Buy-and-Hold, Finanzmarktkrise, Geldanlage
Wer in diesen Wochen der Finanzmarktkrise an seiner ursprünglich einmal ausgeklügelten Anlagestrategie, beispielsweise für Aktien, festhält, erlebt böse Überraschungen. Den Rest des Eintrages lesen »
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In diesen Wochen und Monaten gilt es die Finanzmarktkrise zu bewältigen und auch so gut wie möglich zu verstehen, nur dann kann man entsprechend darauf reagieren. Den Rest des Eintrages lesen »
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Aktuell veröffentlichte mein Blogpartner Marc auf unserem weiteren Blog hilfe-beim-leben.de wieder einen absolut lesenswerten und mit zahlreichen Links ausgestatteten Artikel mit dem Thema Die Hintergründe der Finanzmarktkrise oder warum Olli Kahn keine Aktien mehr hat.
Ich erwähne das deshalb, weil sich dieser Artikel bei unseren Lesern in den letzten Minuten zur absoluten “Lesebombe” entwickelt und ihn den Lesern unseres Finanz- und Versicherungsblogs nicht vorenthalten möchte.
Die Zeit dafür lohnt sich wirklich!
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In vielen Tageszeitungen liest man, dass selbst die Herren Investmentbanker unter vorgehaltener Hand zugeben, dass Sie ihre privaten Gelder bei den privaten Bankhäusern nicht mehr als sicher erachten. Den Rest des Eintrages lesen »
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Nachdem der Koalitionsausschuss der Großen Koalition am Sonntag beschlossen hatte, für den Gesundheitsfonds einen einheitlichen Beitragssatz auf 15,5 Prozent festzulegen, hat nun das Bundeskabinett die Entscheidung bestätigt.
Wie das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag in einer Pressemitteilung bekannt gab, wird der Beitragssatz auf 15,5 Prozent festgelegt:
Der Entwurf enthält die Festlegung der ab dem 1. Januar 2009 geltenden Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er ist damit notwendige Voraussetzung für die Errichtung des Gesundheitsfonds.
Nach dem Entwurf beträgt der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig 14,6 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz 14,0 Prozent. Dazu kommt ein Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten, der nur von den Mitgliedern der Krankenkassen zu tragen ist. Die Verteilung der Beitragsbelastung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ändert sich nicht.
Zu bemerken ist noch, dass die endgültige Beschlussfassung über die Verordnung im Bundeskabinett am 29. Oktober 2008 erfolgen soll. Damit ist der Gesundheitsfonds aber so gut wie beschlossene Sache. Nachdem bereits in den vergangenen Monaten zwei große Kassenfusionen (1 und 2) bekannt wurden, bleibt ab zu warten, wer in den kommenden Wochen noch alles zusammen gehen wird. Denn für kleine Kassen wird es unter dem Gesundheitsfonds nicht sehr gemütlich. Da wird noch die eine oder andere bei einem großen Bruder unterschlupfen.
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Weiter geht es mit unseren hilfreichen Internetseiten für Versicherungen und andere Finanzprodukte. Heute stellen wir eine interessante Seite vor, die sich mit dem Thema Alterssicherung ausführlich befasst: Das deutsche Institut für Altersvorsorge.
Man findet hier im Infopool allerlei Hinweise über die verschiedenen Wege und Reformen der Altersversorgung. Den Rest des Eintrages lesen »
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Im Gegensatz zu den allgemeinen Krankenhausleistungen (dazu gehört natürlich die medizinische Versorgung, Unterbringung, die Pflege und Versorgung im Mehrbettzimmer) kann ein Patient sogenannte Wahlleistungen in Anspruch nehmen.
Dazu gehören die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung.
Die Wahlleistungen müssen zwischen Krankenhaus und Patient separat vereinbart werden, denn eine gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die entstehenden Kosten hier nicht.
In der PKV hingegen werden die anfallenden Kosten hierfür ersetzt, sofern der Vertrag diese Tarifleistungen beinhaltet.
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Banal kann man sagen: wenn es eine Versicherungssparte ermöglicht, weitere Personen in ein und demselben Vertrag aufzunehmen, dann spricht man von einer Familienversicherung.
Das kann eine Hausratversicherung, aber auch eine Haftpflicht- oder Unfallversicherung sein. Man kann hier entweder Familienmitglieder oder gar Lebenspartner mitversichern.
Vorwiegend bekannt ist der Ausdruck Familienversicherung aber aus der gesetzlichen Krankenversicherung.
Hier kann die Ehefrau oder Kinder unter bestimmten Umständen beitragsfrei mit versichert werden. Das ist abhängig vom Einkommen und bei Kindern dürfen zusätzlich bestimmte Altersgrenzen nicht überschritten werden. Ausnahmen gibt es hier beispielsweise bei Kindern, die sich noch in der Ausbildung befinden. Hier kann das “starke” Geschlecht seinen Wehr- oder Zivildienst zeitlich anhängen und so länger die Familienmitversicherung in Anspruch nehmen.
In der privaten Krankenversicherung gibt es in dem Sinne keine Familienversicherung. Hier können zwar Angehörige im selben Vertrag mitversichert werden, aber dafür ist ein separater Beitrag zu bezahlen.
In der privaten Pflegeversicherung gibt es jedoch eine kleine Ausnahme. Kinder sind hier auch bei einem eigenen Vertrag bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert, wenn sich das Kind noch in der Ausbildung (z.B. Studium) befindet und ein Elternteil schon den Pflegebeitrag bezahlt.
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Noch einmal zur Erinnerung: Bis zum 30.09.2008 haben wechselwillige PKV-Kunden die Möglichkeit, ihrem bisherigen Versicherungsunternehmen mit der ordentlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen und die Mitgliedschaft bei einem neuen Versicherer zu beantragen. Den Rest des Eintrages lesen »
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Bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen, legt die Jahresarbeitsentgelt- bzw. Versicherungspflichtgrenze fest.
Dafür ist vorwiegend das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt (es zählen auch Sonderzahlungen wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld dazu), ebenso pauschale Überstundenvergütungen und Zulagen.
Das Kindergeld wird mit Berücksichtigung auf den Familienstand nicht angerechnet.
Arbeitnehmer werden laut der Gesundheitsreform von 2007 erst dann versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze (48.150 Euro in 2008) übersteigt und diese in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat. Diese Frist gilt für alle Arbeitnehmer.
Es gibt ein Stichtag für alle diejenigen, die noch nicht die 3-Jahres-Wechselfrist erfüllen: Sie bleiben dann versicherungsfrei, wenn sie am 2. Februar 2007 privat versichert waren oder vor diesem Tag ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gekündigt hatten, um in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Wer nicht mehr der Versicherungspflicht in der GKV unterliegt, hat nun die Wahlmöglichkeit, entweder in der GKV zu verbleiben oder eine private Krankenversicherung abzuschließen.
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