Archiv für die Kategorie: “Haftpflichtversicherung”

Da bei vielen das Abitur sich dem Ende neigt und das Thema Studium ansteht, hier wieder einige Hinweise zum Thema “Studenten und die PKV”. Aber auch andere Versicherungen sind für Studenten wichtig. Daher verweisen wir auf ältere Artikel unseres Blogs.
An den Hochschulen nähert sich die Klausurenzeit, und spätestens dann werden sich einige wieder mit dem Thema Krankenversicherung befassen (müssen), etwa wenn bei Ihnen ein Wechsel in der Krankenversicherung aus Altersgründen ansteht. Beispielsweise deshalb, weil sie als Student nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein können oder weil sie in der privaten Krankenversicherung nicht mehr bei den Eltern mitversichert sein können, zum Beispiel diejenigen, die einen Beihilfeanspruch haben. Den Rest des Eintrages lesen »

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In einer mehrteiligen Serie möchte ich darstellen, wie wichtig eigentlich der Versicherungsschutz in einer bestimmten Lebenslage ist.

Viele fragen sich immer wieder, welche Versicherungen beispielsweise in einer Ausbildung oder als Selbständiger überhaupt notwendig sind. Dabei kann man oftmals feststellen, dass es entweder eine Über- oder Unterversicherung gibt, aber keiner wirklich bedarfsgerecht abgesichert ist.

Beides kann schnell teuer werden, denn eine Überversicherung artet in teuren Beiträgen aus und eine Unterversicherung ersetzt eventuell entstandenen Schaden nur ungenügend oder gar nicht.

Deshalb beginne ich heute mit dem ersten Teil der Serie eine kleine Übersicht und der “Kategorie”: Auszubildende, Studenten und Schüler:

Hier ist in erster Linie einmal die Krankenversicherung zu nennen. Es kommt darauf an, ob man beispielsweise als Student noch bei den Eltern mitversichert sein kann (gesetzlich bis 25 Jahre möglich, wenn man mit dem monatlichen Gesamteinkommen als versicherte Person 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nach § 8 Abs. 1 SGB IV (355 Euro) nicht übersteigt bzw. es im Falle einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, § 8 a SGB IV nicht mehr als 400 Euro beträgt). Eine Verlängerung um die Zeit bei der Bundeswehr oder Zivildienst ist hier möglich.

Wenn man als Kind privat versichert war, dann hat man jedoch mit Beginn des Studiums die Möglichkeit, sich auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu dem bei allen Kassen gültigen Einheitsbeitrag zu versichern.

Zu Beginn des Studiums, während des Studiums (Ende des 14. Fachsemesters) und zu bestimmten Zeitpunkten (Ausscheiden aus der Familienversicherung aus oben genannten Gründen oder das Ende der Versicherungspflicht mit 30) hat man zudem die Möglichkeit, sich bis zum Ende seines Studiums, jedoch maximal dem 34. Geburtstag, privat krankenzuversichern.

Wessen Eltern beihilfeberechtigt sind (bei Beamten der Fall), der kann das bis zum Wegfall des Kindergeldes nutzen, andernfalls muss er sich aufgrund seiner Befreiung von der Versicherungspflicht eine eigenen Vertrag in einer privaten Krankenversicherung suchen.

Wer eine Berufsausbildung macht, muss sich über den jeweiligen Arbeitgeber in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Wenn er besseren Versicherungsschutz möchte, dann kann er bei privaten Kassen eine Krankenzusatzversicherung abschließen.

Eine eigene Haftpflichtversicherung wird in der Regel dann notwendig, wenn man nicht mehr bei den Eltern mitversichert sein kann, beispielsweise aufgrund des Alters oder aufgrund des Einkommens. Ähnlich ist es bei der Hausratversicherung. Wohnt man nicht mehr zuhause und hat einen eigenen Hausstand, dann sollte man so einen Schutz haben.

Eine weitere Option ist eine Unfallversicherung, da bekanntermaßen in der Freizeit jede Menge Unfälle passieren.

Über alles weitere kann man sich dann Gedanken machen, wenn man in das Arbeitsleben eintritt.

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Am Wochenende erreichte uns eine interessante Frage unserer Leserin Nadine R. Sie fragt sich, welche Rolle die Rechtsform eines Versicherers bei der Auswahl des passenden Versicherers spielt. Da diese Frage eigentlich immer bei der Suche des passenden Anbieters mit berücksichtigt werden sollte, gehen wir gerne auf die Frage ein.

Dabei ist zunächst einmal die Unterscheidung in die drei verschiedenen Rechtsformen notwendig:

- die Aktiengesellschaft

- der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)

- die öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen in der Form als Anstalt des öffentlichen Rechts

Bei der Entscheidung für oder gegen einen Versicherer gibt zwei Kernkriterien:
Die Beitragshöhe (und die zukünftige Entwicklung), sowie die Leistungshöhe (und die zukünftige Entwicklung).

Entscheidend für beide Punkte ist dabei die Anzahl der Versicherten, die Zusammensetzung der Versichertengemeinschaft, die Qualität des Risikomanagements und zuletzt die Renditeerwartungen der Eigentümer des Versicherungsunternehmens.

Die Anzahl der Versicherten ist deshalb wichtig, weil eine große Zahl an Schultern den einzelnen Schadensfall deutlich besser verkraften kann. Dieses Kriterium spielt bei den meisten Versicherern an sich keine Rolle mehr, dennoch ist zu bemerken, dass die die AGs die größten Versicherer sind und daher hier einige Vorteile haben.

Die Zusammensetzung der Versichertengemeinschaft spielt die wichtigste Rolle. Dabei ziele ich jetzt auf Kriterien wie das Alter, das Geschlecht, den Beruf oder den Gesundheitszustand ab. Die langfristig optimale Zusammensetzung ist dabei immer auf absehbare Zeit gleich, d.h. weder gute noch schlechte “Risiken” dominieren.

Hier ist bspw. eine Analogie zur gesetzlichen Krankenversicherung zu ziehen, wo manche Krankenkassen eine hoffnungslos überalterte Zusammensetzung haben, während andere Krankenkassen nur junge und gesunde Mitglieder haben. Bei Versicherungen außerhalb des gesetzlichen Gesundheitswesens kommen solche Extreme aber nicht vor. Jeder Versicherer ist bemüht eine für sich akzeptable Mischung seiner Versicherten zu erzielen. Auch hier dominieren naturgemäß die großen Versicherer, also wiederum die AGs.

Kommen wir zur Qualität des Risikomanagements. Das ist das Geheimnis jeder Versicherung. Hierüber kann man immer nur in der Vergangenheitsform sprechen. Nach den Problemen bei der Mannheimer Versicherung wird hier noch einmal vorsichtiger gehandelt. Dabei ist zwischen den jeweiligen Rechtsformen kein Unterschied festzustellen.

Zuletzt kommen wir zu den Renditeerwartungen der Eigentümer des Versicherungsunternehmens. Hier liegt der Hauptanknüpfungspunkt zur Rechtsform: Lediglich die Aktionäre einer AG haben ein Interesse an einer gewissen Rendite. D.h. Die Summe aller Beiträge muss nach Abzug der Leistungszahlungen immer noch etwas für die Aktionäre übrig lassen. Bei einer VVaG sind die Eigentümer die Versicherten selbst und haben daher kein Interesse an zu hohen Beiträgen oder zu schlechten Leistungen. Bei öffentlich-rechtlichen Versicherern ist ebenfalls kein Renditeverlangen zu berücksichtigen.

Fazit:
Wenn man die Zahl der Versicherer in Deutschland betrachtet, dominieren klar die AGs. Das liegt besonders an ihrer Größe, an ihrer Tarifvielfalt und ihren abgedeckten Sparten. Dagegen bieten gerade auch VVaGs in einigen Bereichen deutlich bessere Leistungen bei teilweise niedrigeren Kosten an. Ähnliches gilt für die öffentlichen Versicherer.

Wichtig ist also immer der konkrete Tarifvergleich. Nur weil man in der einen Versicherungssparte bei XY-Unternehmen ist, muss man das nicht bei einer anderen Versicherungssparte sein. Das ist für viele Deutsche noch ungewohnt, aber wenn man sich an einen Versicherungsmakler wendet, wird der sicher die entsprechenden Angebote, unabhängig von der Versicherungsgesellschaft vergleichen.

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Eine namhafte Versicherung hat mal wieder die Tarife ihrer Haftpflichtversicherung erhöht. Daraufhin habe ich einer Kundin einen günstigeren Tarif bei einer anderen Versicherungsgesellschaft mit mehr Leistungen empfohlen, woraufhin die Kundin mit Hinweis auf die Beitragserhöhung ihren Vertrag außerordentlich gekündigt hat. Soweit, so gut…

Heute hat mir die Kundin das Bestätigungsschreiben ihrer bisherigen Versicherung gefaxt:

Sehr geehrte Frau Müller!

Ihre Kündigung bedauern wir.

Ihre Haftpflichtversicherung endet zum 01.08.2008.

Mit freundlichen Grüßen

Einen Anruf, warum denn die Kundin ihre Haftpflichtversicherung kündigt und ob nicht ein anderer Tarif besser für sie wäre, hat ihr Berater offensichtlich nicht mehr für nötig erachtet. Ich bin mir fast sicher, dass Frau Müller, trotz dieser ausgesuchten Höflichkeit und dem erstklassigen Service, nie mehr Kunde bei besagter Versicherung wird… aber anscheinend hat die Versicherung noch genug Kunden.

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Im Großen und Ganzen gibt es bei der Haftpflichtversicherung keine riesigen Unterschiede bei den verschiedenen Angeboten der Versicherungsgesellschaften. Dennoch sollte man nicht ohne Vergleich irgendeinen Vertrag abschließen. Denn entweder bietet ein Wettbewerber für das gleiche Geld mehr Leistungen oder ein Wettbewerber bietet die gleichen Leistungen für weniger Geld an. Ich fang jetzt einfach einmal mit einigen Punkten an, die man auf den ersten Blick nicht bedacht hätte:

Ehepaare sparen bares Geld

Ehepaare (evtl. mit Kindern) können mit einem Familientarif bares Geld sparen. Denn statt zweier Verträge gibt es dann nur noch einen Vertrag und der liegt preislich nur leicht über einem Einzelvertrag.

Öffentlicher Dienst wird billiger versichert

Angehörige des öffentlichen Dienstes sparen ebenfalls bei vielen Versicherern Geld. Auch hier sollte man entsprechend handeln und den Vertrag u.U. umstellen. Interessant wird zum Beispiel die Umstellung von zwei Einzelverträgen auf einen Familienvertrag mit Öffentlicher Dienst-Tarif. Da kann man je nach Tarif schon mal rund 100 Euro im Jahr sparen.

Alles aus einer Hand

Viele Versicherer bieten für ihre Kranken oder Rentenversicherten günstigere Tarife bei ihren Sachversicherungen, also etwa der Haftpflicht-, Hausrat oder Kfz-Versicherung, an. Dennoch sollte man hier vergleichen, denn manchmal ist der Sondertarif dennoch teurer oder schlechter als bei einem speziellen Haftpflichtversicherer.

Lange Vertragslaufzeiten

Einige Versicherer bieten hohe Rabatte an, wenn man sich für einen 5-Jahres-Vertrag entscheidet. Das macht in einigen Fällen sicher Sinn. Aber auch hier gilt: Vergleichen, vergleichen, vergleichen.

Tarife mit Selbsthalt sind günstiger

Tarife mit Selbstbehalt werden teilweise ein Viertel günstiger angeboten. Ich weiß, dass der Selbstbehalt in Deutschland nicht sehr geschätzt wird, dennoch ist er immer wieder empfehlenswert. Ein Eigenanteil von 150 oder 250 Euro wirkt auf viele Menschen erstmal sehr hoch, entpuppt sich auf die Laufzeit und die Schadenshäufigkeit herunter gerechnet und die dadurch erzielten Einsparungen als sinnvoll.

Das waren jetzt mal die wichtigsten Spar-Ansätze… wer noch etwas zu ergänzen weiß, nutzt bitte die Kommentarfunktion.

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Glaubt man bei der Frage nach den wichtigen Versicherungen einem x-beliebigen Versicherungsvertreter, dann ist man schnell einen dreistelligen Betrag im Monat los. Doch viele der angebotenen Versicherungen sind eigentlich unnötig. Da mag so mancher vielleicht stutzig werden, es ist aber so! An dieser Stelle sollen einmal alle für einen Single wichtigen Versicherungen abseits der Krankenversicherung sowie der Altersvorsorge (inkl. Berufsunfähigkeit) betrachtet werden.

Die wichtigste Versicherung für einen Single ist die private Haftpflichtversicherung. So gut wie jeder wird eines Tages in die Situation kommen, dass er eine solche Versicherung braucht. Es gibt leider immer wieder Fälle, wo Personen durch Unachtsamkeit, Ungeschicklichkeit oder Nachlässigkeit einen Schaden (vielleicht sogar an einer anderen Person) angerichtet haben und für die Folgen nicht aufkommen können. Dabei geht es gerade im Bereich der Personenschäden um Beträge, die bis zum finanziellen Ruin des “Täters” führen können, wenn er nicht versichert ist. Auf was man beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung achten sollte findet sich hier.

Die nächstwichtige Versicherung für Singles ist zweifelsohne die Hausratversicherung. Hier werden Schäden in der Wohnung und an der Einrichtung abgedeckt. Dabei sei an das geplatzte Wasserrohr, den Brand oder Einbruch erinnert – Dinge, die eigentlich jeden einmal treffen können. Wie die Versicherung ausgestaltet sein sollte und welche Ergänzungen Sinn machen steht hier.

Als optionale Ergänzungen nenne ich hier mal noch die Private Unfallversicherung. Diese ist vor allem etwas für sportlich Aktive, da gewisse Risiken hier besser abgesichert sind. Die Kosten stehen aber nur bei wirklich regelmäßig sportlich Aktiven wirklich in einem geeigneten Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Auch Rechtschutzversicherungen machen nur bedingt Sinn. Im Rahmen der Kfz-Versicherungen macht sicher eine Verkehrsrechtschutzabsicherung Sinn. Allerdings ist die häufig in Paketen mit der Kfz-Haftpflicht bzw. Kasko-Versicherung dabei. Dinge wie Mietrecht o.ä. bedürfen nicht unbedingt einer Absicherung, sondern die Kosten lassen sich in den meisten Fällen direkt tragen. Letztlich ist es aber auch Geschmackssache, wie “Klagefreudig” man ist und wo man wohnt.

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Vom Versicherungsombudsmann haben sicher bisher nur wenige Verbraucher und Versucherungsnehmer gehört. Dabei gibt es die “Verbraucherschutzstelle” schon seit Oktober 2001. Der Versicherungsombudsmann bezeichnet sich dabei selbst als “eine unabhängige und für den Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.”

Zur weiteren Erklärung die Vorstellung auf der Website:

Bei der Vielzahl der Vorgänge, die Versicherungsunternehmen täglich entscheiden, können Bearbeitungsfehler nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dann kann der Ombudsmann helfen. Kunden der angeschlossenen Versicherungsunternehmen können sich an ihn als eine neutrale und unabhängige Stelle wenden.

Sofern die Entscheidung des Versicherers falsch war, kann der Ombudsmann gegen das Unternehmen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro eine verbindliche Entscheidung aussprechen. Stellt er fest, dass der Versicherer korrekt gehandelt hat, erläutert er dem Kunden verständlich das Ergebnis seiner Prüfung. Schließlich leistet der Ombudsmann auch immer gute Dienste, wenn ein Streit durch ein Nachgeben beider Seiten zu einer einverständlichen Lösung geführt werden kann.

In einem Interview mit dem Tagesspiegel hat der seit dem 1. April 2008 tätige Ombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch eine erste Rückschau auf seine Tätigkeit geworfen. Im Jahr 2007 seien dabei mehr als 17.000 Beschwerden eingegangen.

Über den Erfolg der Beschwerden konnte Hirsch keine genauen Angaben mache, dennoch erklärte er: “Bei der großen Masse der Versicherungen liegt die Erfolgsquote bei fast 39 Prozent. Bei den Lebensversicherungen sind es nur 14 Prozent.” Als Gründe für die hohe Zahl an Beschwerden nannte Hirsch zum einen den nicht nachfragenden Kunden und zum anderen aber auch den nicht immer nachhakenden Versicherungsvertreter.

Somit bleibt eigentlich nur zu sagen: Jeder sollte genau anschauen, was er unterschreibt. Wenn man etwas nicht versteht, nachfragen! Die Versicherungsvertreter oder Makler sind in der Lage auf alle Fragen Antworten zu geben, oder zumindest einen kompetenten Ansprechpartner zu nennen. Sollte dies nicht der Fall sein, sollte man sich jemand anderen suchen!

Sollte es mit einer Versicherung aber dennoch mal zum Streit kommen, ist der Versicherungsombudsmann der richtige Ansprechpartner. Über die Website versicherungsombudsmann.de können alle Anfragen abgewickelt werden. Dazu gibt es hier auch Informationen über Entscheidungen der Vergangenheit.

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