Archiv für die Kategorie: “Gesetzliche Rente”
In diesen Wochen und Monaten gilt es die Finanzmarktkrise zu bewältigen und auch so gut wie möglich zu verstehen, nur dann kann man entsprechend darauf reagieren. Den Rest des Eintrages lesen »
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Das Thema private und betriebliche Altersvorsorge ist ja permanent in aller Munde, wird aber unserer Meinung nach zu sehr einseitig behandelt.
Mit “einseitig” ist hier gemeint: Wenn ich den Betrag x, sagen wir hier 100 Euro monatlich, in ein Altersvorsorgeprodukt einspare, dann wird mir in der Regel etwas von einer “Renditeerwartung” bei einer unterstellten durchschnittlichen Wertentwicklung von beispielsweise 3% p.a., 6% p.a. oder 9% p.a. Erzählt. Also praktisch die spätere “Haben-Seite” ausgedrückt in einem Euro-Betrag.
Sieht man anstatt der Prozentzahlen dann noch die jeweiligen nominalen Endkapitalstände, dann könnte man tatsächlich ins Schwärmen geraten, was denn in 30 Jahren alleine aus meinen 100 Euro monatlichem Sparplan geworden ist. Das ist “auf dem Papier” ein sechsstelliger Betrag.
Das Erwachen kommt aber spätestens dann, wenn man die Inflationsrate mit ins Spiel bringt. Denn relativ zum dem nominalen Endkapital (Theorie) nimmt das reale Endkapital (Praxis) mit zunehmender Laufzeit immer stärker ab.
Ausführliche Beispiele und Grafiken dazu findet man auf der von uns kürzlich vorgestellten Seite des deutschen Instituts für Altersvorsorge.
Man sollte sich also nicht blauäugig von den reinen “Renditeversprechen” blenden lassen, sondern sollte die Inflationsrate bei diesen Betrachtungen immer mit einbeziehen.
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Weiter geht es mit unseren hilfreichen Internetseiten für Versicherungen und andere Finanzprodukte. Heute stellen wir eine interessante Seite vor, die sich mit dem Thema Alterssicherung ausführlich befasst: Das deutsche Institut für Altersvorsorge.
Man findet hier im Infopool allerlei Hinweise über die verschiedenen Wege und Reformen der Altersversorgung. Den Rest des Eintrages lesen »
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Eine interessante Seite im Internet über die deutschen Versicherungs- unternehmen findet man auf www.gdv.de.
Beschreibung:
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Seine 459 Mitgliedsunternehmen mit rund 226.000 Beschäftigten und Auszubildenden bieten durch über 400 Millionen Versicherungsverträge umfassenden Risikoschutz und Vorsorge sowohl für die privaten Haushalte wie für Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen. Als Risikoträger und bedeutender Kapitalgeber (Kapitalanlagebestand mehr als 1100 Milliarden Euro) haben die privaten Versicherungsunternehmen auch eine herausragende Bedeutung für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in der deutschen Volkswirtschaft.
Unter Daten und Fakten findet man hier viel Informatives über einzelne Versicherungssparten und Kennzahlen zur Geschäftsentwicklung.
Für die Statistikfreunde gibt es auch das Statistische Taschenbuch der Versicherungswirtschaft 2008 mit jeder Menge Datenmaterial.
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Bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen, legt die Jahresarbeitsentgelt- bzw. Versicherungspflichtgrenze fest.
Dafür ist vorwiegend das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt (es zählen auch Sonderzahlungen wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld dazu), ebenso pauschale Überstundenvergütungen und Zulagen.
Das Kindergeld wird mit Berücksichtigung auf den Familienstand nicht angerechnet.
Arbeitnehmer werden laut der Gesundheitsreform von 2007 erst dann versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze (48.150 Euro in 2008) übersteigt und diese in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat. Diese Frist gilt für alle Arbeitnehmer.
Es gibt ein Stichtag für alle diejenigen, die noch nicht die 3-Jahres-Wechselfrist erfüllen: Sie bleiben dann versicherungsfrei, wenn sie am 2. Februar 2007 privat versichert waren oder vor diesem Tag ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gekündigt hatten, um in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Wer nicht mehr der Versicherungspflicht in der GKV unterliegt, hat nun die Wahlmöglichkeit, entweder in der GKV zu verbleiben oder eine private Krankenversicherung abzuschließen.
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Geschrieben von Torsten Heinrich in Allgemeines, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rente, Private Krankenversicherung, Riester-Rente, Studenten, Versicherungen, tags: GKV, Kassenwechsel, PKV, Wahltarife
Die Krankenkassen können seit dem 01. April 2007 ihren Mitgliedern sogenannte Wahltarife beispielsweise mit der Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung, einer Eigenbeiteiligung oder einer Kostenerstattung anbieten.
Bei diesen Wahltarifen bindet man sich allerdings für 3 Jahre an die jeweilige Krankenkasse und hat nicht einmal bei einer Beitragssatzerhöhung die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Auch dann nicht, wenn man von der GKV in die PKV wechseln will.
Viele Kunden stellen daher die Frage, ob es sich nicht doch lohnen könnte in der GKV mit den Wahltarifen zu verbleiben anstatt in eine PKV zu wechseln.
Sicher ist das wie immer Ansichtssache, man kann sich u.a. lediglich einmal folgende Punkte überlegen, die man bei einem Verbleib in der bisherigen gesetzlichen Kasse bedenken sollte:
- Wenn man als Versicherter einen GKV-Wahltarif wählt, dann bindet man sich für 3 Jahre an die jeweilige Kasse. Das mögen aufgrund der anstehenden vielfältigen Veränderungen im Gesundheitswesen verständlicherweise nicht alle Kunden. Sie möchten zumindest theoretisch eine Wechselmöglichkeit bei Beitragserhöhungen haben, ob sie sie wahrnehmen oder nicht.
- Die Leistungen in der GKV werden ja alleine aufgrund der Möglichkeit von Wahltarifen nicht besser als bisher. Kürzungen der vergangenen Jahre zeigen hier eine weitere mögliche Richtung an.
- Bei den Wahltarifen kann man sich nur für eine Variante entscheiden, also beispielsweise entweder Variante Beitragsrückerstattung oder Variante Eigenbeteiligung. Bei einer PKV lässt sich so etwas kombinieren.
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In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es mal wieder gute Nachrichten, zumindest wenn man der Deutschen Rentenversicherung glaubt.
In einer am Montag veröffentlichten Pressemitteilung geht die Deutsche Rentenversicherung auch für die jüngeren Jahrgänge von weiterhin positiven Renditen in der gesetzlichen Rente aus. So heißt es in er Mitteilung:
Für die untersuchten Rentenzugänge der Jahre 2008, 2010, 2020, 2030 und 2040 bleiben die internen Renditen der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich positiv. Die Rendite für die Rentenzugänge des Jahres 2008 für ledige Männer liegt bei rund 3,5 Prozent und für Frauen und verheiratete Männer bei rund 4,1 Prozent. Für die Rentenzugänge der Jahre 2020, 2030 und 2040 ergeben sich jeweils fast identische Renditen von rund 2,8 Prozent für ledige Männer und 3,3 Prozent für Frauen und verheiratete Männer. Unter dem Gesichtspunkt der Rendite zeigt sich damit eine weitgehende Gleichbehandlung der heute 30- bis 50-jährigen Versicherten.
In einer ebenfalls am Montag bekannt gegebenen Pressemitteilung erklären der Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Bert Rürup, und der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herbert Rische, dass die Renditen in der gesetzlichen Rentenversicherung auch langfristig positiv bleiben werden. So heißt es in der Mitteilung:
„Nach den jüngsten Rentenreformen werden sich die Beitragsrenditen in der Rentenversicherung zwar verringern, bleiben aber auch künftig positiv“, sagte Bert Rürup. Diese Aussage treffe auch für ledige männliche Versicherte zu, die keine Witwen, Witwer oder Waisen mit Ansprüchen auf Hinterbliebenenrenten hinterlassen. Besonders Frauen und Ehepaare könnten im Vergleich zu männlichen Alleinstehenden mit vergleichsweise höheren Renditen rechnen. [...]
„Die Renditeentwicklung sei daher definitiv kein Anlass, das System der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich in Frage zu stellen, zumal mit den aktuellen Reformen faktisch alle wichtigen Maßnahmen umgesetzt wurden, um die Rentenversicherung dauerhaft gegen die in der Bevölkerungsalterung angelegten Probleme abzusichern“, sagte Rische.
Interessant finde ich vor allem den Hinweis auf die jüngsten Renditeberechnungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Diese weisen der Pressemitteilung zufolge methodische Schwächen auf.
Insbesondere bringt das DIA bei ihren Renditeberechnungen auch eine zukünftige Geldentwertung in Ansatz, was notwendigerweise zu niedrigeren, realen Renditen führt. Bei Altersvorsorgeprodukten der Finanz- und Versicherungswirtschaft lassen die Anbieter bei ihren Renditeberechnungen die Inflation jedoch regelmäßig unberücksichtigt. So gibt es nach Informationen der Zeitschrift „Finanztest“ keinen Lebensversicherer, der in seiner jährlichen Versicherungsstandsmitteilung eine inflationsbereinigte voraussichtliche private Rente ausweist.
Es stimmt, dass die Versicherer in ihren Berechnungen keine Inflationserwartungen berücksichtigen. Aber das sollte dafür ein guter Versicherungsberater, -makler o.ä. für seine Kunden tun.
Wer sich darüber noch nie Gedanken gemacht hat, sollte sich folgendes vor Augen halten:
Bei einer Inflationsrate von 2 % p.a. (Im Juli hatten wir 3,3%) ergibt sich auf Sicht von 30 Jahren eine knappe Werthalbierung. D.h. eine Rentenversicherung, die in 30 Jahren eine monatliche Rente von 1.000€ verspricht ist in Wahrheit dann nur 500€ (nach heutigen Maßstäben) Wert. Das ist an sich nicht tragisch, denn man muss es einfach von Anfang mit einkalkulieren.
Was mich an der Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung etwas stört, ist die pauschale Verurteilung: das DIA rechnet mit Inflation, die Versicherer aber nicht, also machen wir es auch nicht. Interessant ist, dass die Zahlen an sich nicht geleugnet werden, d.h. real, also inflationsbereinigt, ergeben sich für einige Versicherte Renditen in der gesetzlichen Rente von etwa 0%. Das ist schon heftig! So gesehen könnten viele gesetzlich Versicherte ihre Rentenbeiträge auf das Sparbuch legen und hätten dann dank Inflation und Steuer genau das gleiche Ergebnis. Das ist für ein System, was grundsätzlich nicht in Frage gestellt werden soll, doch ein starkes Stück.
Damit mich jetzt niemand falsch versteht, die gesetzliche Rente bietet vor allem für niedrige Einkommen eine gute Möglichkeit fürs Alter vorzusorgen. Auch die Berücksichtigung von Krankheiten, Tod usw. sind schöne Elemente. Aber ich habe den Eindruck, dass es mit einer grundlegenden Systemveränderung doch allen besser ginge.
Die eingeführten Ergänzungen, wie wir sie hier beschrieben haben, sind daher notwendig. Ich halte den Staat leider in vielen finanziellen Dingen für wenig kompetent, oder hätte der sonst eine Staatsverschuldung, die bei jedem Privatunternehmen schon längst in die Insolvenz geführt hätte?
Um nochmal auf die Rendite der gesetzlichen Rente zurück zu kommen: Im Gegensatz zu einer kapitalgedeckten Rentenversicherung (in privater Hand) bietet die gesetzliche Rente nur ein Versprechen und die Hoffnung auf die Prosperität und Leistungsfähigkeit unserer Kinder, Enkel und Urenkel. Das sollte man sich bei Diskussionen um die Rente auch immer vor Augen halten.
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Geschrieben von Marc Schmidt in Altersvorsorge, Betriebliche Rente, Gesetzliche Rente, Private Rente, Rürup-Rente, Riester-Rente, tags: Altersvorsorge, BAV, betriebliche Altersvorsorge, Drei-Schichten-Modell, Gesetzliche Rente, private Altersvorsorge, Private Rente, Rürup, Riester
Mit diesem Grundlagenartikel zum Drei-Schichten-Modell möchten wir eine Basis für die folgenden Artikel zur Altersvorsorge schaffen. Dabei werden wir einige Grundlagen darlegen und Begriffe erklären. Den Rest des Eintrages lesen »
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Geschrieben von Marc Schmidt in Allgemeines, Betriebliche Rente, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rente, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Private Krankenversicherung, Private Rente, Rürup-Rente, Riester-Rente, Zusatzkrankenversicherung, tags: Verbraucherschutz, Versicherung, Versicherungsombudsmann
Vom Versicherungsombudsmann haben sicher bisher nur wenige Verbraucher und Versucherungsnehmer gehört. Dabei gibt es die “Verbraucherschutzstelle” schon seit Oktober 2001. Der Versicherungsombudsmann bezeichnet sich dabei selbst als “eine unabhängige und für den Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.” Den Rest des Eintrages lesen »
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Nein, es ist nicht die Wahl des richtigen Anbieters, also Versicherungs- oder Kapitalanlagegesellschaft. Es ist auch nicht die Wahl des Produktes, denn es gibt durchaus ordentliche Altersvorsorgeprodukte, die zur richtigen Zeit eingesetzt die entsprechende spätere Wirkung erzielen (nämlich im Alter eine Vorsorge zu haben), sei es direkt über angespartes Vermögen oder indirekt über entsprechende Steuervorteile. (Stichworte hierzu z.B. Riester- und Rürup-Rente, dazu an anderer Stelle mehr) Den Rest des Eintrages lesen »
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Die gesamte Frage der Altersvorsorge ist letztlich auf das Grundproblem herunter gebrochen, ein Sparproblem. D.h. ich spare Vermögen an, so lange mein Vermögen noch wachsen kann, sprich durch Arbeit Geld verdient werden kann. Wie viel das sein muss, kommt darauf an, ob ich Angestellter, Beamter oder Selbständiger bin. Den Rest des Eintrages lesen »
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Die Frage nach der Sicherheit der Rente wird ja immer wieder gerne gestellt und ist besonders in Talk-Shows gern gesendetes Thema. Interessanterweise prallen bei der Gelegenheit meist nur unvereinbare Gegensätze a la Norbert Blüm auf der einen Seite und ein Vertreter der Finanzbranche a la Carsten Maschmeyer aufeinander. Den Rest des Eintrages lesen »
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