Archiv für die Kategorie: “Betriebliche Rente”
Weiter geht es mit unseren hilfreichen Internetseiten für Versicherungen und andere Finanzprodukte. Heute stellen wir eine interessante Seite vor, die sich mit dem Thema Alterssicherung ausführlich befasst: Das deutsche Institut für Altersvorsorge.
Man findet hier im Infopool allerlei Hinweise über die verschiedenen Wege und Reformen der Altersversorgung.
Themen sind u.a.:
Volkswirtschaftliche Eckdaten und Demographie
Der demografische Wandel verändert auch die Systeme der sozialen Sicherung und beeinflusst die Kapitalmärkte. Hier finden Sie Informationen zu den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhängen in Deutschland und im Ausland.
Geld, Einkommen und Vermögen
Hier finden Sie die wichtigsten statistischen Auswertungen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der privaten Haushalte, sowie Ergebnisse repräsentativer Befragungen zu Sparmotiven und -präferenzen.
Private Altersvorsorge
Für die private Altersvorsorge gibt es unterschiedliche Strategien. Hier finden Sie einige Tabellen die zeigen, mit welchen Sparbeiträgen bei welcher Laufzeit Sie ein bestimmtes privates Kapital bilden können.
Betriebliche Altersvorsorge
Die “zweite Säule” im deutschen Alterssicherungssystem hat eine lange Tradition. Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Wegen der betrieblichen Altersversorgung und zu den Reformen in diesem Bereich.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist der mit Abstand wichtigste Zweig der sozialen Sicherung in Deutschland. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über die Grundlagen des Systems, sowie die Ursachen und Wirkungen der Rentenreformen der letzten Jahre.
Die Artikel auf den einzelnen Unterseiten sind absolut empfehlenswert und verschaffen einen guten Überblick über das Altersvorsorge-System.
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Der Belegarzt ist nicht im Krankenhaus angestellt, sondern ein niedergelassener Arzt, der in dem jeweiligen Krankenhaus mit seinen Patienten Betten belegen kann.
Er kann die Infrastruktur des Krankenhauses nutzen, wird aber nicht von dem Krankenhaus entlohnt.
Seine Leistungen berechnet er gegenüber den Patienten und erstattet die dem Krankenhaus entstehenden Kosten für Personal, Räume und Geräte.
Als Belegarzt muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise die Sicherstellung der stationären Versorgung seiner Patienten. Ebenso darf der Praxissitz und seine Wohnung keine größere Entfernung zum Krankenhaus aufweisen.
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Noch einmal zur Erinnerung: Bis zum 30.09.2008 haben wechselwillige PKV-Kunden die Möglichkeit, ihrem bisherigen Versicherungsunternehmen mit der ordentlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen und die Mitgliedschaft bei einem neuen Versicherer zu beantragen.
Diese Frist hat in diesem Jahr eine ganz besondere Bedeutung, denn mit dem Start des Gesundheitsfonds ab dem 01.01.2009 müssen die PKV-Unternehmen einen Zusatzbeitrag, der in die zu zahlende Versicherungsprämie eingepreist sein wird, für alle Neukunden erheben. Mit anderen Worten: So „billig“ wie bisher kann man dann nicht mehr wechseln.
Hinweis: Wenn jemand wechseln möchte, dann sollte er zuerst die Zusage seiner neuen privaten Krankenversicherung in der Tasche haben, bevor er die alte kündigt. Nicht, dass es hier böse Überraschungen gibt.
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Geschrieben von Marc Schmidt in Allgemeines, Altersvorsorge, Betriebliche Rente, Private Krankenversicherung, Private Rente, Rürup-Rente, Versicherungen, tags: Altersvorsorge, Bankenpleite, Finanzmarktkrise, Inflation
Die Finanzmarktkrise erlebt dieser Tage mal wieder einen Höhepunkt und so mancher Anleger fragt sich, was das für Auswirkungen auf seine Altersvorsorge hat. Nun zunächst einmal sinken bekanntermaßen die Aktienkurse und die Anleihen verteuern sich. Aber was hat das letztlich mit der Rente oder Altersvorsorge zu tun?
Unmittelbare Auswirkungen auf die staatliche Rente sind nicht zu erwarten, denn durch das Umlageverfahren wurde kein Kapitalstock aufgebaut, der an Wert verlieren könnte. Einzig durch sinkende Löhne könnte das Rentenniveau sinken, aber auch das ist nicht abzusehen, ganz im Gegenteil.
Wenden wir uns den privaten Rentenversicherungen zu. In Deutschland sind diese meistens mit so niedrigen Aktienquoten unterlegt, dass auch hier die Negativ-Ausschläge begrenzt sein dürften. Die Hauptrendite wird über Anleihen erzielt und die steigen ja derzeit im Wert, wodurch zwar beim Neueinstieg niedrigere Renditen entstehen, für Altbestände aber deutliche Kursgewinne auflaufen. I.Ü. gibt es ja eine garantierten Mindestverzinsungen, auf die man sich verlassen kann.
Selbst bei der Insolvenz eines Versicherers sind diese Mindestverzinsungen gesichert. Das haben wir beim Untergang der Mannheimer Versicherung gesehen, wo durch die anderen Versicherungen die Rettungsgesellschaft Protektor ins Leben gerufen wurde. Noch ein Wort zu noch jungen Rentenversicherungen – egal ob Riester oder Rürüp oder sonst was – durch die lange Laufzeit werden die negativen Ausschläge an den Aktienmärkten keine nennenswerten negativen Auswirkungen auf die Rendite haben.
Kommen wir nun zu den Anlegern, die ihre Altersvorsorge selber managen. Diese haben entweder vor Beginn der Krise, also idealerweise vor rund 12-18 Monaten ihre Depots dahingehend umgeschichtet, dass nur noch krisenresistente Werte bzw. Fonds enthalten sind, oder sie sind gleich ganz in Festgeld o.ä. geflüchtet. Für langfristige Anleger sind solche Horrortage dann immer ganz gut auszuhalten. Bei den kurzfristigen Anlegern kommt es auf das Glück und den Riecher an. Was mir derzeit auffällt, ist die Schwäche des Trennbankensystems.
Alle Banken, die bisher Pleite gegangen sind bzw. notverkauft wurden, waren auf Immobilienfinanzierungen spezialisiert oder als Investmentbank tätig. So genannte Vollbanken, wie in den USA etwa Citigroup oder JP Morgan, hat es nicht oder nur sehr leicht getroffen. Ähnliches gilt für Europa. Das ist letztlich aber auch nur die Fortsetzung der bekannten Portfoliotheorie…stell dich auf mehrere Beine, dann ist es egal, wenn eines wegbricht.
Diesen Ratschlag kann man auch allen Lesern für die eigene Altersvorsorge geben. Man sollte nicht alles auf eine Karte setzen. Angefangen von der Bargeldversorgung im Alter durch Rente (staatlich oder privat), über Wohnraumversorgung (Eigentumswohnung, Eigenheim), die Lebensmittelversorgung (eigener Garten) bis zur Hilfe im Alltag (Kinder, Enkel, weitere Familie und Freunde). Wichtig sind auch Güter, die sich jederzeit wieder zu Geld machen lassen, um so auch bei einer starken Inflation die geringere Kaufkraft von Rentenleistungen zu kompensieren. Dabei denke ich jetzt an Gold oder Diamanten, edles Geschirr oder hochwertige Alkoholika.
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Durch Zufall bin ich eben auf einer Internetseite eines bekannten Versicherungsunternehmens auf einen merkwürdigen Hinweis gestoßen:
Keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte.
Bitte? Wenn ich mich als zahlender Kunde über eine Leistung eine Unternehmens, das ich als Versicherer meiner Person oder einer Sache in Erwägung ziehe, informieren will, dann sollten die Angaben auf der Internetseite dieses Unternehmens schon exakt und nicht nur ungefähr stimmen.
Gerade dann habe ich das Recht auf die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte.
Mehr gibt es hierzu glaube ich nicht zu sagen.
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Geschrieben von Marc Schmidt in Allgemeines, Altersvorsorge, Betriebliche Rente, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Private Krankenversicherung, Private Rente, Rürup-Rente, Studenten, Versicherungen, tags: AG, Öffentliche Versicherer, Rechtsformwahl, Versicherer, Versicherungsgesellschaft, VVaG
Am Wochenende erreichte uns eine interessante Frage unserer Leserin Nadine R. Sie fragt sich, welche Rolle die Rechtsform eines Versicherers bei der Auswahl des passenden Versicherers spielt. Da diese Frage eigentlich immer bei der Suche des passenden Anbieters mit berücksichtigt werden sollte, gehen wir gerne auf die Frage ein.
Dabei ist zunächst einmal die Unterscheidung in die drei verschiedenen Rechtsformen notwendig:
- die Aktiengesellschaft
- der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
- die öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen in der Form als Anstalt des öffentlichen Rechts
Bei der Entscheidung für oder gegen einen Versicherer gibt zwei Kernkriterien:
Die Beitragshöhe (und die zukünftige Entwicklung), sowie die Leistungshöhe (und die zukünftige Entwicklung).
Entscheidend für beide Punkte ist dabei die Anzahl der Versicherten, die Zusammensetzung der Versichertengemeinschaft, die Qualität des Risikomanagements und zuletzt die Renditeerwartungen der Eigentümer des Versicherungsunternehmens.
Die Anzahl der Versicherten ist deshalb wichtig, weil eine große Zahl an Schultern den einzelnen Schadensfall deutlich besser verkraften kann. Dieses Kriterium spielt bei den meisten Versicherern an sich keine Rolle mehr, dennoch ist zu bemerken, dass die die AGs die größten Versicherer sind und daher hier einige Vorteile haben.
Die Zusammensetzung der Versichertengemeinschaft spielt die wichtigste Rolle. Dabei ziele ich jetzt auf Kriterien wie das Alter, das Geschlecht, den Beruf oder den Gesundheitszustand ab. Die langfristig optimale Zusammensetzung ist dabei immer auf absehbare Zeit gleich, d.h. weder gute noch schlechte “Risiken” dominieren.
Hier ist bspw. eine Analogie zur gesetzlichen Krankenversicherung zu ziehen, wo manche Krankenkassen eine hoffnungslos überalterte Zusammensetzung haben, während andere Krankenkassen nur junge und gesunde Mitglieder haben. Bei Versicherungen außerhalb des gesetzlichen Gesundheitswesens kommen solche Extreme aber nicht vor. Jeder Versicherer ist bemüht eine für sich akzeptable Mischung seiner Versicherten zu erzielen. Auch hier dominieren naturgemäß die großen Versicherer, also wiederum die AGs.
Kommen wir zur Qualität des Risikomanagements. Das ist das Geheimnis jeder Versicherung. Hierüber kann man immer nur in der Vergangenheitsform sprechen. Nach den Problemen bei der Mannheimer Versicherung wird hier noch einmal vorsichtiger gehandelt. Dabei ist zwischen den jeweiligen Rechtsformen kein Unterschied festzustellen.
Zuletzt kommen wir zu den Renditeerwartungen der Eigentümer des Versicherungsunternehmens. Hier liegt der Hauptanknüpfungspunkt zur Rechtsform: Lediglich die Aktionäre einer AG haben ein Interesse an einer gewissen Rendite. D.h. Die Summe aller Beiträge muss nach Abzug der Leistungszahlungen immer noch etwas für die Aktionäre übrig lassen. Bei einer VVaG sind die Eigentümer die Versicherten selbst und haben daher kein Interesse an zu hohen Beiträgen oder zu schlechten Leistungen. Bei öffentlich-rechtlichen Versicherern ist ebenfalls kein Renditeverlangen zu berücksichtigen.
Fazit:
Wenn man die Zahl der Versicherer in Deutschland betrachtet, dominieren klar die AGs. Das liegt besonders an ihrer Größe, an ihrer Tarifvielfalt und ihren abgedeckten Sparten. Dagegen bieten gerade auch VVaGs in einigen Bereichen deutlich bessere Leistungen bei teilweise niedrigeren Kosten an. Ähnliches gilt für die öffentlichen Versicherer.
Wichtig ist also immer der konkrete Tarifvergleich. Nur weil man in der einen Versicherungssparte bei XY-Unternehmen ist, muss man das nicht bei einer anderen Versicherungssparte sein. Das ist für viele Deutsche noch ungewohnt, aber wenn man sich an einen Versicherungsmakler wendet, wird der sicher die entsprechenden Angebote, unabhängig von der Versicherungsgesellschaft vergleichen.
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Beim Gang durch die Stadt fiel mir am Wochenende ein Riesenplakat eines Sport- und Fitness-Studios auf. Dort wird mit einer Mitgliedschaft geworben, die komplett von der Krankenkasse (=also der Gesetzlichen Krankenversicherung) bezahlt wird. Das wollte ich so nicht glauben…
Bei meiner Recherche heute stellte ich dann fest, dass es das Ganze wirklich gibt. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Die Mitgliedschaft im Fitness-Studio, die von den meisten eh nur in den ersten Wochen und Monaten wirklich ausgenutzt wird, zahlt komplett die Gemeinschaft der gesetzlich Versicherten? Ohne Arztbesuch oder sonstige fachliche Begleitung? Da wird ständig über Kostenexplosion im Gesundheitswesen debattiert und für sowas ist Geld da???
Gut, man kann anführen, dass der regelmäßige Besuch eines solchen Studios sicher der Gesundheit förderlich ist, aber das ist gesunde Ernährung und das Glas Rotwein abends angeblich auch – krieg ich das jetzt auch bezahlt? Ich kann mir schon lebhaft die Kalkulationen der Studiobetreiber (v.a. Ketten) vorstellen, die von vornherein eine hohe Abbrecherquote einrechnen.
Wenn in Wirklichkeit vielleicht ein Viertel (ich rechne da glaube ich sehr optimistisch), der über die Krankenkasse angemeldeten Mitglieder, dauerhaft im Studio bleiben, kassiert der Betreiber einen dicken Batzen Geld fürs nichtstun. Das ist mir normalerweise egal, denn jeder kann selbst entscheiden, ob er oder sie für ein Studio Geld ausgibt.
Aber dann ist es das eigene Geld. Hier ist es aber das Geld der Versichertengemeinschaft.
Aber da bezahlt man ja sowieso immer zu viel und man muss sich halt die Leistungen nehmen, die man kriegen kann. Das ist aber das eigentliche Problem dieses Systems.
Keiner der Versicherten weiß, was eine Leistung kostet – also nimmt man was man kriegt. Behandlungen werden nicht hinterfragt, genauso wenig wie der erwähnte Sportstudiobesuch. Das ist ja eh alles bezahlt – so glaubt man und bekommt es auch von der Politik gesagt.
Tatsächlich steigen durch dieses Verhalten die Ausgaben Jahr für Jahr mit an, von den Problemen durch das Älterwerden, die kostenlose Familienversicherung usw. mal ganz abgesehen.
Jetzt werden viele sagen, die Praxisgebühr und die Medikamtenzuzahlung bringt doch das Geld als Währung ins System – aber in welchem Umfang. Ob die Röntgenaufnahme eben wirklich notwendig war, oder ob jene Maßnahme wirklich hätte sein müssen, diese Frage wird sich keiner stellen, solange man nicht weiß, was es kostet und die Ärzte sind oftmals sowieso die Deppen im System.
Ihr Unternehmen Arztpraxis (das mag für viele befremdlich klingen – ist aber leider wirklich so) muss sehen, wie es an das Geld für Gehälter, Geräte, Materialien, Praxisräume usw. kommt. Also wird eben alles versucht, um die erbrachten Leistungen von den Kassen auch adäquat bezahlt zu bekommen.
Damit ist jetzt nicht betrügerische Falschabrechnung gemeint, sondern die alltäglich vollzogene und ganz legale Abrechnung von wenig nützlichen, aber auch nicht schädlichen Leistungen – der tägliche Abrechnungswahnsinn eben. Solche Dinge wie das ausführliche Gespräch mit dem Arzt werden ja nicht entsprechend seiner Bedeutung bezahlt. Das ist das alptraumhafte in diesem System…und ab 2009 packen wir noch den Gesundheitsfonds drauf….noch mehr Geld, was es zu verteilen gibt…vielleicht kommt ja bis dahin der ein oder andere Winzer auf den Gedanken, seinen Rotwein als gesundheitsförderlich auf Rezept anzubieten.
Edit: Manches klingt jetzt vielleicht sehr krass und böse, aber übertrieben hab’ ich wohl nicht…
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Geschrieben von Marc Schmidt in Altersvorsorge, Betriebliche Rente, Gesetzliche Rente, Private Rente, Riester-Rente, Rürup-Rente, tags: Altersvorsorge, BAV, betriebliche Altersvorsorge, Drei-Schichten-Modell, Gesetzliche Rente, private Altersvorsorge, Private Rente, Rürup, Riester
Mit diesem Grundlagenartikel zum Drei-Schichten-Modell möchten wir eine Basis für die folgenden Artikel zur Altersvorsorge schaffen. Dabei werden wir einige Grundlagen darlegen und Begriffe erklären.
Schicht 1: Basisvorsorge
In dieser Schicht soll die Grundlage für eine finanzielle Alterssicherung gelegt werden. Elemente dieser Schicht alleine reichen für eine auskömmliche finanzielle Alterssicherung nicht aus! Zu bemerken ist, dass bei dieser Schicht bei gewissen Voraussetzungen die nachgelagerte Besteuerung gilt, d.h. die Einzahlung in solche Produkte wird weitgehend steuerbefreit und die Besteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung der Produkte.
Wichtige Merkmale dieser Schicht:
- nicht vererbbar oder übertragbar
- nicht beleihbar
- nicht veräußerbar
- nicht kapitalisierbar (keine Einmalauszahlung bzw. vorzeitige Kündigung)
Elemente dieser Schicht sind:
- die Gesetzliche Rente
- die berufsständische Versorgung
- die Rürup-Rente
Schicht 2: Kapitalgedeckte Zusatzvorsorge
In dieser Schicht sollen die nicht auskömmliche finanzielle Alterssicherung aus der ersten Schicht ergänzt werden. Auch hier gilt bei gewissen Voraussetzungen die nachgelagerte Besteuerung.
Elemente dieser Schicht sind:
- die Betriebliche Altersversorgung
- die Riester-Rente
Schicht 3: Kapitalanlageprodukte
In dieser Schicht werden nur zusätzliche finanzielle Polster für das Alter geschaffen. Sie sind flexibel verfügbar und sind künftig in weiten Teilen von der Abgeltungsteuer betroffen.
Elemente dieser Schicht sind:
-Sparpläne
-Kapitallebensversicherungen
-Rentenversicherungen (außerhalb der Basisversorgung)
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Die Frage, ob man die Betriebliche Altersvorsorge kündigen kann taucht in letzter Zeit immer mal wieder auf. Angesichts der unklaren Wirtschaftslage, macht sich offensichtlich der ein oder andere Gedanken über seine Vermögenssituation.
Generell gilt: Renten- oder Lebensversicherungen lassen sich immer (auf Zeit) beitragsfrei stellen, d.h. man kann die monatliche Belastung auf Null senken. Das gilt auch für die Betriebliche Altersvorsorge. Das beantwortet die Frage zur Kündigung aber nur zum Teil. Sobald man sich im Bereich der Betrieblichen Altersvorsorge bewegt wird alles deutlich komplizierter.
Die Betriebliche Altersvorsorge kann ja entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer finanziert werden. Auf die genauen Details dieser Regelungen verzichte ich hier. Wichtig hierbei ist, dass durch den Abschluss eines solchen BAV-Vertrages steuerbegünstigte Ansprüche auf Rentenzahlungen begründet werden. D.h. bis zum vereinbarten Renteneintrittsalter (meistens ab 60 Jahre) kommt man an das bisher gezahlte Geld nicht heran!
Der sonst mögliche Weg über die Auszahlung des Rückkaufswertes bleibt also verschlossen. Insofern kann man sich also von einer Betrieblichen Altersvorsorge nicht so leicht trennen. Neben der erwähnten (zeitweisen) Beitragsfreistellung kommt aber auch hier die Senkung der Monatsbeiträge von meist 200€ auf minimal 50€ (je nach Versicherer) in Frage. Entscheidend sind immer die Gründe für den Kündigungswunsch.
An dieser Stelle möchte ich auch auf den Fall des Ausscheidens aus dem Betrieb, etwa durch Kündigung, hinweisen. Während die Arbeitnehmer-finanzierte BAV (Entgeltumwandlung) immer zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden kann, ist dies bei der Arbeitgeber-finanzierten BAV nur nach bestimmten Fristen der Fall.
Empfehlung: Aufgrund mehrerer Gesetzesänderungen in den letzten Jahren bedarf jedoch jeder Fall einer individuellen Betrachtung durch einen BAV-Spezialisten. Entweder im Unternehmen selbst, durch den Steuerberater oder einen Spezialisten des Versicherers.
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Geschrieben von Marc Schmidt in Allgemeines, Betriebliche Rente, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rente, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Private Krankenversicherung, Private Rente, Riester-Rente, Rürup-Rente, Zusatzkrankenversicherung, tags: Verbraucherschutz, Versicherung, Versicherungsombudsmann
Vom Versicherungsombudsmann haben sicher bisher nur wenige Verbraucher und Versucherungsnehmer gehört. Dabei gibt es die “Verbraucherschutzstelle” schon seit Oktober 2001. Der Versicherungsombudsmann bezeichnet sich dabei selbst als “eine unabhängige und für den Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.”
Zur weiteren Erklärung die Vorstellung auf der Website:
Bei der Vielzahl der Vorgänge, die Versicherungsunternehmen täglich entscheiden, können Bearbeitungsfehler nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dann kann der Ombudsmann helfen. Kunden der angeschlossenen Versicherungsunternehmen können sich an ihn als eine neutrale und unabhängige Stelle wenden.
Sofern die Entscheidung des Versicherers falsch war, kann der Ombudsmann gegen das Unternehmen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro eine verbindliche Entscheidung aussprechen. Stellt er fest, dass der Versicherer korrekt gehandelt hat, erläutert er dem Kunden verständlich das Ergebnis seiner Prüfung. Schließlich leistet der Ombudsmann auch immer gute Dienste, wenn ein Streit durch ein Nachgeben beider Seiten zu einer einverständlichen Lösung geführt werden kann.
In einem Interview mit dem Tagesspiegel hat der seit dem 1. April 2008 tätige Ombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch eine erste Rückschau auf seine Tätigkeit geworfen. Im Jahr 2007 seien dabei mehr als 17.000 Beschwerden eingegangen.
Über den Erfolg der Beschwerden konnte Hirsch keine genauen Angaben mache, dennoch erklärte er: “Bei der großen Masse der Versicherungen liegt die Erfolgsquote bei fast 39 Prozent. Bei den Lebensversicherungen sind es nur 14 Prozent.” Als Gründe für die hohe Zahl an Beschwerden nannte Hirsch zum einen den nicht nachfragenden Kunden und zum anderen aber auch den nicht immer nachhakenden Versicherungsvertreter.
Somit bleibt eigentlich nur zu sagen: Jeder sollte genau anschauen, was er unterschreibt. Wenn man etwas nicht versteht, nachfragen! Die Versicherungsvertreter oder Makler sind in der Lage auf alle Fragen Antworten zu geben, oder zumindest einen kompetenten Ansprechpartner zu nennen. Sollte dies nicht der Fall sein, sollte man sich jemand anderen suchen!
Sollte es mit einer Versicherung aber dennoch mal zum Streit kommen, ist der Versicherungsombudsmann der richtige Ansprechpartner. Über die Website versicherungsombudsmann.de können alle Anfragen abgewickelt werden. Dazu gibt es hier auch Informationen über Entscheidungen der Vergangenheit.
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