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Wie schon in unseren beiden Artikeln Versicherungen / Kündigungsfristen für KFZ-Policen beachten! und Versicherungen / Autoversicherer bieten mehr Leistungen an beschrieben, ist der Stichtag für die Wechselfrist in der KFZ-Versicherung der 30.11.2008.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte die schriftliche Kündigung beim jeweiligen Versicherungsunternehmen vorliegen.
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Geschrieben von Torsten Heinrich in Geld, tags: Aktien, Anlage, Börse, Blog, Geld, Index, Internet, Investment, Kurse, Trading
Erst gestern habe ich in dem Artikel Geldanlage – Wohin mit meinem Geld? Wo finde ich Rat? Wer hilft mir? die enorme Schwankung der Märkte (Volatilität) erwähnt, und dass der Buy-and-Hold-Ansatz in einem Marktumfeld wie diesem (und es weiß leider keiner genau wie lange das anhält) nur zur “Verlustverwaltung”, aber nicht zu einem stetigen Zuwachs führt.
Auf dem Blog The Big Picture habe ich nun dazu eine interessante Grafik The Lost Decade gefunden, die aufzeigt, dass der Einstiegszeitpunkt auch bei “langfristigen” Geldanlagen eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Es sollte sich niemand von seinem Bankberater für dumm verkaufen lassen, dass das “über die Jahre” schon wird. Das kann sein, aber es kann eben auch nicht sein, und das ist ja der entscheidende Gedanke bei der Sache.
Wer 1998 in den (US-)Aktienmarkt investiert und bis heute “durchgehalten” hat, denn anders kann man diese Achterbahnfahrt ja wohl kaum nennen, hat weniger als seinen ursprünglichen Einsatz.
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Wie sieht es eigentlich mit der Beitragsstabilität bzw. -garantie der PKV-Tairfe aus? Den Rest des Eintrages lesen »
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Die Finanzmarktkrise macht es leider wieder all zu deutlich: Das Wissen oder zumindest die Kenntnis, was man mit seinem Geld machen kann, wenn man denn welches übrig hat, ist in der Bevölkerung mehr als bescheiden.
Es gibt Einzelne, die beschäftigen sich mit dem Thema Geld und recherchieren fleißig, wo es denn die meisten Zinsen gibt, nur um dann in einer Krisensituation wie jetzt leidlich erfahren zu müssen, dass sie eventuell nicht mehr an ihr Geld kommen. Angelegt bei einer Bank, von der die Mehrheit nicht mal wusste, dass es sie gibt.
Bei anderen gibt es Fragen über Fragen, was denn nun mit dem Ersparten fürs Alter passiere, welche Lebensversicherer denn von dem finanziellen Debakel betroffen seien und welche Bank eigentlich noch vertrauenswürdig arbeite. Und wie ich meine sind diese Fragen auch berechtigt.
Wie sieht es aber mit den Antworten dazu aus? Es kann einem leider niemand eine hundertprozentige Aussage dazu machen. Und warum? Weil die vermeintlichen Experten es selbst nicht wissen. Niemand weiß, welches Ausmaß die Finanzmarktkrise wirklich hat und noch haben wird, weil immer noch einiges im Dunklen liegt. Es weiß niemand, was passieren wird.
Fakt ist, dass der normale Geschäftsbetrieb bei den Banken, Versicherungsunternehmen und Finanzdienstleistern scheinbar normal weiterläuft, es wird weiterhin ordentlich verkauft, vor allem jetzt zum Ende des Jahres, da ja im nächsten Jahr die Abgeltungsteuer ruft. Da müssen ja nochmal die Abschlusszahlen auf Vordermann gebracht werden. Die Kunden werden weiter beschwatzt und mit überdurchschnittlichen Renditen “über die nächsten Jahre” von einer tollen Geldanlage “überzeugt”.
Man könnte meinen, die Kundenberater haben Glaskugeln auf ihrem Schreibtisch stehen und könnten in die Zukunft schauen, um genau das versprechen zu können. Dem ist aber nicht so, es kann niemand ahnen, was in 5 oder 10 Jahren passieren wird. Oder konnte vor 5 Jahren ein Kundenberater ahnen, dass es 2008 zu einem solchen “Ereignis” kommen würde. Wohl kaum.
Und der König Kunde schon dreimal nicht, denn der war ja froh, das leidliche Geldthema durch die Beratung endlich vom Tisch zu haben – in der Hoffnung künftig mehr in seinem Sparstrumpf zu haben.
Die Zeiten sind äußerst unsicher, und ich wollte mit keinem Bankberater tauschen müssen, der seinen Kunden irgendwas von “die Schwankungen sind normal, über die Jahre hinweg gleicht sich das aus und Sie werden sehen, dass sich alles zum Positiven entwickelt” erzählt. Die Märkte schwanken aktuell extrem, für diejenigen, die an der Börse aktiv handeln, sicher ein Traum, für den Buy-and-Hold-Anleger eine Katastrophe. Wer einen schlechten Zeitpunkt erwischt hat und sich von einmal gemachten Anlagen nicht trennen kann, wird die nächsten Jahre darauf hoffen, dass er zumindest wieder seinen Einsatz zurück bekommt. Irgendwie wird man aber dann dem Thema “Geldanlage” nicht mehr gerecht. “Verlustverwaltung” wäre da der bessere Begriff.
Meines Erachtens kann man nicht guten Gewissens eine Empfehlung auf lange Sicht aussprechen, weil einfach alles gefährdet sein kann. Jegliche Firmen können betroffen sein, weil alles irgendwo miteinander verstrickt ist. Das gilt für “Anbieterfirmen” wie Banken und Versicherungen, als auch natürlich für potentielle “Wertobjekte”, in die man gerne investieren würde. Sichere Geldanlagen gibt es keine, und das Sparbuch mit 1% Verzinsung ist zwar sicherer, aber die Wertentwicklung in Relation zu der Inflationsrate treibt einem die Tränen in das Gesicht.
Wohin also mit dem Geld? Sich doch vom Versicherungsvertreter zu einer 30-jährigen monatlichen Anlage von 200 Euro in eine Lebens- oder Rentenversicherung überreden lassen, die eine über die Jahre schon gesunkene Mindestgarantieverzinsung aufweist? Und am Schluss auf die Überschußbeteiligung hoffen, so wie vor Jahren die Kunden der Mannheimer Versicherung?
Aktuell kommt es mir so vor, als könne einem niemand wirklich helfen. Es gibt zwar einige, die so tun, als könnten Sie es und haben eine umfassende (und vor allem für künftige Zeiten gültige) Antwort auf mögliche Fragen und Unsicherheiten, aber man ist auf jeden Fall schlau beraten, diese Dinge zu hinterfragen.
Das Schwierige daran ist einfach, dass jeder Rat sucht und bei Geldangelegenheiten lieber einer fremden Meinung traut, als seiner eigenen. Oftmals haben die Leute aber keine eigene “Geldmeinung”, sondern sind froh, wie schon vorher angesprochen, wenn Sie sich damit nicht beschäftigen müssen. Und genau das ist ein Fehler, denn bei einer erheblich weniger gewichtigen Entscheidung, beispielsweise welchen Plasma-TV man sich ins Wohnzimmer stellen soll, macht man sich mehr Gedanken, als damit,was die nächsten 30 Jahre mit seinem Geld passieren soll oder wie und wo man welches bekommt, wenn man einen Engpass hat.
Denn helfen kann man sich nämlich am Ende nur selbst. Wie? In dem man von Grund auf ein sinnvolles Verständnis für Geldfragen bekommt, wann und warum man sich einen Kredit nehmen sollte, welche Arten der Altersvorsorge es gibt, ob man tatsächlich eine Lebensversicherung braucht und tausend andere Fragen.
Gäbe es einen geeigneteren Platz dafür, als beispielsweise das öffentliche Schulsystem, eventuell ab einer bestimmten Altersklasse? Um zumindest mal einen Anfang zu haben. Wir leben in einer Gesellschaft, in der Finanzen ein sehr große Rolle spielen und tun aber so, als wäre damit alles klar und jeder wüsste Bescheid. Nichts ist klar und die wenigsten Menschen wissen Bescheid. “Musikalische Erziehung” gibt es in der Schule, ebenso eine “sprachliche oder mathematische Erziehung”, wieso also keine “finanzielle Erziehung”? Es würde das Leben der Menschen später erleichtern, und einem jede Menge Angst vor dem großen Thema “Geld” nehmen.
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Hat sich eigentlich schon einmal jemand die Frage gestellt, wie es sein kann, dass es (immer noch) so viele Versicherungsunternehmen mit unendlich vielen Tarifvarianten auf dem Markt gibt? Und dass die alle Geschäft machen? Woran liegt das wohl?
Sicher nicht daran, dass der Absicherungsbedarf bei den Kunden so vielfältig ist, denn jeder wünscht irgendwo eine ähnliche Absicherung, natürlich mit kleinen Abweichungen hier und da (Beispiel bei einer PKV mit oder ohne Selbstbehalt, 50% oder 60% Zahnersatz usw.), aber doch im Grunde genommen gleich.
Und warum müssen eigentlich Versicherungs- und Altersvorsorgeangebote immer so schrecklich kompliziert ausgerückt sein? Braucht man dazu wirklich eine halbe Seite Text, um darzustellen, dass der Kunde nur 50% beim Zahnersatz bekommt? Und viel wichtiger: Wann er es nicht bekommt, steht irgendwo anders, weil die Information, dass ab dem 5. Backenzahn die Leistung nicht mehr gilt, passte ja nicht mehr in die halbe Seite Tarifbeschreibung für die Zahnleistung.
Gibt es wirklich keine Möglichkeit für Versicherungen, klar und deutlich auszudrücken -ohne Zweideutigkeiten-, welche Leistungen übernommen werden und welche nicht?
Mich beschleicht da jedes Mal der Gedanke, dass der Kunde kein König mehr ist (war er das überhaupt jemals?), sondern der Kunde im schlimmsten Fall der Dumme ist, nämlich dann, wenn er sich auf eine Tarifleistung einlässt, die ja so gar nicht gemeint war, weil ja auf dem Zusatzinformationsblatt noch eine Ergänzung steht, dass die Tarifleistung in diesem Fall aus dem und dem Grund doch nicht gilt.
Tarifleistungen, die Kunden wünschen und vor allem auch benötigen, würden -und da lehne ich mich jetzt einmal aus dem Fenster- maximal auf eine DIN A4-Seite passen.
Aber dann wären die Versicherungs- und Altersvorsorgeangebote ja möglicherweise transparent, und wer will das schon? Eine Versicherung hat sicher kein Interesse, transparent zu sein, denn dann wäre ja auf den ersten Blick klar, dass die Tarifleistungen massiv schlechter sind als der “vergleichbare” Tarif bei der Konkurrenz. Da verpackt man doch so etwas lieber in Schachtelsätze, dass es der König Kunde nicht sofort bemerkt.
Und außerdem, wohin mit all den Arbeitslosen, wenn auf einmal 30 oder gar noch mehr Versicherer zu machen, weil der Kunde nicht mehr (teilweise auch aufgrund seiner eigenen Schuld natürlich) im Informationsnachteil wäre und wirklich alles transparent vergleichen könnte, dass er beispielsweise nur noch 5 DIN A4-Blätter vergleichen müsste anstatt mittlerweile hunderte Seiten von Tarifbedingugnen, wenn er sich 3 Angebote der Versicherungen durchschauen möchte?
Und kein Makler oder Versicherungsberater mehr notwendig wäre, um ganz klar zu erkennen, dass genau dieser Tarif nicht oder gerade der doch in Frage kommt.
Da könnte man als Kunde doch glatt auf die Idee kommen, dass man manche Versicherer aufgrund Ihrer schlechteren Tarifleistungen gar nicht mehr anfragt und folglich auch keinen Tarif dort abschließt.
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Weiter geht es mit unseren Bekanntmachungen über die Beitragsanpassungen für das kommende Jahr 2009.
Bereits bekannte Beitragsanpassungen der Versicherungsunternehmen kann man in unseren Artikeln PKV / Beitragsanpassungen in der PKV 2008/2009 und PKV / Beitragsanpassungen in der PKV 2008/2009 – Fortsetzung erfahren.
Weitere Versicherer kommen nun zum 01.01.2009 hinzu:
Continentale (genehmigt)
DKV (noch ungenehmigt)
LKH (genehmigt)
LVM (genehmigt)
Quelle: http://www.gewa-comp.de/ bei Downloads
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In dem Artikel Altersvorsorge / Sparkassen profitieren von der Finanzmarktkrise haben wir das Thema Einlagensicherung schon einmal angesprochen.
Hinweise zum Thema Einlagensicherung findet man auf der Internetseite des Bundesverbandes deutscher Banken.
Die Sparer in Deutschland müssen sich keine Sorgen um ihre Einlagen machen. Im Notfall sind die Einlagen von Kunden bei Banken in Deutschland durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken geschützt. Der Fonds wird von 181 Banken getragen. Die Liste der Mitglieder ist im Internet unter www.bankenverband.de/einlagensicherung abrufbar. Seit mehr als 30 Jahren wurden alle betroffenen Privatkunden voll umfänglich entschädigt.
1. Wie arbeitet der Einlagensicherungsfonds?
Der Einlagensicherungsfonds erhebt bei seinen Mitgliedern eine regelmäßige jährliche Umlage, durch die er sich finanziert. Kommt es zu einem Entschädigungsfall, werden die Einlagen, also die Kundengelder, durch den Fonds zurückbezahlt. Der Fonds tritt dafür anstelle der Kunden im Insolvenzverfahren der Bank auf. Da die Insolvenzquoten bei Banken in der Regel relativ hoch sind, bekommt der Fonds einen Teil seiner Entschädigungsleistungen zurück.
2. Wie hoch sind die Sicherungsgrenzen?
90 % der Einlagen von Privatpersonen, Personengesellschaften und kleinen Kapitalgesell-schaften bis zu einem Gegenwert von maximal 20.000 € deckt die Entschädigungsein-richtung deutscher Banken (EdB) ab. Gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) gehören deutsche Banken, welche das Einlagengeschäft in privater Rechtsform betreiben, der Entschädigungseinrichtung qua Gesetz an.
Darüber hinaus können die privaten Banken freiwillig im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. mitwirken. Der Schutz des Einlagensicherungsfonds beginnt dort, wo die Sicherung der EdB aufhört. Er übernimmt im Falle der Insolvenz eines mitwirkenden Institutes den 10-prozentigen Selbstbehalt und die Einlagenteile, welche die 20.000 Euro-Grenze übersteigen, bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze. Der Einlagensicherungsfonds schützt alle „Nichtbankeneinlagen“, also auch die Guthaben von Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen.
Die Sicherungsgrenze entspricht 30 % des haftenden Eigenkapitals. Das Mindesteigenkapital einer Bank liegt in Deutschland bei 5 Mio €. In diesem Fall wären also bereits pro Anleger 1,5 Mio € geschützt. Die Sicherungsgrenzen der einzelnen Banken können im Internet abgerufen werden.
3. Was schützt der Fonds?
Der Fonds schützt die Einlagen der Kunden. Also das Geld, das sie auf dem Girokonto, dem Sparbuch oder als Termingeld angelegt haben. Zudem sind Sparbriefe geschützt, die auf den Namen des Kunden lauten. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.
4. Werden Aktien und Investmentfonds auch geschützt?
Das ist nicht notwendig. Aktien und Fonds werden von der Bank nur im Depot verwahrt, bleiben aber im Eigentum des Kunden. Die Wertpapiere können also jederzeit auf eine andere Bank übertragen werden. Auch während des Moratoriums, sofern der Bank keine Sicherungsrechte daran zustehen.
5. Was ist ein Moratorium?
Das Moratorium kann man sich wie eine Käseglocke vorstellen, die die Aufsicht über die Bank stülpt. Nichts geht mehr raus und nichts geht mehr rein. Die Bank darf lediglich Zahlungen entgegennehmen, die zur Tilgung von Schulden bestimmt sind. Das Moratorium wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verhängt, um zu prüfen, ob nicht doch eine Möglichkeit besteht, die Bank am Leben zu erhalten. Das Moratorium dauert längstens sechs Wochen.
6. Wann tritt der Entschädigungsfall ein?
Kommt die BaFin zu dem Ergebnis, dass für die Bank keine Chance besteht, die Geschäfte fortzuführen, oder dauert das Moratorium bereits sechs Wochen an, stellt sie den sogenannten Entschädigungsfall fest. Erst dann kann der Einlagensicherungsfonds seine Tätigkeit aufnehmen und damit beginnen, die Anleger zu entschädigen. Dazu wird er jeden Kunden anschreiben und ihn entschädigen. Seit 1976 wurden 32 Einlagensicherungsfälle gelöst.
7. Wie belastbar ist der Fonds?
Der Fonds besteht seit über 30 Jahren (1976) und wird durch regelmäßige Zahlungen der teilnehmenden Banken gespeist. Hinter ihm steht mit 181 Banken nahezu die gesamte private Kreditwirtschaft in Deutschland. Bisher wurden in allen Fällen die Kunden zu 100 % entschädigt. Der Fonds hat seine Belastbarkeit also unter Beweis gestellt.
8. Besteht für die Banken eine Nachschusspflicht?
Es besteht eine Nachschusspflicht. So könnte die Umlage erhöht werden, um so das Fondsvermögen aufzustocken.
9. Warum besteht kein Rechtsanspruch auf Entschädigung?
Dies hat praktische Gründe. Gäbe es einen Rechtsanspruch, wäre der Fonds eine Versicherung. Es fiele unter anderem Versicherungssteuer an und das Verfahren würde nicht nur komplizierter, sondern auch teurer. Deshalb hat der Bankenverband bei Gründung des Fonds – in enger Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium und der zuständigen Aufsicht – darauf verzichtet, einen Rechtsanspruch festzuschreiben.
Weiterführende Informationen zu den Themen “Einlagensicherung”, “Sicherungsgrenze” oder auch “Kaupthing-Bank” findet man ebenfalls auf einer Unterseite beim Bankenverband.
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Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Gesundheitsfonds findet man auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Zu den Fragen und Antworten geht es hier.
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Wie schon in unserem Artikel GKV / Bundeskabinett beschließt Gesundheitsfonds-Beitragssatz von 15,5% zu lesen war, geht der Gesundheitsfonds mit 15,5% im Jahr 2009 an den Start.
Ebenfalls haben wir uns schon mit dem Thema befasst, wie lange diese 15,5% denn Bestand haben würden (GKV / Steigt der Beitragssatz für Versicherte auf bis zu 40%?).
Offenbar wird laut eines Artikels im Versicherungsjournal nun schon darüber spekuliert, wie hoch denn der Prämien- oder Zusatzbeitrag ausfallen könnte. Man geht dabei davon aus, dass es sich um bis zu 1% des beitragspflichtigen Einkommens handeln könnte.
Die jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen, die einen solchen erheben wollen, müssen allerdings ihre Mitglieder darüber informieren und dadurch wird ihnen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
Dieses werden dann, sollte es denn bei einzelnen Kassen so kommen, wahrscheinlich auch einige Kassenmitglieder wahrnehmen, denn der mögliche Zusatzbeitrag wird nicht an der Quelle, also beim Arbeitgeber, abgezogen, sondern der Kunde muss diesen separat entrichten. Somit nimmt der Kunde diese eventuelle Mehrbelastung natürlich ganz anders wahr.
Offen ist ebenfalls noch, wie die Versicherungsunternehmen es anstellen wollen, einen Zusatz- oder Mehrbeitrag so gut wie möglich ihren Kunden nahe zu bringen, ohne dass diese auf Abwanderungsgedanken kommen. Versicherte sollten hier auf jeden Fall darauf achten, was ihnen angeboten wird, beispielsweise ob durch den Zusatzbeitrag gebotene “Mehrleistungen” auch tatsächlich “Mehrleistungen” sind.
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Am 30. November 2008 ist ja wieder der Wechselstichtag in der Autoversicherung.
Wie im Versicherungsjournal zu lesen war, könnten Versicherte mit weiter sinkenden Prämien rechnen. Dies gehe aus einer Untersuchung der Nafi Unternehmensberatung GmbH & Co. KG für die Zeitschrift Capital hervor.
Teurer würde es nur für bestimmte Zielgruppen werden: Männer unter 20 Jahren und die Gruppe ab 60 Jahren.
Weiterhin gäbe es bei den Versicherungsunternehmen nicht nur mehr eine Produktlinie, sondern mehrere. Es würden Tarife mit Basis- und Komfortschutz angeboten. Günstigeren Prämien stünden allerdings normalerweise auch weniger Leistungen gegenüber.
Den ausführlichen Bericht kann man im Versicherungsjournal hier nachlesen.
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Aus aktuellem Anlaß möchten wir noch einmal das heutige Ende der ordentlichen Kündigungsfrist für freiwillig gesetzlich versicherte Krankenkassenmitglieder erwähnen.
Relevante Artikel dazu findet man hier:
Nochmalige Erinnerung – ordentliche GKV-Kündigung bis 31.10.2008 möglich
Erinnerung: Ende der Wechselfrist für freiwillig gesetzlich Versicherte
Versicherungen / Kündigungsfristen für 2009 beachten!
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Der Bundesverband deutscher Banken hat eine kleine Broschüre mit vielen Fragen und Antworten zum Thema private Altersvorsorge (“Riester-Rente”) als pdf-Download auf seiner Homepage.
Der Verband
Der Bundesverband deutscher Banken, der die Interessen der privaten Banken vertritt, wurde im Jahre 1951 in Köln gegründet. Er blickt auf die Tradition des von 1901 bis 1945 bestehenden Centralverbandes des deutschen Bank- und Bankiergewerbes zurück. Im März 1999 hat er seinen Sitz von Köln nach Berlin verlegt.
Der Bankenverband repräsentiert mehr als 220 private Banken und zwölf Mitgliedsverbände. Die dem Verband angeschlossenen Institute stehen miteinander in intensivem Wettbewerb. Die Bandbreite reicht von großen bis kleinen, von weltweit operierenden bis regionalen, von universell tätigen bis auf einzelne Geschäftsbereiche spezialisierte Banken.
Der Marktanteil aller privaten Banken in Deutschland beträgt, gemessen am Geschäftsvolumen der gesamten Kreditwirtschaft, rund 42 Prozent. Sie beschäftigen über 160.000 (1) Mitarbeiter.
Aufgaben
Information der Mitglieder
Der Bankenverband unterrichtet seine Mitglieder über aktuelle politische und wirtschaftliche Entwicklungen, von denen die Kreditwirtschaft betroffen ist. Diese Aufgabe gewinnt aufgrund der wachsenden Zahl von europäischen Richtlinien, nationalen Gesetzen und Gesetzesänderungen sowie Verordnungen ständig an Bedeutung.
Ansprechpartner der Politik
Ansprechpartner für Parlament, Ministerien und Behörden in allen kreditwirtschaftlichen Fragestellungen zu sein ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Verbandsarbeit. Politiker und Beamte greifen für die sachgerechte Beurteilung kreditwirtschaftlicher Fragen regelmäßig auf das Expertenwissen des Bankenverbandes zurück.
Zusammenarbeit mit Verbänden
Die Zusammenarbeit mit anderen in- und ausländischen Verbänden spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Hier werden Fragen von gemeinsamem Interesse erörtert, Lösungen erarbeitet und in den politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsprozess eingebracht.
So behandelt der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) , in dem die fünf führenden Verbände der deutschen Kreditwirtschaft vertreten sind, wichtige verbandsübergreifende Themen.
Zur Unterstützung des europäischen Einigungsprozesses und zur Wahrung ihrer Interessen in Brüssel haben sich 28 nationale Bankenverbände in der European Banking Federation zusammengeschlossen.
Anstehende Entscheidungen der Europäischen Kommission werden hier bereits im Vorfeld auf Verbandsebene erörtert, um die Auffassung der Banken dann den zuständigen europäischen Institutionen zur Kenntnis zu bringen.
Brüsseler Büro
Seit 2004 ist der Bankenverband durch eine Repräsentanz in Brüssel vertreten. Damit trägt er der hohen Intensität und Geschwindigkeit Rechnung, mit der bank- und finanzmarktbezogene Regulierungsvorhaben der Europäischen Union zur Integration der europäischen Finanzdienstleistungsmärkte behandelt werden. Das Brüsseler Büro dient dem Bankenverband zur schnellen und effizienten Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen.
Information der Öffentlichkeit
Die Information der Öffentlichkeit über die Aufgaben und Tätigkeiten der privaten Banken bildet einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit des Bankenverbandes. Es gilt, Informationslücken zu schließen, Missverständnisse auszuräumen und den vertrauensvollen Umgang miteinander zu fördern. Gerade die Banken mit ihren hochspezialisierten Finanzdienstleistungen sind von Fehleinschätzungen besonders betroffen.
Der Bankenverband ist Ansprechpartner in allen bankspezifischen Fragen. Dafür veröffentlicht er Presse- und Informationsdienste sowie Publikationen , in denen er aktuelle Nachrichten aus der Finanzwelt liefert und zu bank- und wirtschaftspolitischen Themen Stellung bezieht. Hinzu kommen Leserfragestunden in vielen Zeitungen und Zeitschriften sowie regelmäßige Verbrauchertipps . Speziell für Schüler und Lehrer gibt es zudem umfangreiches Material , mit dem ein Beitrag zur Intensivierung des Wirtschaftskundeunterrichts und zur Unterstützung der Lehrer geleistet wird. Um die Verantwortung der privaten Banken in der Gesellschaft zu verdeutlichen, stellt der Bankenverband schließlich in regelmäßigen Foren auch gesellschaftspolitische Themen zur Diskussion.
Ombudsmann
Als erster Verband der Kreditwirtschaft hat der Bankenverband einen unabhängigen Ombudsmann berufen. Er geht den Beschwerden von Privatkunden nach und versucht, schnelle und unbürokratische Lösungen zu finden.Vorteil für den Kunden: Das Verfahren ist für ihn kostenlos. Jeder Privatkunde einer privaten Bank kann sich mit einem formlosen Schreiben an die Kundenbeschwerdestelle richten:
Anschrift der Beschwerdestelle
Kundenbeschwerdestelle beim
Bundesverband deutscher Banken
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Einlagensicherung
Der Bundesverband deutscher Banken ist Träger des Einlagensicherungsfonds , der den Kunden der angeschlossenen privaten Banken einen praktisch vollen Einlagenschutz bietet. Der Einlagensicherungsfonds trägt – als freiwillige Sicherungseinrichtung – wesentlich zur Stabilität des deutschen Finanzsektors bei und ist, was den Sicherungsumfang angeht, im Vergleich mit dem Ausland ohne Beispiel.
Darüber hinaus nimmt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, eine Tochter des Bankenverbandes, die Aufgaben einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung wahr.
Die Broschüre behandelt Fragen rund um das Thema staatlich geförderte Altersvorsorge (“Riester-Rente”), so dass man einen guten Überblick erhält.
Anmerkung:
Durch amtliche Bestimmungen zur Konkretisierung des Gesetzes, durch Rechtsverordnungen oder nachfolgende Gesetzgebungsverfahren können Änderungen bei der Förderung der privaten Altersvorsorge eintreten.
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Diese findet man in einem pdf-Dokument Häufige Fragen zur Abgeltungsteuer auf der Internetseite der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH.
Die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH (im folgenden Deutsche Finanzagentur) ist der zentrale Dienstleister für die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes. Sie wurde am 19. September 2000 gegründet und hat ihren Sitz am Finanzplatz Frankfurt/Main. Die Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, ist, erfüllt Aufgaben bei der Haushalts- und Kassenfinanzierung des Bundes. Diese Aufgaben wurden zuvor dezentral vom Bundesfinanzministerium, der Deutschen Bundesbank und der Bundeswertpapierverwaltung wahrgenommen. An den internationalen Finanzmärkten tritt die Deutsche Finanzagentur ausschließlich im Namen und für Rechnung des Bundes auf.
Die Aufgaben der Deutschen Finanzagentur umfassen Dienstleistungen bei der Emission von Bundeswertpapieren, die Kreditaufnahme mittels Schuldscheindarlehen, den Einsatz derivativer Finanzinstrumente sowie die Geldmarktgeschäfte (Aufnahme und Anlagen) zum Ausgleich des Kontos der Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Bundesbank. Seit dem 1. August 2006 gehören auch das Privatkundengeschäft mit Bundeswertpapieren und das Führen des Bundesschuldbuchs dazu.
Das Dienstleistungsspektrum der Deutschen Finanzagentur für ihren Gesellschafter beinhaltet weiter die Erarbeitung von Marktanalysen und Modellen zur Portfoliosteuerung, die Vorbereitung von Entscheidungsalternativen zur Umsetzung der Geschäftspolitik, die Liquiditätssteuerung, die Risikoüberwachung sowie die Werbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Bundeswertpapiere.
Das Instrumentarium sowie die organisatorische und personelle Struktur der Agentur sind so ausgerichtet, dass sie schnell wechselnden Anforderungen der Kapitalmärkte Rechnung tragen. Die daraus gewonnenen Synergieeffekte liefern die Voraussetzungen, um die Bedingungen für die Finanzierung des Bundes nachhaltig zu verbessern, die Zinskostenbelastung mittelfristig zu senken und die Risikostrukturen im Schuldenportfolio des Bundes zu optimieren.
Die Abgeltungsteuer ist erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die einem nach dem 31.12.2008 zufließen.
In dem pdf erfährt man:
- Ab wann gilt die Abgeltungsteuer?
- Wie hoch ist sie und welche Steuer wird erhoben?
- Muß man die Kapitalerträge auch noch einmal bei der Einkommensteuer angeben?
- Was ist eine Korrekturveranlagung?
- Was ist eine Freistellung und eine NV-Bescheinigung?
- Kann man Steuern erstattet bekommen?
- Was passiert bei Übertragung?
Weiterhin findet man dort ein Informationsblatt für Kunden zur Abgeltungsteuer und zusätzlich auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen 5 wichtige Fragen und Antworten.
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Aus aktuellem Anlaß zur Finanzmarktkrise bringen wir hier exakt denselben Artikel wie auf unserem Partnerblog Hilfe-beim-Leben.de:
Aufgrund der großen Unsicherheit an den Finanzmärkten über die aktuelle Finanzmarktkrise und die weitere mögliche Entwicklung gibt es nun eine Telefonhotline, die von den Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband, kostenfrei geschaltet wird.
Seit Freitag, den 24. Oktober 2008 , kann man unter der Telefonnummer 0800 – 6648588 (0,00 Cent/Min. aus dem Festnetz – andere Netzbetreiber eventuell abweichend) Finanzexperten anrufen, die einem Auskünfte geben können.
Laut der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband sei der Bedarf nach “unabhängigen und verlässlichen” Informationen sehr groß.
Häufige Fragen findet man auch im Dokumenten-Download der Verbraucherzentrale Bundesverband:
Finanzkrise: Häufige Fragen der Verbraucher (FAQs)
Häufige Fragen der Verbraucher zur Kaupthing-Edge-Bank (FAQs)
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Eine wiederholte Erinnerung kann nicht schaden, deshalb möchten wir noch einmal auf unsere beiden Artikel
Versicherungen / Kündigungsfristen für 2009 beachten!
Erinnerung: Ende der Wechselfrist für freiwillig gesetzlich Versicherte
für alle freiwillig gesetzlich Versicherten verweisen.
Bis Freitag, den 31.Oktober 2008, sollte die schriftliche Kündigung bei dem bisherigen GKV-Unternehmen auf dem Tisch liegen.
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