Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie über die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (2009/138/EG) in deutsches Recht umgesetzt werden und sich unmittelbar auf die erforderliche Eigenmittelausstattung der Versicherer auswirken.

Ziel der Reform, die auch unter den Namen „Solvabilität II“ oder „Solvency II“ geführt wird, ist es, die Versicherer für die Zukunft krisenresistent zu machen.
Kernelemente der Reform sind:

- Die Verbesserung des Schutzes der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer sowie Begünstigten.
- Die Modernisierung des regulatorischen Rahmens.
- Die Vorausschauende, risikobasierte Aufsicht im Einklang mit der ökonomischen Realität.
- Die Integration des europäischen Versicherungsmarktes.
- Die Verringerung regulatorischer Unterschiede zwischen Banken und Versicherungen.
- Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Versicherungswirtschaft.

Solvency II besteht dabei aus drei Säulen, wobei die erste Säule die Höhe des Eigenkapitals umfasst, die zweite Säule die Aufsicht regelt und die dritte Säule Marktdisziplin, Transparenz und Veröffentlichungspflichten behandelt. Mehr über das Drei-Säulen-Modell von Solvency II findet man auf den Seiten der Aufsichtsbehörde BaFin.

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