Nachdem der Koalitionsausschuss der Großen Koalition am Sonntag beschlossen hatte, für den Gesundheitsfonds einen einheitlichen Beitragssatz auf 15,5 Prozent festzulegen, hat nun das Bundeskabinett die Entscheidung bestätigt.

Wie das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag in einer Pressemitteilung bekannt gab, wird der Beitragssatz auf 15,5 Prozent festgelegt:

Der Entwurf enthält die Festlegung der ab dem 1. Januar 2009 geltenden Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er ist damit notwendige Voraussetzung für die Errichtung des Gesundheitsfonds.

Nach dem Entwurf beträgt der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig 14,6 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz 14,0 Prozent. Dazu kommt ein Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten, der nur von den Mitgliedern der Krankenkassen zu tragen ist. Die Verteilung der Beitragsbelastung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ändert sich nicht.

Zu bemerken ist noch, dass die endgültige Beschlussfassung über die Verordnung im Bundeskabinett am 29. Oktober 2008 erfolgen soll. Damit ist der Gesundheitsfonds aber so gut wie beschlossene Sache. Nachdem bereits in den vergangenen Monaten zwei große Kassenfusionen (1 und 2) bekannt wurden, bleibt ab zu warten, wer in den kommenden Wochen noch alles zusammen gehen wird. Denn für kleine Kassen wird es unter dem Gesundheitsfonds nicht sehr gemütlich. Da wird noch die eine oder andere bei einem großen Bruder unterschlupfen.

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