Wie schon in dem Artikel Beitragsanpassungen in der PKV 2008/2009 berichtet, sind die ersten Beitragsanpassungen (BAP) der Versicherer für das kommende Jahr bekannt und genehmigt.

Wer einen PKV-Vertrag mit Laufzeit Kalenderjahr hat, für den lief vorgestern am 30.09.2008 die ordentliche Kündigungsfrist ab, um seinen bisherigen Vertrag ordentlich kündigen zu können.

Sollte dies jemand verpasst haben, gibt es noch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, falls man einer Beitragssteigerung bei seinem Vertrag entgegen sieht und keine Gründe dagegen sprechen.

Das Versicherungsunternehmen muss den Kunden über die Beitragsanpassung schriftlich informieren und auf dieses Schreiben sollte man dann innerhalb von 4 Wochen reagieren und außerordentlich kündigen- natürlich nur dann, wenn man das auch möchte.

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