Der Belegarzt ist nicht im Krankenhaus angestellt, sondern ein niedergelassener Arzt, der in dem jeweiligen Krankenhaus mit seinen Patienten Betten belegen kann.

Er kann die Infrastruktur des Krankenhauses nutzen, wird aber nicht von dem Krankenhaus entlohnt.
Seine Leistungen berechnet er gegenüber den Patienten und erstattet die dem Krankenhaus entstehenden Kosten für Personal, Räume und Geräte.

Als Belegarzt muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise die Sicherstellung der stationären Versorgung seiner Patienten. Ebenso darf der Praxissitz und seine Wohnung keine größere Entfernung zum Krankenhaus aufweisen.

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