Kann mich eine Krankenkasse ablehnen, obwohl meine alte geschlossen wurde?
Geschrieben von Marc Schmidt in Gesetzliche Krankenversicherung, tags: Gesetzliche Krankenkasse, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesundheitsfonds, GKV, Krankenkasse, Versicherungsaufsicht, ZusatzbeiträgeAngesichts der ersten zur Schließung vorgesehenen Krankenkasse (City BKK) stehen viele bisherige Versicherte vor der Frage, welche Krankenkasse sie nun nimmt. Da nicht jede Krankenkasse den selben Service bietet, ist eine gezielte Wahl sinnvoll. Aufgrund der Schließung der bisherigen Kasse muss aber jede andere Kasse den jeweiligen Versicherten übernehmen. Eine Ablehnung ist rechtswidrig! Darauf weißt auch das Bundesversicherungsamt noch einmal hin.
In einer Mitteilung erklärt die Aufsichtsbehörde: “Mitglieder und Versicherte der City BKK verlieren durch die Schließung ihrer Kasse nicht das Recht auf Mitgliedschaft im System der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können eine neue Krankenkasse wählen. Diese darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen.”
Für den Fall einer Ablehnung oder sonstige Beschwichtigungsversuche rät das Amt, dass man sich unverzüglich beim Vorstand dieser Kasse oder beim Bundesamt selbst beschweren soll. Dr. Maximilian Gaßner, der Präsident des Bundesversicherungsamts, erklärte angesichts zahlreicher bekannt gewordener Versuche des Abwimmelns von vor allem kranken und alten Versicherten: „Dieses skandalöse Verhalten ist unerträglich und nicht hinnehmbar. Es ist einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft unwürdig, dass die Rechtspflicht zur Beratung der Versicherten zur Abwehr unerwünschter Mitglieder missbräuchlich instrumentalisiert wird. Das gilt insbesondere für „Ratschläge“ an kranke oder pflegebedürftige Versicherte, wonach die nahtlose Fortsetzung der Versorgung bei einem Wechsel „problematisch“ sein könne.”
Dr. Gaßner weiter: „Hier wird die Angst kranker Menschen ausgenutzt, um sie als unerwünschte Kassenmitglieder in rechtswidriger Weise abzuwehren. Die Schließung der City BKK schafft für die Versicherten eine angespannte und auch rechtlich außergewöhnliche Lage, in die sie sich nicht freiwillig begeben haben. Sie stehen nicht vor der Wahl, ihre Kasse zu wechseln oder nicht; ihre alte Kasse existiert am 1. Juli 2011 nicht mehr! Daher steht das System der Gesetzlichen Krankenversicherung und damit die Gesamtheit aller Krankenkassen in der rechtlichen – und moralischen – Pflicht, die Versorgung weiter zu gewährleisten. Wir gehen daher davon aus, dass nicht nur eine Pflicht zur Aufnahme der City BKK-Mitglieder besteht, sondern dass laufende Leistungen zunächst einmal auch nahtlos fortzusetzen sind.“
Zwar ist der Fall der Schließung einer Krankenkasse ein Novum, dennoch sollte das Solidarsystem GKV eigentlich weiter funktionieren. Zumal dies mit Sicherheit nicht die letzte von Schließung bedrohte Kasse ist, wie die Gerüchte um die BKK für Heilberufe derzeit zeigen. Eine Krankenkasse muss einen also dann auf jedenfall nehmen, unabhängig von den Vorerkrankungen oder sonstigen Gründen. Auch dürften Behandlungen die im gesetzlichen Rahmen erfolgen nicht abgebrochen werden! Sollte dies dennoch der Fall sein, hilft auch hier nur eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.
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Soweit ich weiß gilt das aber nur für gesetzliche Versicherungen. Private Versicherungen müssen einen meines Wissens nach nicht aufnehmen. Und gerade in der momentanen Situation sollte man die private Versicherung in Erwägung ziehen.
grüße Jack
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