PKV / Was genau ist der Basistarif in der PKV? (Serie – Teil 2)
Geschrieben von Torsten Heinrich in Private Krankenversicherung, Versicherungen, tags: Basistarif, PKVIm ersten Teil dieser Serie habe ich beschrieben, welche Leistungen der Basistarif bietet und wie sich die Beiträge zusammen setzen.
Heute befasse ich mich damit, welcher Personenkreis im Basistarif versichert werden kann, ob es eine Mindestversicherungszeit gibt und ob man den Basistarif wieder wechseln kann.
Versicherbarer Personenkreis
Ab dem 01.01.2009 können folgende Kundengruppen einen Basistarif abschließen:
- Bisher freiwillig gesetzlich versicherte Personen: Innerhalb von 6 Monaten nach Einführung des Basistarifs bzw. innerhalb von 6 Monaten nach Ende ihrer Versicherungspflicht können diese Kunden in den Basistarif wechseln.
- Personen mit Beihilfeanspruch: wenn sie einen Versicherungsschutz benötigen, der die Pflicht zur Versicherung erfüllt.
- bisher privat Vollversicherte: wer vor dem 01.01.2009 privat versichert war, kann innerhalb von 6 Monaten nach Einführung des Basistarifs bis zum 30.06.2009 einen Wechsel in diesen beantragen. Trotz angesammelter Alterungsrückstellung ist auch ein Wechsel zu einem anderen PKV-Unternehmen während dieser Zeit möglich. Die Alterungsrückstellung kann in Höhe des Basistarifs “mitgenommen” werden.
Nach dem 30.06.2009 geht dies nur noch innerhalb ihres Versicherungsunternehmens.
- Nichtversicherte Personen: Alle, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, keinen Beihilfeanspruch und auch keinen Anspruch auf Heilfürsorge haben.
Privat vollversicherte Personen mit Vertragsbeginn ab dem 1. Januar 2009: Dieser Personenkreis hat ein ständiges Wechselrecht in den Basistarif jedes Versicherers. Auch hier die Alterungsrückstellung in Höhe des Basistarifs “mitgenommen” werden.
Mindestversicherungszeit
PKV-Versicherte können innerhalb der ersten 18 Monate beim Wechsel in ein anderes PKV-Unternehmen den sogenannten Übertragungswert mitnehmen. Der Übertragungswert für einen Versicherten entspricht der Alterungsrückstellung des gekündigten Tarifs, ist jedoch beschränkt auf die Höhe der Alterungsrückstellung des Basistarifs. Nach Ablauf der 18 Monate hat der Bestandsversicherte neben dem Wechsel in einen Normaltarif unter Anrechnung der vollen Alterungsrückstellung auch die Möglichkeit, in den Basistarif eines dritten Versicherers zu wechseln und nochmals die volle Alterungsrückstellung mitzunehmen.
Tarifwechsel möglich
Innerhalb eines privaten Krankenversicherungsunternehmens kann der Versicherungsschutz gewechselt werden. Hierbei kann aber vom Versicherer eine Gesundheitsprüfung vorgenommen und Risikozuschläge und/oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden.


















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