Noch einmal zur Erinnerung: Bis zum 30.09.2008 haben wechselwillige PKV-Kunden die Möglichkeit, ihrem bisherigen Versicherungsunternehmen mit der ordentlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen und die Mitgliedschaft bei einem neuen Versicherer zu beantragen.

Diese Frist hat in diesem Jahr eine ganz besondere Bedeutung, denn mit dem Start des Gesundheitsfonds ab dem 01.01.2009 müssen die PKV-Unternehmen einen Zusatzbeitrag, der in die zu zahlende Versicherungsprämie eingepreist sein wird, für alle Neukunden erheben. Mit anderen Worten: So „billig“ wie bisher kann man dann nicht mehr wechseln.

Hinweis: Wenn jemand wechseln möchte, dann sollte er zuerst die Zusage seiner neuen privaten Krankenversicherung in der Tasche haben, bevor er die alte kündigt. Nicht, dass es hier böse Überraschungen gibt.

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