Wer zum 1.1.2009 sein Auto bei einer anderen KfZ-Versicherung Kasko-, Teilkasko- oder nur Haftpflicht-versichern will, muss die geltenden Kündigungsfristen hierfür beachten.

In der Regel ist das Versicherungsjahr das Kalenderjahr. Somit ergibt sich bei der standardmäßigen Kündigungsfrist von einem Monat der 30.11.2008 als Stichtag. Bis dahin muss die Kündigung beim Versicherer sein.

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2 Antworten zu “Versicherungen / Kündigungsfristen für KfZ-Policen beachten!”
  1. [...] seine Kfz Versicherung kündigen möchte, muss ich an die hierfür vorgeschriebenen Kündigungsfristen halten. Dieses ist in der Regel zum 30.November zu tun, da ab dem 1.1. das neue Kalenderjahr [...]

  2. Anke Schaefer sagt:

    Ich bedanke mich fuer die Hilfe, die ich durch den Artikel erhalten habe.

  3.