Sep
19
2008
Versicherungen / Kündigungsfristen für KfZ-Policen beachten!
Geschrieben von Marc Schmidt in Versicherungen, tags: Haftpflicht, Kasko, Kündigungsfrist, KfZ, Teilkasko, Versicherung
Wer zum 1.1.2009 sein Auto bei einer anderen KfZ-Versicherung Kasko-, Teilkasko- oder nur Haftpflicht-versichern will, muss die geltenden Kündigungsfristen hierfür beachten.
In der Regel ist das Versicherungsjahr das Kalenderjahr. Somit ergibt sich bei der standardmäßigen Kündigungsfrist von einem Monat der 30.11.2008 als Stichtag. Bis dahin muss die Kündigung beim Versicherer sein.






















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[...] seine Kfz Versicherung kündigen möchte, muss ich an die hierfür vorgeschriebenen Kündigungsfristen halten. Dieses ist in der Regel zum 30.November zu tun, da ab dem 1.1. das neue Kalenderjahr [...]
Ich bedanke mich fuer die Hilfe, die ich durch den Artikel erhalten habe.