PKV / Was genau ist der Basistarif in der PKV? (Serie – Teil 1)
Geschrieben von Torsten Heinrich in Private Krankenversicherung, tags: Basistarif, PKVDen Basistarif in der PKV stelle ich ab heute in einer zweiteiligen Serie unseren Lesern etwas näher vor.
Wie auch beim Thema Alterungsrückstellung gibt es jede Menge Spekulationen, was denn der Basistarif genau ist, ab wann er gilt, wie hoch der Beitrag ist, wer darin versichert werden kann, ob es eine Mindestversicherungszeit gibt und ob man vom Basistarif wieder in einen anderen Tarif wechseln kann.
Jedes private Krankenversicherungsunternehmen, das substitutive Krankenversicherungen anbietet, muss ab dem 01.01.2009, einen brancheneinheitlichen Basistarif anbieten.
Das Leistungsangebot entspricht nach Art, Umfang und Höhe dem 3. Kapitel des SGB V und ist somit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ähnlich.
Im Gegensatz zu einem “normalen” PKV-Tarif richtet sich der zu zahlende Monatsbeitrag zwar auch nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht, jedoch nicht nach dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Das jeweilige PKV-Unternehmen muss den Versicherungswilligen durch den sogenannten Kontrahierungszwang aufnehmen. Auch sind dem Versicherungsunternehmen hier keine Risikoausschlüsse oder -zuschläge möglich.
Leistungen
Es können im Basistarif verschiedene Selbstbehalte von 0 – 1.200 Euro (300er-Shritte) vereinbart werden. Fällt die Entscheidung für einen Selbstbehalt, dann kann dieser nur mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ende der Mindestbindungsfrist von drei Jahren gekündigt werden.
Dem Versicherungsnehmer ist es möglich ergänzend zum Basistarif Zusatzversicherungen zur Leistungsverbesserung – allerdings diesmal mit Gesundheitsprüfung- abzuschließen.
Wiederum im Gegensatz zu einem “normalen” PKV-Tarif kann der Versicherer Tarifleistungen, die bei allen Versicherungsunternehmen gleich sind, streichen, wenn Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung reduziert werden.
Beitrag
Der Gesundheitszustand spielt für die Beitragshöhe keine Rolle, maßgeblich ist nur das Alter bei Eintritt und das Geschlecht. Der durchschnittliche Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ist auch maßgebend für den Höchstbeitrag im Basistarif.
Im nächsten Teil der Serie geht es dann um, wer im Basistarif versichert werden kann, ob es eine Mindestversicherungszeit gibt und ob man den Basistarif wieder wechseln kann.


















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