Ein viel diskutiertes Thema in der privaten Krankenversicherung ist die sogenannte Alterungsrückstellung.

Der Beitrag richtet sich in der PKV nach dem Geschlecht, dem Eintrittsalter, dem gewählten Tarif und dem Gesundheitszustand. Ein Teil des monatlichen Beitrages ist die Alterungsrückstellung.
In der privaten Krankenversicherung wird diese zur Finanzierung der wachsenden Krankheitskosten im Alter verwendet.

Man geht davon aus, dass man in späteren Jahren gesundheitlich bedingt mehr Leistungen in Anspruch nehmen muss. Dies führt aber nicht automatisch zu einer Beitragserhöhung. Der Versicherungsbeitrag in der PKV ist so kalkuliert, dass er ein “mittleres” Alter widerspiegelt.

Nun wächst aber für den Versicherer mit zunehmendem Alter der versicherten Person das Krankheits- und somit auch das Kostenrisiko.
Die Alterungsrückstellung gibt es nun deshalb, weil nach den Musterbedingungen für die Krankheitskosten das Älterwerden nicht zu höheren Beiträgen führen darf. Darum wird ein Teil des Beitrags der Alterungsrückstellung zugeführt.

Je mehr Alterungsrückstellungen eine Versicherung bildet, desto sicherer ist später die Beitragskalkulation für die Versicherten. Außerdem werden diese individuell gutgeschrieben.

Seit dem 01.01.2000 ist eine private Krankenversicherung gesetzlich verpflichtet für alle Versicherten, die mindestens Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Heilbehandlung abgeschlossen haben, einen zehnprozentigen Beitragszuschlag zu erheben und diesen ausschließlich für die Alterungsrückstellung zu verwenden.

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