In einer mehrteiligen Serie möchte ich darstellen, wie wichtig eigentlich der Versicherungsschutz in einer bestimmten Lebenslage ist.

Viele fragen sich immer wieder, welche Versicherungen beispielsweise in einer Ausbildung oder als Selbständiger überhaupt notwendig sind. Dabei kann man oftmals feststellen, dass es entweder eine Über- oder Unterversicherung gibt, aber keiner wirklich bedarfsgerecht abgesichert ist.

Beides kann schnell teuer werden, denn eine Überversicherung artet in teuren Beiträgen aus und eine Unterversicherung ersetzt eventuell entstandenen Schaden nur ungenügend oder gar nicht.

Deshalb beginne ich heute mit dem ersten Teil der Serie eine kleine Übersicht und der “Kategorie”: Auszubildende, Studenten und Schüler:

Hier ist in erster Linie einmal die Krankenversicherung zu nennen. Es kommt darauf an, ob man beispielsweise als Student noch bei den Eltern mitversichert sein kann (gesetzlich bis 25 Jahre möglich, wenn man mit dem monatlichen Gesamteinkommen als versicherte Person 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nach § 8 Abs. 1 SGB IV (355 Euro) nicht übersteigt bzw. es im Falle einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, § 8 a SGB IV nicht mehr als 400 Euro beträgt). Eine Verlängerung um die Zeit bei der Bundeswehr oder Zivildienst ist hier möglich.

Wenn man als Kind privat versichert war, dann hat man jedoch mit Beginn des Studiums die Möglichkeit, sich auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu dem bei allen Kassen gültigen Einheitsbeitrag zu versichern.

Zu Beginn des Studiums, während des Studiums (Ende des 14. Fachsemesters) und zu bestimmten Zeitpunkten (Ausscheiden aus der Familienversicherung aus oben genannten Gründen oder das Ende der Versicherungspflicht mit 30) hat man zudem die Möglichkeit, sich bis zum Ende seines Studiums, jedoch maximal dem 34. Geburtstag, privat krankenzuversichern.

Wessen Eltern beihilfeberechtigt sind (bei Beamten der Fall), der kann das bis zum Wegfall des Kindergeldes nutzen, andernfalls muss er sich aufgrund seiner Befreiung von der Versicherungspflicht eine eigenen Vertrag in einer privaten Krankenversicherung suchen.

Wer eine Berufsausbildung macht, muss sich über den jeweiligen Arbeitgeber in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Wenn er besseren Versicherungsschutz möchte, dann kann er bei privaten Kassen eine Krankenzusatzversicherung abschließen.

Eine eigene Haftpflichtversicherung wird in der Regel dann notwendig, wenn man nicht mehr bei den Eltern mitversichert sein kann, beispielsweise aufgrund des Alters oder aufgrund des Einkommens. Ähnlich ist es bei der Hausratversicherung. Wohnt man nicht mehr zuhause und hat einen eigenen Hausstand, dann sollte man so einen Schutz haben.

Eine weitere Option ist eine Unfallversicherung, da bekanntermaßen in der Freizeit jede Menge Unfälle passieren.

Über alles weitere kann man sich dann Gedanken machen, wenn man in das Arbeitsleben eintritt.

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Eine Antwort zu “Versicherungen / Wie ermittle ich meinen Versicherungsbedarf richtig? (Serie – Teil 1)”
  1. [...] die Quadratmeterzahl der gemeinsamen Wohnung deutlich vergrößert haben. Als Schutz vor Unterversicherung muss vor allem der Wert der Einrichtung neu ermittelt werden. Frank Sievers, Vorstandsmitglied der [...]

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