Wer zum 01.01.2009 seine gesetzliche oder private Krankenversicherung wechseln möchte, hat folgende reguläre Kündigungsfristen zu beachten:

Für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung: die Kündigung muss bis spätestens 31.10.2008 dem bisherigen Versicherer schriftlich vorliegen.

Für Verträge in der privaten Krankenversicherung mit Laufzeit Kalenderjahr: die Kündigung muss bis spätestens 30.09.2008 dem bisherigen Versicherer schriftlich vorliegen.

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