Die weiteren Schritte bei der Gesundheitsreform sehen wie folgt aus:

01.11.2008

Festlegung eines allgemeinen, einheitlichen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung

01.01.2009

Bereiche, die den Versicherungsschutz betreffen:

- Pflicht zur Versicherung für alle

- Einführung eines Basistarifs in der privaten Krankenversicherung

- Wechselmöglichkeit in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens (bis 30.06.2009)

- Überführung des Standardtarifs in den neuen Basistarif

- Öffnung der Seekrankenkasse

- Start des Gesundheitsfonds und des neuen Risikostrukturausgleichs (RSA) für Krankenkassen

- Einführung des einheitlichen Beitragssatzes

- Einführung einer neuen vertragsärztlichen Euro-Gebührenordnung

Weiterhin gibt es Wahlmöglichkeiten für Versicherte bei Tarifen für den individuellen Krankengeldanspruch

01.01.2011

Bündelung des Beitragseinzugs für die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Ab 1. Januar 2011 können die Arbeitgeber ihre Beiträge, Beitragsnachweise und Meldungen gebündelt an eine einzelne Krankenkasse entrichten. Der neue Spitzenverband Bund der Krankenkassen sichert eine bundesweit einheitliche Einzugspraxis.)

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