Altersvorsorge/ Kann man Betriebliche Altersvorsorge kündigen?
Geschrieben von Marc Schmidt in Betriebliche Rente, tags: BAV, betriebliche Altersvorsorge, BetriebsrenteDie Frage, ob man die Betriebliche Altersvorsorge kündigen kann taucht in letzter Zeit immer mal wieder auf. Angesichts der unklaren Wirtschaftslage, macht sich offensichtlich der ein oder andere Gedanken über seine Vermögenssituation.
Generell gilt: Renten- oder Lebensversicherungen lassen sich immer (auf Zeit) beitragsfrei stellen, d.h. man kann die monatliche Belastung auf Null senken. Das gilt auch für die Betriebliche Altersvorsorge. Das beantwortet die Frage zur Kündigung aber nur zum Teil. Sobald man sich im Bereich der Betrieblichen Altersvorsorge bewegt wird alles deutlich komplizierter.
Die Betriebliche Altersvorsorge kann ja entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer finanziert werden. Auf die genauen Details dieser Regelungen verzichte ich hier. Wichtig hierbei ist, dass durch den Abschluss eines solchen BAV-Vertrages steuerbegünstigte Ansprüche auf Rentenzahlungen begründet werden. D.h. bis zum vereinbarten Renteneintrittsalter (meistens ab 60 Jahre) kommt man an das bisher gezahlte Geld nicht heran!
Der sonst mögliche Weg über die Auszahlung des Rückkaufswertes bleibt also verschlossen. Insofern kann man sich also von einer Betrieblichen Altersvorsorge nicht so leicht trennen. Neben der erwähnten (zeitweisen) Beitragsfreistellung kommt aber auch hier die Senkung der Monatsbeiträge von meist 200€ auf minimal 50€ (je nach Versicherer) in Frage. Entscheidend sind immer die Gründe für den Kündigungswunsch.
An dieser Stelle möchte ich auch auf den Fall des Ausscheidens aus dem Betrieb, etwa durch Kündigung, hinweisen. Während die Arbeitnehmer-finanzierte BAV (Entgeltumwandlung) immer zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden kann, ist dies bei der Arbeitgeber-finanzierten BAV nur nach bestimmten Fristen der Fall.
Empfehlung: Aufgrund mehrerer Gesetzesänderungen in den letzten Jahren bedarf jedoch jeder Fall einer individuellen Betrachtung durch einen BAV-Spezialisten. Entweder im Unternehmen selbst, durch den Steuerberater oder einen Spezialisten des Versicherers.






















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Ich musste lachen, als ich den Beitrag gelesen habe. Wuensche dir eine schoene Woche und hoffe deine qualitativen Blog Beitraege werden weiterhin so gut sein.
Schoener Blog. Hab ihn gerade zu meinen Lesezeichen und bei Mr.Wong angelegt. Tolle Beitr�ge weiter so!
Natürlich kann man auch eine betriebliche Altersvorsorgeversicherung auflösen. Man muss “nur” die Steuervorteile zurck zahlen!
Wie schaut es denn mit der Beitragsfreistellung aus? Meines Wissens kann man eine BAV (auch mit anteiliger Finanzierung durch den Arbeitgeber) beitragsfrei stellen, dies bedarf natürlich auch der Unterschrift des Arbeitgebers, da dieser ja Versicherungsnehmer ist. Was aber, wenn dieser sich weigert und einen Kontakt zur Versicherungsgesellschaft, bzw. zum Versicherungsagenten nicht so wirklich herstellen will? Es gibt Fälle, in denen beim Versuch der Beitragsfreistellung oder auch versuchten Versicherungskündigung mit Kündigung des Arbeitnehmers gedroht worden ist. Was hilft da? Versicherungsombutsmann z.B.? Ist ein ganz aktueller Fall aus unserem Betrieb…..Danke für Eure Anregungen. Gerne auch interessiert an Kontakten mit Leuten die ähnliches erlebt haben….
@DD
Also der Versicherungsombudsmann ist sicher immer der richtige Ansprechpartner bei Problemfällen. Davor würde ich einfach mal beim bAV-Anbieter direkt nachfragen, vielleicht haben die eine Idee. Die Kontaktaufnahme muss für den bAV-Begünstigten möglich sein!
Der Haken für den Arbeitgeber ist halt, dass er bei einer Kündigung bzw. Beitragsfreistellung der bAV wieder Sozialversicherungsbeiträge auf den umgewandelten Lohnanteil zahlen muss.
@Marc Schmidt
Ersteinmal danke für die rasche Antwort hier. Werde mich mal beim Anbieter informieren über die Wege und Möglichkeiten. Ich für meinen Teil denke, diese ganze Sache mit der vom Gesetzgeber beschlossenen privaten Altersvorsorge taugt das Papier nicht auf dem es gedruckt steht. Wenn man alles hin her und zurück rechnet steht am Ende eine Rendite, die auf die Jahre gesehen einzig und allein nur dem Versicherer zugute kommt. Es ist eine Aushöhlung der gestzlichen Rentenversicherung. Verdienen werden nur die Versicherungsunternehmen, was sich schwarz auf weiß belegen und nachrechnen läßt………
Also Leute, ich stecke gerade ziemlich in der scheisse, und müsste dringend an meine BAV komme aber nicht ran, weis nicht mehr weiter, Kacke hoch zehn im quadrat. Kopf hoch, vielleicht gibt es einen ausweg.