Das Thema Zähne und die Zahnzusatzversicherung
Geschrieben von Marc Schmidt in Gesetzliche Krankenversicherung, Zusatzkrankenversicherung, tags: Gebührenordnung für Zahnärzte, Gesetzliche Krankenversicherung, GKV, GOZ, Zahnarzt, Zahntarif, ZahnzusatzversicherungEin Gastbeitrag von Daniel Schmitt-Haverkamp
Spätestens, wenn Sie als Patient der gesetzlichen Krankenversicherung den Kostenvoranschlag Ihres Zahnarztes für Ihre Vorstellungen betreffend Zahnfüllung, Zahnersatz oder Kronen in Händen halten, werden Sie die Notwendigkeit einer Zahnzusatzversicherung erkennen. Aber warum warten und aus eigener Tasche zahlen? Eine gute Zahnzusatzversicherung kostet kein Vermögen, aber im Ernstfall können Sie ein Vermögen sparen.
Ist eine Behandlung durch Ihren Zahnarzt bereits geplant oder angeraten, ist es für einen Abschluss der Versicherung zu spät. Jeder Anbieter hat bei der Zahnzusatzversicherung eine Wartezeit, die im Regelfall acht Monate beträgt. Wird kurz nach Abschluss der Versicherung eine hohe Rechnung eingereicht, so kann die Gesellschaft Nachforschungen anstellen. Stellt sich heraus, dass die Wartezeit nicht eingehalten wurde und das Zahnproblem bereits vor Abschluss bestand, werden die Kosten nicht übernommen.
Seit dem Jahre 2009 gibt es nur mehr Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese können Sie durch den Nachweis regelmäßiger Kontrollen beim Zahnarzt zwar geringfügig erhöhen, aber bei den meisten Behandlungen müssen Sie einen großen Teil der Rechnung selbst tragen.
Ihr Zahnarzt bekommt von der gesetzlichen Krankenversicherung für Ihre Behandlung den einfachen Satz der privatärztlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstattet. Allerdings hat er das Recht für Sonderleistungen, wie Zahnersatz, Inlays, Brücken und Prothesen, bis zum 3,5fachen Satz der GOZ zu verlangen und das bedeutet, die Differenz zahlen Sie.
Bei Zahnfüllungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung Kunststofffüllungen nur, wenn Sie im Sichtbereich erforderlich sind, ansonsten werden nur silberne Amalgamfüllungen bezahlt. Wünschen Sie also bei einem Backenzahn eine, der Zahnfarbe ähnliche Kunststofffüllung, so tragen Sie die Mehrkosten.
Auch beim Zahnersatz bekommt Ihr Zahnarzt nur die Kosten für eine Regelversorgung erstattet, dies entspricht einer einfachen Ausführung mit preiswertem Material. Wählen Sie aber ein Implantat aus besserem Material, so zahlen Sie die Differenz aus eigener Tasche.
Möchten Sie eine Parodontosebehandlung, die Ihr Zahnarzt Ihnen ab einer Taschentiefe von 1,5 mm empfiehlt, müssen Sie die Rechnung selber übernehmen, da die gesetzliche Krankenversicherung erst ab 3,5 mm Taschentiefe zahlt.
Sie sehen also bereits an den angeführten Beispielen, dass der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung unbedingt zu empfehlen ist. Aber die unzähligen Angebote vieler Anbieter gehören genau geprüft, denn oft locken diese mit hohen Kostenrückerstattungen bei einzelnen Zahnarztleistungen, dafür fehlen wichtige weitere Punkte vielleicht gänzlich.
Ihr Versicherungsbetreuer kann Ihnen sicher die Vor- und Nachteile der einzelnen Anbieter auflisten, oder Sie nutzen das Internet für einen Zahnzusatzversicherung Vergleich und vergleichen dort Prämien und Leistungen.
Auf jeden Fall sollten Sie sich genügend Zeit nehmen, um das für Sie passende Angebot zu finden.
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