Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nun ein Rundschreiben zur Werbung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen veröffentlicht. Damit werden die durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz neu gefassten Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes konkretisiert. In der Folge muss Werbung künftig klar gekennzeichnet werden.

Als Beispiele für kennzeichnungspflichtige Informationen bzw. bislang Werbung nennt die BaFin:

- Ihrem Anschein nach objektive Beiträge in Kundenzeitschriften eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens, die primär jedoch eine absatzfördernde Zielrichtung verfolgen.

- Schreiben an Kunden (insbesondere persönlich adressierte), die den Erwerb bestimmter Wertpapiere nahelegen, sofern es sich nicht um Anlageberatung oder Finanzanalysen, handelt

Den gesamten Wortlaut der Werberichtlinie finden Sie bei der BaFin. Ob sich dadurch der Verbraucherschutz wirklich verbessert bleibt abzuwarten. Aber immerhin wird die Kommunikation zwischen Unternehmen und Kunden auf eine klare Grundlage gestellt. Schließlich kann man nur gegen den Verstoß von Regeln vorgehen.

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