Ende Januar kam es in mein Mail-Postfach. Die aktuelle MLP-Veröffentlichung zum Thema Zusatzbeiträge: Gesetzlich Krankenversicherte mit außerordentlichem Kündigungsrecht”. Darin erläutern wir, wie gesetzlich Krankenversicherte auf die Erhebung von Zusatzbeiträgen rechtzeitig reagieren können.

Anbei der originalle Text der Heidelberger.

Zusatzbeiträge: Gesetzlich Krankenversicherte mit außerordentlichem Kündigungsrecht
Gesetzlich Krankenversicherte können problemlos zu einem anderen Anbieter wechseln, wenn ihre Kasse Zusatzbeiträge erhebt. Die mögliche Ersparnis hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig: Nur wer rechtzeitig handelt, kann vollständig profitieren.

Weil die gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr insgesamt ein Defizit von rund vier Milliarden Euro schultern müssen, haben die ersten großen Kassen die Erhebung von Zusatzbeiträgen für Februar 2010 angekündigt. „Die betroffenen Versicherten haben in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht und können zu einer anderen Krankenkasse wechseln“, erklärt Clemens Keller, Leiter Krankenversicherung beim unabhängigen Finanz- und Vermögensberater MLP. Mit einem kurzfristigen Wechsel kann der Versicherte Beiträge sparen – auch wenn die Unterschiede geringer sind als vor Einführung des Gesundheitsfonds.

Acht Euro monatlich dürfen Kassen ohne Einkommensprüfung pauschal erheben. Alternativ kann eine Kasse jährlich bis zu ein Prozent des Bruttoeinkommens von ihren Versicherten verlangen. Für einen gesetzlich Krankenversicherten, der mindestens in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von 45.000 Euro pro Jahr verdient, kann dies ein Zusatzbeitrag von bis zu 450 Euro jährlich bedeuten. „Ein Wechsel ist auch deshalb sinnvoll, weil sich die Kassen beim gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsumfang bis heute kaum unterscheiden“, erläutert Keller. Grundsätzlich ist ein Kassenwechsel nur mit geringem Aufwand verbunden – der Versicherte kündigt seinen bisherigen Anbieter und erhält eine Bescheinigung, die er zusammen mit einer Beitrittserklärung bei der neuen Kasse vorlegt; an seinen Arbeitgeber gibt er die neue Mitgliedsbescheinigung.

Wer den Zusatzbeiträgen bei seiner alten Kasse möglichst schnell entgehen will, muss noch im Monat der bekanntgegebenen Beitragserhöhung kündigen. Aber Vorsicht: Die Kassen müssen Zusatzbeiträge – und damit den Beginn der Frist für einen möglichen Wechsel – nicht individuell, beispielsweise in einem Brief, ankündigen. Deshalb ist es wichtig, Hinweise auf der Homepage oder in Mitgliederzeitschriften im Blick zu behalten. Das außerordentliche Kündigungsrecht behält der Versicherte in jedem Fall bis zum Inkrafttreten der Beitragserhöhung.

Es ist zwar davon auszugehen, dass in den nächsten Monaten weitere Kassen Zusatzbeiträge ankündigen, ein Wechsel lohnt sich dennoch: Erstens haben die Versicherten dann erneut ein außerordentliches Kündigungsrecht. Und zweitens kann heute niemand mit Sicherheit sagen, welche Kassen wann Zusatzbeiträge erheben.

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Eine Antwort zu “MLP zu dem Thema “Zusatzbeiträge: Gesetzlich Krankenversicherte mit außerordentlichem Kündigungsrecht””
  1. Harlenberg sagt:

    Krankenversicherung zahlt nicht
    Notbetten im Gang in den Krankenhäusern, Warteschlange bis auf die Strasse hinaus am Wochenende bei den Notdiensten, so ist derzeit die Situation im Gesundheitswesen. auch andere Bereiche, wie Apotheken und Optiker sind ausgelastet. Viele Arztpraxen und Krankenhäuser nehmen derzeit kaum noch Kassenpatienten auf. Die Praxen und Kliniken gehen dabei sehr nach dem Geld, obschon gerade ja auch die, die viel Geld haben, eventuell auch viel von anderen holen. In heutiger Zeit Eigentum zu haben ist nicht nur Glück, vielleicht sind auch teilweise unsaubere Geschäfte dabei, wie Handel mit Drogen, und Ausbeutung von anderen. Die Kassenärztliche Vereinigung gibt als Grund für überfüllte Praxen und Misständen in Krankenhäusern eine Form von falscher CDU/CSU Politik an, die ihrer Ansicht nach immer mehr krank machen würde. Einige der Ärzteschaft, wie auch das Klinikpersonal sind konkret gegen die CDU/CSU.
    Vieles wird in der Behandlung auch aufgrund unterschiedlicher Krankenversicherungen anders behandelt. So erhält der eine Patient eine gute Behandlung, und andere wiederum gehen leer aus. Speziell auch mit Impfungen und der Behandlung der Zähne wird das unterschiedlich gehandhabt. Vieles im bereich der Behandlung der Zähne wird nicht übernommen.

  2.  
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