Wichtig für alle, die ihr Auto zum 1.1.2010 bei einer anderen (billigeren) Kfz-Versicherung Kasko-, Teilkasko- oder nur Haftpflichtversichern wollen: Kündigungsfristen beachten. Da in der Regel das Versicherungsjahr das Kalenderjahr ist, ergibt sich bei der standardmäßigen Kündigungsfrist von einem Monat der 30.11.2009 (letzter Werktag im November). Bis dahin muss die Kündigung beim Versicherer sein.

Man sollte dabei auch immer eventuelle Sparoptionen berücksichtigen, etwa wenn man mehrere Versicherungen bei einem Anbieter hat, oder bei Mitgliedschaften in Automobilclubs, Gewerkschaften, Vereinen oder Verbänden. Auch eine Änderung bei der Selbstbeteiligung oder Zusatztarifen kann die Kosten für die Kfz-Versicherung erheblich drücken.

Noch ein Tipp für Spätentschlossene:
Bei vielen Kfz-Versicherungen haben sich die Prämien aufgrund von Änderungen in den Regional- und Typklassen erhöht, wodurch sich ein gesondertes Kündigungsrecht ergibt. Dabei muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung erfolgen. Wechseltermin wäre auch hier der 1.1.2010.

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