Jetzt schon an die Kündigungsfristen für Kfz-Policen denken!
Geschrieben von Marc Schmidt in Autoversicherung, tags: Haftpflicht, Kasko, Kündigungsfrist, KfZ, Teilkasko, VersicherungWer zum 1.1.2010 sein Auto bei einer anderen (billigeren) Kfz-Versicherung Kasko-, Teilkasko- oder nur Haftpflichtversichern will, muss hierfür die geltenden Kündigungsfristen beachten. In der Regel ist das Versicherungsjahr das Kalenderjahr. Somit ergibt sich bei der standardmäßigen Kündigungsfrist von einem Monat der 30.11.2009 (letzter Werktag im November) als Stichtag. Bis dahin muss die Kündigung beim Versicherer sein.
Allerdings kann man schon jetzt alle nötigen Vergleiche zusammenstellen und eine Entscheidung in Ruhe treffen. Auch sollte man sich immer über eventuelle Sparoptionen, etwa wenn man mehrere Versicherungen bei einem Anbieter hat, oder bei Mitgliedschaften in Automobilclubs, Gewerkschaften, Vereinen oder Verbänden informieren. Auch eine Änderung bei der Selbstbeteiligung oder Zusatztarifen kann die Versicherungskosten erheblich drücken.






















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