Versicherungspflichtgrenze soll auch in 2010 weiter steigen
Geschrieben von Marc Schmidt in Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rente, Private Krankenversicherung, Private Rente, tags: Beitragsbemessungsgrenze, Bezugsgröße der Sozialversicherung, Private Krankenversicherung, Sozialversicherung, VersicherungspflichtgrenzeNach ersten Zahlen sollen die Versicherungspflichtgrenze und andere Berechnungsgrößen der Sozialversicherung in 2010 weiter steigen. Dies berichtet der Branchendienst haufe.de unter Berufung auf den Verordnungsentwurf des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Damit wird der Grenzwert für potentielle Wechsler in die Private Krankenversicherung weiter ansteigen.
Demnach soll die sogenannte Versicherungspflichtgrenze in 2010 auf 4.162,50 Euro pro Monat bzw. 49.950 Euro pro Jahr ansteigen. Angestellte, die diesen Beitrag in den letzten drei Jahren verdient haben, können in die private Krankenversicherung wechseln.
Daneben soll auch die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung neu festgelegt werden – sie soll sich auf 3.750 Euro pro Monat bzw. 45.000 Euro pro Jahr erhöhen. Diese Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung anfallen.
Die Bezugsgröße der Sozialversicherung, die u.a. für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung, relevant ist, soll für das Jahr 2010 auf 2.555 Euro pro Monat bzw. 30.660 Euro pro Jahr im Westen steigen. Die Bezugsgröße soll wiederum im Osten im Jahr 2010 auf nun 2.170 Euro pro Monat bzw. 26.040 Euro pro Jahr angehoben werden.
Zudem soll auch die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung neu festgelegt werden – sie soll sich demnach im Westen auf 5.500 Euro pro Monat bzw. 66.000 Euro pro Jahr erhöhen. Im Osten soll die Beitragsbemessungsgrenze auf 4.650 Euro pro Monat bzw. 55.800 Euro pro Jahr angehoben werden.
Für die knappschaftliche Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze (West) auf 6.800 Euro pro Monat bzw. 81.600 Euro pro Jahr erhöht werden. Im Osten soll die Beitragsbemessungsgrenze auf 5.700 Euro pro Monat bzw. 68.400 Euro pro Jahr steigen.


















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