Die Urlaubszeit naht und viele Leute fahren mit dem eigenen Auto zum gewünschten Reiseziel. Zwar behauptet jeder, dass er ein guter Autofahrer ist, dennoch passieren täglich Unfälle. Da dies auch im Ausland der Fall sein kann, ist es angeraten die Grüne Versicherungskarte auf jeden Fall mit zu nehmen. Denn sie soll im Falle eines Falles dem Unfallgegner gegeben werden können, damit dieser sich zur der Regulierung des Schadens an die richtige Adresse wenden kann.

Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), erklärte dazu: “Autoreisende sollten sich bestens vorbereiten. Im Handschuhfach nicht fehlen sollten die Grüne Karte und der Europäische Unfallbericht.” Zu beachten ist dem BdV zufolge, dass die Grüne Versicherungskarte auch gültig und vom Versicherungsnehmer unterschrieben sein muss. Der Haftpflichtschutz greift nach dem Gesetz sowohl in ganz Europa als auch in den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zählen, so der Verband weiter. Als essentiell beurteilt der BdV, die Überprüfung des Ziellandes hinsichtlich des Versicherungsschutzes. Besonders die Türkei ist bei einigen Anbietern nur im europäischen Teil enthalten.

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