Von der Gesetzlichen Unfallversicherung hat sicher der ein oder andere schon mal was gehört, aber mehr auch nicht. Es handelt sich um einen weiteren Teil unseres Sozialversicherungssystems und soll die Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen finanziell unterstützen.

Während die meisten Branchen lange Zeit eigenständige Unfallversicherungen bzw. Berufsgenossenschaften haben, werden die 23 gewerblichen Berufsgenossenschaften und die 27 Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände seit dem 1. Juni 2007 von dem gemeinsamen Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) vertreten.

Was die Gesetzliche Unfallversicherung genau macht erfährt man im schönsten Beamtendeutsch:

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeits- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt eines Versicherungsfalles den Verletzten, seine Angehörigen oder Hinterbliebenen zu entschädigen.

Soll heißen: die Gesetzliche Unfallversicherung soll Arbeitsunfälle durch Aufklärung vermeiden und wenn doch mal etwas passiert finanziell einspringen. Dabei können die Leistungen bis hin zu einer lebenslangen Rente gehen. Neben den Arbeitsnehmern sind aber auch Schüler von der Gesetzlichen Unfallversicherung behütet. Die Beiträge gehen dabei zu lasten der Arbeitgeber, bzw. des Staates.

Eine organisatorische Änderung der Gesetzliche Unfallversicherung wurde immer mal wieder angedacht, bis hin zu einer vollständigen Privatisierung. Mit dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz wurde u.a. die Zahl der Berufsgenossenschaften deutlich reduziert, um so Kosten zu sparen.

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