Verbraucherschutz bei der Finanzberatung mit dem Routenplaner?
Geschrieben von Marc Schmidt in Allgemeines, Altersvorsorge, Geld, Investmentfonds, tags: Finanzberatung, Finanzvermittlung, Honorarberatung, Routenplaner, Verbraucherschutz, VersicherungsvermittlerIm Trubel der letzten Woche sind die neuesten Pläne von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zum Verbraucherschutz in der Finanzberatung etwas untergegangen. Wie das Ministerium erklärte, wurde dafür die “Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen” gestartet.
Die Ministerin wird in der Mitteilung mit den Worten zitiert:
“Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher sich durch die Finanzwelt bewegen, brauchen sie einen verlässlichen “Routenplaner” für die Finanzberatung, der sie in Zeiten der Finanzkrise und darüber hinaus erfolgreich durch die Finanzwelt steuert. Mit Hilfe des Routenplaners soll stets das Produkt ermittelt werden, das für die Bedürfnisse des Kunden am besten geeignet ist, unabhängig davon, wer berät.”
Der Routenplaner wird dabei wie folgt beschrieben:
Es ist wie bei einer Urlaubsreise in ein unbekanntes Land: Mit einer Landkarte oder einem Routenplaner findet man sich auch in einem ungewohnten Terrain zurecht. Für besonders unbekanntes Gebiet braucht man darüber hinaus einen Reiseführer. Höheres Gebirge sollte man besser mit einem Bergführer erkunden. Dieser kennt die topografischen Besonderheiten und weiß plötzlich ändernde Wetterlagen richtig zu deuten. Er sorgt also für die Sicherheit der Bergsteiger. In einer solchen Rolle sieht das BMELV die Finanzberater. Diese müssen mit ihren Kunden einen anleger- und anlagegerechten Finanzierungsweg besprechen.
Sie müssen so dafür sorgen, dass die Sicherheit der Geldanlage des Kunden gewährleist ist. Damit die Reise durch die Finanzwelt erfolgreich gelingt, kommt es auch ganz entscheidend auf den Reisenden selbst an. Er oder sie muss die Reise antreten. Hierzu braucht er das nötige Rüstzeug: Hier setzt die “Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen” an.
Im Rahmen eines künftig standardisierten und qualitativ hochwertigen Auswahl-Prozesses soll den Verbrauchern geholfen werden, das Produkt zu finden, das für ihre Bedürfnisse am besten geeignet ist. Dabei werden die beiden Aspekte Transparenz und Verständlichkeit als wichtig erachtet. So müsse klar sein, was sich hinter einem Produkt verbirgt und das Produkt müsse halten, was es verspricht. Das Ministerium gibt dabei vier Merkmale für die Beurteilung eines Anlageproduktes an:
* Sicherheit
* Flexibilität
* Rendite
* Kosten
Daneben ist auch für Finanzvermittler eine einheitliche Qualifikation geplant. Ähnlich wie beim Versicherungsvermittler sollen nun auch Vermittler von bspw. Fonds entsprechende Mindestqualifikationen nachweisen. Zudem soll über jede Beratung ein Protokoll erstellt und dem Kunden ausgehändigt werden. Daneben soll auch die Verjährungsfrist verlängert werden.
Grundsätzlich sind Mindeststandards sicherlich nicht verkehrt, so lange nicht ein weiterer Bürokratiemoloch geschaffen wird. Auf der anderen Seite sind die Vergütungsstrukturen mittels Provisionen sicherlich der Hauptknackpunkt für eine bessere oder schlechtere Beratung. Ob mit den eingeleiteten Maßnahmen der Schritt hin zur flächendeckenden Honorarberatung aber wirklich gelingt, ist mehr als fraglich. Die Widerstände aus den Versicherungen dürften gewaltig sein.
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