Der Bund der Versicherten hat angesichts der seit 1.1.2009 geltenden Versicherungspflicht im Bereich der Krankenversicherung darauf hingewiesen, dass ohne private oder gesetzliche Krankenversicherung Strafprämien drohen.

In einer Pressemitteilung wies der Verband darauf hin, dass wer jetzt noch nicht krankenversichert ist, später tief in die Tasche greifen müssen wird.

Jeder, der es bisher nicht war, muss seit 1. Januar krankenversichert sein. Das gilt für alle, die der PKV zuzuordnen sind. Jemand, der das missachtet und sich beispielsweise erst zum 1. April meldet, muss Strafprämie zahlen. Nicht versicherte Monate ab Jahresbeginn kosten jeweils einen vollen Monatsbeitrag zusätzlich. Derjenige, der erst im zweiten Halbjahr einsteigt, muss für die ersten sechs Monate voll und danach jeweils ein Sechstel einer Monatsprämie als Strafe hinblättern.

Share this Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Digg
  • del.icio.us
  • Reddit
  • Webnews
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Google Bookmarks
  • YahooMyWeb
  • Tausendreporter
  • Technorati
  • Bloglines
  • Facebook
  • Hype
  • SEOigg
  • LinkedIn
  • TwitThis
  • MySpace
5 Antworten zu “Versicherungspflicht: Ohne Krankenversicherung drohen Strafprämien”
  1. Susanne sagt:

    Zum Glück bin ich schon immer versichert gewesen, mir fällt auch keiner ein der noch nie versichert war, gerade im Bereich Gesundheit ist es doch sehr wichtig versichert zu sein.

  2. Martin sagt:

    Danke für die Info, aber ich muss sagen, ich finde das Ganze durchaus gerechtfertigt. Wenn ich mir überlege, dass den Ärzten bei vielen Kassenpatienten kaum ausreichend Geld bleibt, um sich selbst und ihre Praxis zu halten, dann finde ich es nur fair, dass jeder sich versichern muss. Der Arzt kann schließlich im Notfall die Behandlung nicht einfach unterlassen, ginge bei Nichtversicherten aber leer aus. Ich stelle mir nur grade die Frage, die Leute, die bisher nicht versichert waren, waren das wohl vor allem deshalb, weil das Geld nicht reichte. Wie sollen die jetzt noch die Strafe aufbringen, plus dem monatlichen Beitrag?

  3. PKV sagt:

    Das die Bundesregierung gleich so eine Strafgebühr festlegt, ist schon heftig. Wenn man bedenkt, dass es bis jetzt keine Pflicht gab und viele Selbständige es sich nicht einmal leisten können, die Gebühren zu bezahlen.

  4. Nichtversicherter sagt:

    Eine Zwangsgemeinschaft (Solidargemeinschaft) setzt voraus, dass die Zwangsmitglieder ein demokratisches Mitspracherecht in personellen wie in Sachfragen bekommen. Ist der steuerzahler beteiligt, muss auch der mitreden können.

    Folglich müssten Patienten und Steuerzahler bei der Gestaltung des Systems mitwirken können, z.B. mittels Bundesvolksbefragung und – Abstimmung.

    Da uns solche demokratischen Grundlagen von Parteibonzen (mit Dienstwagen im Urlaub), Pharma-Lobbyisten und Amigos generell versagt werden, können uns diese Affen auch nicht in ein instabiles, korruptes System zwingen, dass in finanzieller Notlage die Pharmaindustrie zu Rekordgewinnen subventioniert. Es herrscht nicht einmal die Marktwirtschaft, wenn es um Medikamente geht.

    Bei solch elementaren Fehlern ist die Krankenversicherungspflicht verfassungswidrig.
    Mich kann NIEMAND in ein solches korruptes System zwingen.

    Grüsse,
    Nichtversicherter

  5. Nochsoeinnichtversicherter sagt:

    Zur Info: Ich war seit 1980 (letztem Jahrhundert) nicht mehr bei einem Arzt! Esse täglich meinen Apfel und diverses Gemüse, wenig Fleisch und übe keine gefährlichen Betätigungen aus (Auto-, Fahrrad-, Skifahren … ). Daraus resultiert, dass ich bis auf alle paar Jahre mal auftretende erhöhte Temperaturen (ca.37.8°C) keinerlei Gebrechen, gar Krankheiten oder Unfälle hatte. Ich kenne keine Kopfschmerzen. Und die Zähnchen werden brav geputzt.

    Da ich seit 2006 selbständig und praktisch selbstversorgend bin (Kleinsthaus mit Garten), sehe ich nicht ein, ab dem 1.4.2007 monatlich 185€ Zwangsbeitrag zu zahlen, zumal dieser Betrag ÜBER meinem Monatseinkommen liegt. Hingegen wäre ich bereit 15,5% meines Einkommens als KV-Beitrag abzugeben. Einen KV-Freibetrag ähnlich dem bei der Einkommenssteuerberechnung würde ich dennoch befürworten ;)

    Wenn mir jetzt einer nach dem obigen Sachverhalt Unsolidarität vorwerfen möchte, so kann er gerne eine Gegenrechnung mit ALG II Kosten aufmachen.

    Leider muss ich aus verständlichen Gründen einen riesen Bogen um meine Ex-Krankenkasse machen, was dazu führt, dass ich mich z.B. nicht gegen aggressive Schweine (oder waren es ihre Viren?) impfen lassen kann. Obwohl die Regierung 50 Mio. Ampullen besorgt hat.

    Gruß
    Nochsoeinnichtversicherter

  6.