GKV / Änderungen bei Krankentagegeld für freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige
Geschrieben von Marc Schmidt in Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Zusatzkrankenversicherung, tags: GKV, Krankengeld, PKV, ZusatzkrankenversicherungAufgrund der aktuellen Gesetzesänderungen im Gesundheitswesen ergeben sich zum Jahreswechsel für freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige wichtige Änderungen bei der Absicherung von Krankengeld.
Besitzt ein Selbständiger gegenwärtig eine Krankengeld-Absicherung über eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse, endet dieser Versicherungsschutz zum 31. Dezember 2008.
Ab 2009 besteht dann nur noch die Möglichkeit, einen Wahltarif entweder bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen. Dabei ist aber bei der gesetzlichen Krankenkasse auf die Vertragslaufzeit zu achten. Denn gesetzliche Kassen müssen zwar den Kunden Wahltarife anbieten, diese besitzen aber eine Mindestbindungsfrist von 3 Jahren und das Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhung gilt hier nicht. Auch nicht bei Neueinstufung durch höheres Einkommen!
Daher bieten sich für flexibel bleibende Versicherte zwei Lösungsmöglichkeiten an.
1. Vollständiger Wechsel in eine Private Krankenvollversicherung
2. Bedarfsgerechte Absicherung des Krankentagegeld als privaten Zusatztarif






















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