Wie es bei uns Menschen eine Personen-Haftpflichtversicherung gibt, so gibt es für unser Lieblingshaustier auch eine Hundehaftpflichtversicherung. Diese braucht jeder Hundehalter, der Besitzer eines Vierbeiners ist, falls denn der Kleine ‘mal etwas anstellt oder eben für alltägliche “Vorkommnisse”, die man meist nicht vorhersehen kann.

Für einen entstehenden Schaden ist nämlich der Halter des Hundes verantwortlich, deshalb ist diese Versicherung so wichtig (Beispiel: Hunde verursacht einen Verkehrsunfall).

Welche Merkmale kann nun eine Hundehaftpflichtversicherung aufweisen, also welche Tarifleistungen gibt es? (Ob diese mitversichert sein sollen/müssen, muss natürlich jeder selbst für seine Bedürfnisse entscheiden.)

Es empfiehlt sich auf jeden Fall, die entsprechenden Versicherungsbedingungen zu lesen, denn wie bei anderen Versicherungen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nicht immer gleich.

Mögliche Tarifleistungen:

- mitversicherte Personen (Bsp.: Familienangehörige oder nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter)

- Hunderennen / Hundeschlittenrennen

- Deckschäden (aus gewolltem und ungewolltem Deckakt)

- Mietsachschäden (Bsp.: Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen)

- Welpen (beispielsweise eine beitragsfreie Mitversicherung für eine gewissen Zeitraum)

- Leinenzwang (sollte nicht bestehen!)

- Auslandsaufenthalte (Zeitraum (Bsp.: “1 Jahr” und örtliche Geltung (Bsp.: “weltweit” beachten!)

- Flurschäden

- Hundevorführungen

Anmerkung: Die Tarifleistungen sind beispielhaft und verkürzt. Wer eine Hundehaftpflichtversicherung bei einem Versicheurngsunternehmen abschließen möchte, sollte sich genau die Versicherungsbedingungen durchlesen. Dieser Wortlaut ist maßgebend.

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