Versicherungspflichtgrenze steigt in 2009 erneut
Geschrieben von Marc Schmidt in Versicherungen, tags: Beitragsbemessungsgrenze, Private Krankenversicherung, Sozialversicherung, VersicherungspflichtgrenzeDas Bundeskabinett hat bereits die neuen Grenzen in der Sozialversicherung für 2009 festgelegt. Allerdings bedürfen die Zahlen noch der Zustimmung durch den Bundesrat. Dabei steigt der Grenzwert für potentielle PKV-Wechsler deutlich an.
Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze erhöht sich in 2009 auf 4.050 Euro pro Monat bzw. 48.600 Euro pro Jahr. Angestellte, die diesen Beitrag in den letzten drei Jahren verdient haben, können in die private Krankenversicherung wechseln. Für alle, die nächstes Jahr in die PKV wechseln wollen und dies auch nach den neuen Zahlen können, ist eventuell schon ein Vertragsschluss dieses Jahr ratsam, da sich durch den Gesundheitsfonds ab 2009 neue Bedingungen ergeben!
Daneben wurde auch die Beitragsbemessungsgrenze neu festgelegt – sie erhöht sich auf 3.675 Euro pro Monat bzw. 44.100 Euro pro Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung anfallen.


















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