In dem Artikel Altersvorsorge / Sparkassen profitieren von der Finanzmarktkrise haben wir das Thema Einlagensicherung schon einmal angesprochen.

Hinweise zum Thema Einlagensicherung findet man auf der Internetseite des Bundesverbandes deutscher Banken.

Die Sparer in Deutschland müssen sich keine Sorgen um ihre Einlagen machen. Im Notfall sind die Einlagen von Kunden bei Banken in Deutschland durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken geschützt. Der Fonds wird von 181 Banken getragen. Die Liste der Mitglieder ist im Internet unter www.bankenverband.de/einlagensicherung abrufbar. Seit mehr als 30 Jahren wurden alle betroffenen Privatkunden voll umfänglich entschädigt.

1. Wie arbeitet der Einlagensicherungsfonds?

Der Einlagensicherungsfonds erhebt bei seinen Mitgliedern eine regelmäßige jährliche Umlage, durch die er sich finanziert. Kommt es zu einem Entschädigungsfall, werden die Einlagen, also die Kundengelder, durch den Fonds zurückbezahlt. Der Fonds tritt dafür anstelle der Kunden im Insolvenzverfahren der Bank auf. Da die Insolvenzquoten bei Banken in der Regel relativ hoch sind, bekommt der Fonds einen Teil seiner Entschädigungsleistungen zurück.

2. Wie hoch sind die Sicherungsgrenzen?
90 % der Einlagen von Privatpersonen, Personengesellschaften und kleinen Kapitalgesell-schaften bis zu einem Gegenwert von maximal 20.000 € deckt die Entschädigungsein-richtung deutscher Banken (EdB) ab. Gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) gehören deutsche Banken, welche das Einlagengeschäft in privater Rechtsform betreiben, der Entschädigungseinrichtung qua Gesetz an.

Darüber hinaus können die privaten Banken freiwillig im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. mitwirken. Der Schutz des Einlagensicherungsfonds beginnt dort, wo die Sicherung der EdB aufhört. Er übernimmt im Falle der Insolvenz eines mitwirkenden Institutes den 10-prozentigen Selbstbehalt und die Einlagenteile, welche die 20.000 Euro-Grenze übersteigen, bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze. Der Einlagensicherungsfonds schützt alle „Nichtbankeneinlagen“, also auch die Guthaben von Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen.

Die Sicherungsgrenze entspricht 30 % des haftenden Eigenkapitals. Das Mindesteigenkapital einer Bank liegt in Deutschland bei 5 Mio €. In diesem Fall wären also bereits pro Anleger 1,5 Mio € geschützt. Die Sicherungsgrenzen der einzelnen Banken können im Internet abgerufen werden.

3. Was schützt der Fonds?
Der Fonds schützt die Einlagen der Kunden. Also das Geld, das sie auf dem Girokonto, dem Sparbuch oder als Termingeld angelegt haben. Zudem sind Sparbriefe geschützt, die auf den Namen des Kunden lauten. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.

4. Werden Aktien und Investmentfonds auch geschützt?
Das ist nicht notwendig. Aktien und Fonds werden von der Bank nur im Depot verwahrt, bleiben aber im Eigentum des Kunden. Die Wertpapiere können also jederzeit auf eine andere Bank übertragen werden. Auch während des Moratoriums, sofern der Bank keine Sicherungsrechte daran zustehen.

5. Was ist ein Moratorium?
Das Moratorium kann man sich wie eine Käseglocke vorstellen, die die Aufsicht über die Bank stülpt. Nichts geht mehr raus und nichts geht mehr rein. Die Bank darf lediglich Zahlungen entgegennehmen, die zur Tilgung von Schulden bestimmt sind. Das Moratorium wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verhängt, um zu prüfen, ob nicht doch eine Möglichkeit besteht, die Bank am Leben zu erhalten. Das Moratorium dauert längstens sechs Wochen.

6. Wann tritt der Entschädigungsfall ein?
Kommt die BaFin zu dem Ergebnis, dass für die Bank keine Chance besteht, die Geschäfte fortzuführen, oder dauert das Moratorium bereits sechs Wochen an, stellt sie den sogenannten Entschädigungsfall fest. Erst dann kann der Einlagensicherungsfonds seine Tätigkeit aufnehmen und damit beginnen, die Anleger zu entschädigen. Dazu wird er jeden Kunden anschreiben und ihn entschädigen. Seit 1976 wurden 32 Einlagensicherungsfälle gelöst.

7. Wie belastbar ist der Fonds?
Der Fonds besteht seit über 30 Jahren (1976) und wird durch regelmäßige Zahlungen der teilnehmenden Banken gespeist. Hinter ihm steht mit 181 Banken nahezu die gesamte private Kreditwirtschaft in Deutschland. Bisher wurden in allen Fällen die Kunden zu 100 % entschädigt. Der Fonds hat seine Belastbarkeit also unter Beweis gestellt.

8. Besteht für die Banken eine Nachschusspflicht?
Es besteht eine Nachschusspflicht. So könnte die Umlage erhöht werden, um so das Fondsvermögen aufzustocken.

9. Warum besteht kein Rechtsanspruch auf Entschädigung?
Dies hat praktische Gründe. Gäbe es einen Rechtsanspruch, wäre der Fonds eine Versicherung. Es fiele unter anderem Versicherungssteuer an und das Verfahren würde nicht nur komplizierter, sondern auch teurer. Deshalb hat der Bankenverband bei Gründung des Fonds – in enger Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium und der zuständigen Aufsicht – darauf verzichtet, einen Rechtsanspruch festzuschreiben.

Weiterführende Informationen zu den Themen “Einlagensicherung”, “Sicherungsgrenze” oder auch “Kaupthing-Bank” findet man ebenfalls auf einer Unterseite beim Bankenverband.

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5 Antworten zu “Wie sicher ist mein Geld bei den Banken? Bankenverband informiert”
  1. Britta sagt:

    Super, vielen Dank für die ausführlichen Infos. Ich hatte letztens auch schon bei meiner Bank nachgefragt, die mir bestätigte, dass um die zwei Millionen abgesichert wären, aber ich hatte immer noch die 20.000 im Hinterkopf. Dank eures Beitrags weiß ich jetzt, wie die Sachbearbeiterin auf den hohen Betrag kam, denn das konnte sie mir nicht so ganz genau erklären, sondern musste selbst erst mal in den Unterlagen suchen ;)

  2. BLZ sagt:

    Ja neben der ständigen Panikmache in den Medien ist das mal ein konstruktiver Beitrag. Wirklich brauchbare Informationen bekommt man als Normalsterbliches nur in Eigenrecherche.

  3. [...] manchmal schief. Vielleicht eher auf dem Tagesgeldkonto einer seriösen deutschen Bank. Die Geldanlage in Deutschland ist ja in den meisten Fällen [...]

  4. Steigen die Kreditzinsen möglicherweise bald an?…

    Seit gestern gilt er, der neue Leitzinssatz für die Euro-Zone, welche die Europäische Zentralbank am vergangenen Donnerstag als neuen Zinssatz für die Inanspruchnahme von Krediten durch Banken angekündigt hat.
    ……

  5. [...] eine Kontrolle der einzelnen Geldinstitute stattfinden? Wer will diese Aufgabe übernehmen? Da der Bankenverband keine staatliche Organisation ist, sondern ein eingetragener Verein ist die Frage, wer soll das Kontrollorgan sein der Banken? [...]

  6.