Wie schon in unserem Artikel GKV / Bundeskabinett beschließt Gesundheitsfonds-Beitragssatz von 15,5% zu lesen war, geht der Gesundheitsfonds mit 15,5% im Jahr 2009 an den Start.

Ebenfalls haben wir uns schon mit dem Thema befasst, wie lange diese 15,5% denn Bestand haben würden (GKV / Steigt der Beitragssatz für Versicherte auf bis zu 40%?).

Offenbar wird laut eines Artikels im Versicherungsjournal nun schon darüber spekuliert, wie hoch denn der Prämien- oder Zusatzbeitrag ausfallen könnte. Man geht dabei davon aus, dass es sich um bis zu 1% des beitragspflichtigen Einkommens handeln könnte.

Die jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen, die einen solchen erheben wollen, müssen allerdings ihre Mitglieder darüber informieren und dadurch wird ihnen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

Dieses werden dann, sollte es denn bei einzelnen Kassen so kommen, wahrscheinlich auch einige Kassenmitglieder wahrnehmen, denn der mögliche Zusatzbeitrag wird nicht an der Quelle, also beim Arbeitgeber, abgezogen, sondern der Kunde muss diesen separat entrichten. Somit nimmt der Kunde diese eventuelle Mehrbelastung natürlich ganz anders wahr.

Offen ist ebenfalls noch, wie die Versicherungsunternehmen es anstellen wollen, einen Zusatz- oder Mehrbeitrag so gut wie möglich ihren Kunden nahe zu bringen, ohne dass diese auf Abwanderungsgedanken kommen. Versicherte sollten hier auf jeden Fall darauf achten, was ihnen angeboten wird, beispielsweise ob durch den Zusatzbeitrag gebotene “Mehrleistungen” auch tatsächlich “Mehrleistungen” sind.

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Eine Antwort zu “GKV / Steigt durch die Einführung des Gesundheitsfonds die Wechselwilligkeit der Versicherten?”
  1. Belinda sagt:

    Meine Krankenkasse hat jetzt in der Oktoberabrechnung den Beítragsatz von 14,5 auf 15,1 im Vorfeld erhöht ohne mich darüber zu informieren. Darf die Krankenkasse das überhaupt? Ich werde mich jetzt über eine neue Krankenkasse informieren und diese Wechseln.

  2.  
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