Diese findet man in einem pdf-Dokument Häufige Fragen zur Abgeltungsteuer auf der Internetseite der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH.
Die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH (im folgenden Deutsche Finanzagentur) ist der zentrale Dienstleister für die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes. Sie wurde am 19. September 2000 gegründet und hat ihren Sitz am Finanzplatz Frankfurt/Main. Die Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, ist, erfüllt Aufgaben bei der Haushalts- und Kassenfinanzierung des Bundes. Diese Aufgaben wurden zuvor dezentral vom Bundesfinanzministerium, der Deutschen Bundesbank und der Bundeswertpapierverwaltung wahrgenommen. An den internationalen Finanzmärkten tritt die Deutsche Finanzagentur ausschließlich im Namen und für Rechnung des Bundes auf.
Die Aufgaben der Deutschen Finanzagentur umfassen Dienstleistungen bei der Emission von Bundeswertpapieren, die Kreditaufnahme mittels Schuldscheindarlehen, den Einsatz derivativer Finanzinstrumente sowie die Geldmarktgeschäfte (Aufnahme und Anlagen) zum Ausgleich des Kontos der Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Bundesbank. Seit dem 1. August 2006 gehören auch das Privatkundengeschäft mit Bundeswertpapieren und das Führen des Bundesschuldbuchs dazu.
Das Dienstleistungsspektrum der Deutschen Finanzagentur für ihren Gesellschafter beinhaltet weiter die Erarbeitung von Marktanalysen und Modellen zur Portfoliosteuerung, die Vorbereitung von Entscheidungsalternativen zur Umsetzung der Geschäftspolitik, die Liquiditätssteuerung, die Risikoüberwachung sowie die Werbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Bundeswertpapiere.
Das Instrumentarium sowie die organisatorische und personelle Struktur der Agentur sind so ausgerichtet, dass sie schnell wechselnden Anforderungen der Kapitalmärkte Rechnung tragen. Die daraus gewonnenen Synergieeffekte liefern die Voraussetzungen, um die Bedingungen für die Finanzierung des Bundes nachhaltig zu verbessern, die Zinskostenbelastung mittelfristig zu senken und die Risikostrukturen im Schuldenportfolio des Bundes zu optimieren.
Die Abgeltungsteuer ist erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die einem nach dem 31.12.2008 zufließen.
In dem pdf erfährt man:
- Ab wann gilt die Abgeltungsteuer?
- Wie hoch ist sie und welche Steuer wird erhoben?
- Muß man die Kapitalerträge auch noch einmal bei der Einkommensteuer angeben?
- Was ist eine Korrekturveranlagung?
- Was ist eine Freistellung und eine NV-Bescheinigung?
- Kann man Steuern erstattet bekommen?
- Was passiert bei Übertragung?
Weiterhin findet man dort ein Informationsblatt für Kunden zur Abgeltungsteuer und zusätzlich auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen 5 wichtige Fragen und Antworten.
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- GKV/ Die nächsten Schritte bei der Gesundheitsreform
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